"Abrisskündigung" Was soll ich tun wenn ich keine neue Wohnung finde?

9 Antworten

Man wird dir das Haus zwar nicht über dem Kopf abreißen. Aber irgendwann wird zwangsgeräumt und eure Möbel werden eingelagert.

Das kann dann ohne weiteres passieren, dass die Kinder in einem Heim untergebracht werden.

was sagt denn das Jugendamt dazu, dass Obdachlosigkeit droht?

Ich habe ende letztes Jahr eine Kündigung zum zweg das Abrisses des Hauses erhalten. Die Frist läuft bis zum 30.04. danach habe ich die Wohnung laut vermieter zu räumen.

Ist die Kündigungsfrist überhaupt korrekt? Wie lange wohnt Ihr schon in der Wohnung? Wann habt Ihr die Kündigung genau erhalten?

Ich habe gehört, dass der Vermieter verpflichtet ist für angemessenen Ersatz zu sorgen. Also eine Gleichwertige Wohnung im gleichen Wohnbezirk zur verfügung stellen muss. Stimmt das?

Nein, das stimmt nicht. Er muss weder eine Wohnung stellen, noch Umzug oder ähnliches zahlen. Du musst einfach nur ausziehen.

Alternativ kannst Du der Kündigung nach § 574 BGB wegen einer unzumutbaren Härte reagieren. Dieser Widerspruch muss dem Vermieter spätestens 2 Monate vor Mietende eingehen.

Ich mache Dir hier aber wenig Hoffnung, dass Du mit dem Widerspruch Erfolg hast. Diese Härte betrifft in der Regel nur alte, bzw. kranke Menschen, denen ein Umzug nicht zuzumuten wäre.

Allein die Tatsache, dass Du Hartz IV Empfängerin bist und zwei Kinder hast, dürften keine Härte darstellen.

Es gibt doch eine Verbraucherzentrale oder den Mieterschutzbund. Da hättest du dich doch schon lange mal informieren können. Die kennen sich auch mit den jeweiligen Paragraphen aus.

DerHans  07.01.2016, 11:56

Wie soll der Mieterschutzbund denn den Abriss des Hauses verhindern? Vielleicht ist es längst baufällig und darf eigentlich gar nicht mehr bewohnt werden.

Lexa1  07.01.2016, 16:56
@DerHans

Den Abriss nicht. Aber wegen eventuelle Fristen und Paragraphen hätten die schon beraten können. Und wo sie sich hinwenden können.

also erst mal finde ich die frist von 4monaten sehr knapp...

zweitens nein er kann euch nicht einfach nach ende der frist rauswerfen denn das muss er einklagen und das kann dann noch mal bis zu 6monaten dauern denke das wird er sich nicht antun..

wenn du hartz4 bekommst hast du ein recht auf eine sozialwohnung... informiere dich doch mal bei der bei euch zuständigen behörde wegen einer sozial wohnung

der vermieter müsste nur für ersatz sorgen wenn er deine wohnung renoviert und die nicht rechtzeitig fertig wird

Gerhart  07.01.2016, 12:28

Deine persönliche Meinung ist hier nicht gefragt > von wegen "knapp"

phoebesmama  07.01.2016, 13:08
@Gerhart

lass das doch bitte LeaMasha selbst entscheiden... außerdem schon mal was von meinungsfreiheit gehört!!!

sry das ich keine unpersönlichen und kalten kurzantworten gebe

Wennde dich ans Wohnungsamt. Du hast Anspruch auf Einen Paragraph 5§ Schein. Zusätzlich wende dich an eine evtl Kommunale Wohnungsbau Gesellschaft und an Genossenschaften. Diese haben Staatlich geförderte Wohnungen die sie nur an Paragraph 5 Schein Besitzer vergeben dürfen. Gerade Genossenschaften haben oft auch Wohnungen dir eher nach Sozialen Gesichtspunkten vergeben werden.