"Abrisskündigung" Was soll ich tun wenn ich keine neue Wohnung finde?
Hallo ihr Lieben,
Ich habe ende letztes Jahr eine Kündigung zum zweg das Abrisses des Hauses erhalten. Die Frist läuft bis zum 30.04. danach habe ich die Wohnung laut vermieter zu räumen. Ich bin Alleinerziehende Mutter von zwei kleinen Kindern (3 & 5 Jahre) was es sehr schwer macht eine neue Wohnung zu finden. Zusätzlich dazu bin ich leider immernoch Hartz4 Empfängerin. Ihr könnt euch vorstellen wie die potenziellen Vermieter reagieren :(
Meine Frage ist nun: was passiert, wenn ich bis zum Ende der Frist keine neue Wohnung finde? Kann der Vermieter mich mit den Kindern vor die Tür setzten/ räumen lassen?
Ich habe gehört, dass der Vermieter verpflichtet ist für angemessenen Ersatz zu sorgen. Also eine Gleichwertige Wohnung im gleichen Wohnbezirk zur verfügung stellen muss. Stimmt das? und auf welchen Paragraphen des Mietrechts sollte ich mich in dem Fall berufen?
Ich habe wirklich Angst im Juni auf der Straße zu sitzen..
Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Und liebe Grüße aus Bremen
9 Antworten
Man wird dir das Haus zwar nicht über dem Kopf abreißen. Aber irgendwann wird zwangsgeräumt und eure Möbel werden eingelagert.
Das kann dann ohne weiteres passieren, dass die Kinder in einem Heim untergebracht werden.
was sagt denn das Jugendamt dazu, dass Obdachlosigkeit droht?
Ich habe ende letztes Jahr eine Kündigung zum zweg das Abrisses des Hauses erhalten. Die Frist läuft bis zum 30.04. danach habe ich die Wohnung laut vermieter zu räumen.
Ist die Kündigungsfrist überhaupt korrekt? Wie lange wohnt Ihr schon in der Wohnung? Wann habt Ihr die Kündigung genau erhalten?
Ich habe gehört, dass der Vermieter verpflichtet ist für angemessenen Ersatz zu sorgen. Also eine Gleichwertige Wohnung im gleichen Wohnbezirk zur verfügung stellen muss. Stimmt das?
Nein, das stimmt nicht. Er muss weder eine Wohnung stellen, noch Umzug oder ähnliches zahlen. Du musst einfach nur ausziehen.
Alternativ kannst Du der Kündigung nach § 574 BGB wegen einer unzumutbaren Härte reagieren. Dieser Widerspruch muss dem Vermieter spätestens 2 Monate vor Mietende eingehen.
Ich mache Dir hier aber wenig Hoffnung, dass Du mit dem Widerspruch Erfolg hast. Diese Härte betrifft in der Regel nur alte, bzw. kranke Menschen, denen ein Umzug nicht zuzumuten wäre.
Allein die Tatsache, dass Du Hartz IV Empfängerin bist und zwei Kinder hast, dürften keine Härte darstellen.
Es gibt doch eine Verbraucherzentrale oder den Mieterschutzbund. Da hättest du dich doch schon lange mal informieren können. Die kennen sich auch mit den jeweiligen Paragraphen aus.
Den Abriss nicht. Aber wegen eventuelle Fristen und Paragraphen hätten die schon beraten können. Und wo sie sich hinwenden können.
also erst mal finde ich die frist von 4monaten sehr knapp...
zweitens nein er kann euch nicht einfach nach ende der frist rauswerfen denn das muss er einklagen und das kann dann noch mal bis zu 6monaten dauern denke das wird er sich nicht antun..
wenn du hartz4 bekommst hast du ein recht auf eine sozialwohnung... informiere dich doch mal bei der bei euch zuständigen behörde wegen einer sozial wohnung
der vermieter müsste nur für ersatz sorgen wenn er deine wohnung renoviert und die nicht rechtzeitig fertig wird
Deine persönliche Meinung ist hier nicht gefragt > von wegen "knapp"
lass das doch bitte LeaMasha selbst entscheiden... außerdem schon mal was von meinungsfreiheit gehört!!!
sry das ich keine unpersönlichen und kalten kurzantworten gebe
Wennde dich ans Wohnungsamt. Du hast Anspruch auf Einen Paragraph 5§ Schein. Zusätzlich wende dich an eine evtl Kommunale Wohnungsbau Gesellschaft und an Genossenschaften. Diese haben Staatlich geförderte Wohnungen die sie nur an Paragraph 5 Schein Besitzer vergeben dürfen. Gerade Genossenschaften haben oft auch Wohnungen dir eher nach Sozialen Gesichtspunkten vergeben werden.
Wie soll der Mieterschutzbund denn den Abriss des Hauses verhindern? Vielleicht ist es längst baufällig und darf eigentlich gar nicht mehr bewohnt werden.