Ersthelfer aber kenn kein Blut sehen - Pflicht?
Hallo zusammen,
in meinem Betrieb haben sich nicht genug Ersthelfer gemeldet daraufhin hat unser Chef einige MItarbeiter dazu auserwählt. U.a. auch mich. Kann er einfach so jemanden bestimmen ? Ich kann aber in Notsituationen nicht helfen weiss ich aus Erfahung stehe dann da wie der Ochs vorm Berg was mache ich jetzt kann außerdem kein Blut sehen. Muß ich dann trotzdem den Job machen (Ersthelferkurs) wenn der Chef es so möchte ?
3 Antworten
Nicht unbedingt. Der Betriebsersthelfer ist vom Grund her eine freiwillige Sache des einzelnen Mitarbeiters ob er es machen möchte der nicht. Dagegen steht aber die Verpflichtung des Unternehems solche Betriebserhelfer oder auch Betriebssanitäter vor zuhalten.
Ergo folgert daraus, dass der Chef bestimmen kann wer es macht, da er den Vorgaben und Gesetzen genügen muss.
Bedenke einmal, dass du auch für den Führerschein einen EH/Sofortmaßnahmekurs benötigst.
Und wie oft habt ihr in euerem Betrieb mit blutenden Verletzungen zu tun?
Wenn sehr oft, dann solltet ihr euch mal gedanken über die Unververhütungsvorschriften machen und entsprechende Maßnahmen überlegen
Der ersten Hilfekurs ist ja nicht nur für offene Wunden. Du musst z.b auch jemand reanimieren können.
Sage es deinem Chef. Er kann dich nicht zwingen
Ist schon klar,es geht ums Prinzip Im Ernstfall kann ich dann nicht helfen.Deswegen meine Frage ist dies ein akzeptabeler Grund das ich dann eben nicht helfen kann oder kein Blut sehen kann ?
Das wird aus Versicherungstechnischen Gründen gemacht der BG gegenüber! Helfen im Notfall ist gut,wenns halt blutig wird muss jemand anders ran!
Nächstes Beispiel alle anderen Ersthelfer sind im Urlaub ich bin als einziger da und es passiert etwas und ich kann nicht helfen.Macht doch kein Sinn...
zumindest weiß er bescheid und kann die richtigen Anweisungen geben oder einen Notruf absetzen-die meisten fahren eh vorbei oder drücken sich!
Also 50/50 ein freiwilliger Zwang ich muss es also dann machen ob ich will oder nicht auch wegen meinen Persönlichen Gründen ?