Wohnmobilvermietung: steuerliche Handhabung?

1 Antwort

Dazu brauchst du eine richtige Buchhaltung z.B. Lexware Buchhalter. Die Fahrzeuge werden beim Kauf aktiviert (Fuhrpark), die bezahlte Vorsteuer aus dem Fahrzeug- kauf geht auf Vorsteuer, das hierzu benötigte Darlehen wird passiviert. Die AfA wird zeitanteilig von den Anschaffungskosten (8 Jahre Nutzungsdauer errechnet). Also Kauf im März - Verkauf im November - werden 9 Monate abgeschrieben. Beispiel AK 100.000.- (Netto), 8 J. ND, Abschreibung 9.375.00 Euro, Restbuchwert zum 30.11. wären 90.625.00 Euro. Der Verkaufspreis ergibt entweder ein Buchgewinn oder einen Buch- verlust. Angenommen der Verkaufspreis wäre 85.000.- Euro (Netto), hätten wir einen Buchverlust aus dem Abgang von Anlagegütern von 5.625.00 Euro. Wir vermieten das Fahrzeug an 180 Tagen je 80.- Euro + 19 % = Nettoumsatz 14.400.00 + 19 % USt 2.736.00. Kosten entstehen Vers. 1500.- Kfz-Steuer 400.- Wartung/Rep. 1000.00 + 19 % Vorst. 190.00. Zinsen 2.550.00 Euro. Dann würde es so aussehen: Umsatzerlöse 14.400.- abzüglich Kosten 5.450.- abzüglich AfA 9.375.00 Euro abzüglich Buchverlust 5.625.00 Euro ergibt einen Geschäftsverlust von 6.050.00 Euro. Umsatzsteuer 2.736.00 aus Vermietung aus KFz-Verkauf 16.150.00 = 18.886.00 abzüglich Vorsteuern aus Kfz-Kauf 19.000.- aus Wartung 190.00 = 19.190.00 Vorsteuer vom Finanzamt würden in diesem Fall 304.00 Euro erstattet. Einkommensteuer u. Gewerbesteuer würde keine anfallen, da ja ein Betriebsverlust erwirtschaftet wurde. Es müssten bessere Umsätze und bessere Konditionen vor- liegen um ins Geschäft zu kommen.

merz484 
Beitragsersteller
 02.11.2013, 16:56

Danke für die ausführliche und kompetente Antwort. Genau darauf hatte ich gehofft! Klasse!