Ausbildung: Betriebswechsel, aber nie Berichtsheft geführt!?
Moin, Ich bin seit 1.8.2011 in der Ausbildung zum Fachinformatiker Systemintegration in Bielefeld. In meinem aktuellen Betrieb bin ich aber nur für die Drecksarbeit zuständig, werde beleidigt, habe massig unausgeglichene Überstunden und lerne nichts.
Ich habe nun auch einen neuen Betrieb in Aussicht, jedoch frage ich mich, wie es mit dem Berichtshheft aussieht, dass ich wohl führen muss. (Ich habe mich da nicht vor Ausbildungsbeginn nicht genug belesen und demnach keines geführt, der aktuelle Betrieb hat mich nie darüber informiert)
Es ist ja einerseits so, dass der Ausbildungsbetrieb die Berichte unterschreiben muss, aber dieser wird sich wohl weigern, wenn ich da die Wahrheit reinschreiben würde (wenn die Berichte nicht so schlimm aussehen müssten, würde ich ja nicht wechseln).
Frage: - Reicht es, wenn ich das Berichtsheft ab der neuen Firma anfange? - Vielleicht auch deshalb, weil der derzeitige Betrieb mich incht informiert hat?
Vielen Dank.
5 Antworten
pff ... gute Frage... bin mir gerade nicht sicher für wen das Heftchen ist? Wenn es für die Berufsschule ist wirst du wohl alles nachschreiben müssen, wenn es der neue Arbeitgeber verlangt auch, wenn man es einer Bewerbung beifügen sollte frag einfach im neuen Betrieb nach, wenn die sowieso vorhaben dich zu übernehmen, brauchst du gleich nicht anzufangen
Das wird für die IHK (oder anderes Prüfungsamt) sein, da wird man es schreiben müssen!
ein vollständiges berichtsheft ist voraussetzung für die zulassung zur prüfung. bei uns war in de rberufschule extra der ausbildungsberater und hat und uns informiert wie es geführt wird.
So kenne ich es auch!
Die Hefte müssen auf jeden Fall ausgefüllt werden. Sowohl IHK als auch Arbeitgeber bestehen in der Regel darauf. Ich denke, auch dass man sich selbst informieren muss. Nichtwissen schützt da vor Pflichten nicht. Aber mit den standartmäßigen Ausbildungsnachweisen der IHK wie hier: http://www.bueromarkt-ag.de/ausbildungsnachweise.html kannst su es relativ schnell nachtragenn.
Ein vollständiges ist Pflicht, schreib die Wahrheit rein und lass es nicht unterschreiben. Das wird die IHK (wenn es darüber läuft) verstehen, die werden ja auch über den Wechsel der Firma informiert und verstehen dann, warum. Bei meiner Prüfung haben die übrigens nicht mal reingeschaut in mein Heft, aber sicher ist sicher und du kannst es erklären. Aber nicht die Begründung, dass die dich nicht informiert haben, denn informieren kannst du dich auch selbst.
Wenn der Betrieb so mit seinen Azubis handelt, wende dich an die zuständige IHK. Falls sie dich abweisen, bestehe auf dein Recht.