Wohnmobilvermietung: steuerliche Handhabung?
Mich würde interessieren, wie eine gewerbliche Wohnmobilvermietung (kein Kleingewerbe!) in Deutschland von A bis Z im Detail steuerlich abläuft. Beispielsweise kauft jemand als Einzelunternehmer von einem Vertragshändler jedes Jahr vor Ostern sechs neue Wohnmobile. Diese werden dann mit Mehrwertsteuerausweis an private Kunden zu Urlaubszwecken vermietet. Jahresumsatz insgesamt angenommen 80.000 EUR. Es fallen natürlich Kosten für Werbung, Verwaltung, Versicherung, Steuer, Wartung, Reparaturen, Reinigung, Pannenschutzbriefe etc. an. Am Saisonende, also nach etwa sieben bis acht Monaten, werden die sechs Fahrzeuge an den Händler zu einem vorab vereinbarten (niedrigeren) Preis zurück gegeben. Die Bank finanziert gegen Zins den Kaufpreis, das Darlehen wird bei Rückgabe der Fahrzeuge getilgt.
1 Antwort
Dazu brauchst du eine richtige Buchhaltung z.B. Lexware Buchhalter. Die Fahrzeuge werden beim Kauf aktiviert (Fuhrpark), die bezahlte Vorsteuer aus dem Fahrzeug- kauf geht auf Vorsteuer, das hierzu benötigte Darlehen wird passiviert. Die AfA wird zeitanteilig von den Anschaffungskosten (8 Jahre Nutzungsdauer errechnet). Also Kauf im März - Verkauf im November - werden 9 Monate abgeschrieben. Beispiel AK 100.000.- (Netto), 8 J. ND, Abschreibung 9.375.00 Euro, Restbuchwert zum 30.11. wären 90.625.00 Euro. Der Verkaufspreis ergibt entweder ein Buchgewinn oder einen Buch- verlust. Angenommen der Verkaufspreis wäre 85.000.- Euro (Netto), hätten wir einen Buchverlust aus dem Abgang von Anlagegütern von 5.625.00 Euro. Wir vermieten das Fahrzeug an 180 Tagen je 80.- Euro + 19 % = Nettoumsatz 14.400.00 + 19 % USt 2.736.00. Kosten entstehen Vers. 1500.- Kfz-Steuer 400.- Wartung/Rep. 1000.00 + 19 % Vorst. 190.00. Zinsen 2.550.00 Euro. Dann würde es so aussehen: Umsatzerlöse 14.400.- abzüglich Kosten 5.450.- abzüglich AfA 9.375.00 Euro abzüglich Buchverlust 5.625.00 Euro ergibt einen Geschäftsverlust von 6.050.00 Euro. Umsatzsteuer 2.736.00 aus Vermietung aus KFz-Verkauf 16.150.00 = 18.886.00 abzüglich Vorsteuern aus Kfz-Kauf 19.000.- aus Wartung 190.00 = 19.190.00 Vorsteuer vom Finanzamt würden in diesem Fall 304.00 Euro erstattet. Einkommensteuer u. Gewerbesteuer würde keine anfallen, da ja ein Betriebsverlust erwirtschaftet wurde. Es müssten bessere Umsätze und bessere Konditionen vor- liegen um ins Geschäft zu kommen.
Danke für die ausführliche und kompetente Antwort. Genau darauf hatte ich gehofft! Klasse!