Wie kann das Jugendamt beim schulwechsel helfen, wenn die Eltern abblocken?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nun ja, es gibt Probleme.

Es gibt mehr als eine Möglichkeit die Probleme zu lösen. Lehnen deine Eltern die von dir vorgeschlagene Lösung ab, müssten sie andere Lösungen anbieten können. Sich einer Problemlösung völlig zu verstellen wäre eineForm von Kindswohlgefährdung, da kann son Amt auch mal Druck machen.

ABER: Du hast kein Recht drauf, dass sie in die Richtung, die DU willst, agieren, selbst wenn du ein Recht drauf hast, dass deine Probleme ernst genommen werden.

Ich denke, sie werden Gespräche führen. Sollte der Beratungsbedarf über das hinaus gehen, was das Jugendamt leisten kann, werden sie vermutlich eine Beratungsstelle vorschlagen.

Der bürokratische Prozess kann allerdings echt lange dauern....wenns schief läuft länger als der Zeitraum von 1 Jahr. Da ist der Haken...

Du hast doch einen Termin beim JA.. stelle Deine Fragen dort..

Nein.

Das ist nicht so leicht,wie Du glaubst.Nur wenn der Verbleib eine besondere Härte für Dich wäre,z.B.extremes Mobbing ,oder es sicher wäre,das Du diese Schule krankheitsbedingt oder von Deinen Leistungen her nicht schaffen könntest,aber Du dennoch diese Schule besuchen musst,könnte das Jugendamt in Deinem Wohle,notfalls ohne Zustimmung Deiner Eltern,oder nur einem Elternteil,Dir einen Wechsel ermöglichen.So wie es ausschaut,hast Du diese Voraussetzungen nicht und im Letzten Jahr die Schule wechseln,ist grundsätzlich nicht vorteilhaft,so das ich Deine Eltern erstmal gut verstehe.Falls Du wirklich wichtige Gründe hättest,kannst mir schreiben,dann kann das Jugendamt auch beratend wirken,bevor eine Entscheidung getroffen wird,und ich könnte eine Einschätzung zur Sinnhaftigkeit Deines Vorhabens gerne geben.LG

Hannaro14 
Beitragsersteller
 28.05.2015, 16:33

Kannst du mir eine Freundschaftsanfrage schicken?

Miramar1234  28.05.2015, 16:34
@Hannaro14

Na,dann mach ich das mal.)

Deine Eltern können es dir leider verbieten, da du noch nicht Volljährig bist. Das Jugendamt kann dir aber helfen und mit deinen Eltern ein Gespräch führen, dass sie möglicherweise umstimmen könnten