Wie ist man krankenversichert wenn man kein Arbeitslosengeld und keine Rente bezieht?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

man sollte sich frühzeitig informieren, ob die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld II vom Jobcenter vorliegen: Einkommen und Vermögen der Witwe und eines evtl.Partners, mit dem man zusammenlebt, werden berücksichtigt. Wenn man Anspruch hat, werden Krankenkassenbeiträge vonm Jobcenter und aus der Rente berechnet (also ähnlich wie jetzt auch). Ggf. wird eine evtl. Kürzung der Witwenrente auf Antrag bei der Rentenversicherung aufgehoben (zu dem Antrag kann/wird man durch das Jobcenter verpflichtet).

Wenn man keinen AlgII-Anspruch hat, ist entscheidend, welchen Brief man von der Krankenkasse nach dem Rentenantrag bekommen hat. Wenn man danach die Voraussetzungen für die Krankenversicherung der Rentner (= "KVdR") erfüllt (d.h. fast immer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war), werden die Beiträge direkt von der Rente einbehalten. Mindestbeiträge gelten dann nicht.

Wenn man die KVdR nicht erfüllt (mehrere Jahre in einer Privatversicherung oder im Ausland), hat man die Beiträge selber zu zahlen. Der Mindestbeitrag liegt bei 145 Euro monatlich. Die Rentenversicherung zahlt auf Antrag einen Zuschuss zum Beitrag (abhängig von der tatsächlichen Rentenhöhe), der weniger als die Hälfte beträgt: § 106 SGB VI

Vielleicht hilfreich:

http://www.patenmodell.de/arbeitsuchende/informationen/

Gruß

RHW

nighthawk101  02.10.2011, 15:34

Genau so, sieht's aus...

RHWWW  10.10.2011, 03:58
@nighthawk101

Wenn man als Selbständiger in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, gelten nach der Selbständigkeit die gleichen Regeln wie vor der Selbständigkeit.

Wenn man als Selbständiger in eine Privatversicherung wechselt, kann es sehr schwierig werden, wieder in eine gesetzliche Krankenkasse zu kommen.

RHWWW  10.10.2011, 04:01
@nighthawk101

Danke für den Stern!

Wenn man als Selbständiger in einer gesetzlichen Krankenkasse bleibt, gelten nach der Selbständigkeit dieselben Regeln wie vorher.

Wenn man als Selbständiger in eine private Krankenversicherung wechselt, wird eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung schwer werden.

Hallo, wenn du ENde April 2012 aus ALG1 fällst, dann musst du früh genug ALG2 anmelden. Dann beziehst du ALG2 und bist damit auch vom Amt Krankenversichert!

ClaudiaW1 
Beitragsersteller
 29.09.2011, 23:12

Ja, da werde ich mal nachhören, danke.

ich glaub du kannst dich dann über die arge versichern lassen. musst dich da mal erkundigen

ClaudiaW1 
Beitragsersteller
 29.09.2011, 23:09

Danke für die schnelle Antwort.

Nach ALG1 kommt ALG2. Dieses wird nach Bedürftigkeit berechnet. Sollte die Witwenrente höher sein als die Bedürftigkeit musst du KK selbst tragen. Sind bei ner Einzelperson um die 130€, je nach KK

ClaudiaW1 
Beitragsersteller
 29.09.2011, 23:18

Danke für die Info.

RHWWW  30.09.2011, 12:57
@ClaudiaW1

Es gibt verschiedene Varianten, siehe Antwort unten.

Wenn bereits jetzt bei der Witwenrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden, bleibt dies so (unabhängig von einem Bezug von ALG I/II). Bei der Festlegung, ob Versicherungspflicht bei einer Witwenrente ist zudem die Höhe der Witwenrente unbeachtlich. Es ist schlicht egal, ob die Witwenrente zum Leben ausreicht oder nicht. Für die Festlegung, ob Versicherungspflicht besteht, sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen...

ClaudiaW1 
Beitragsersteller
 09.10.2011, 18:34

Hallo Nighthawk101,
ich sehe schon, da muss ich mich im ´Thema vertiefen. Ich denke nicht, dass ich ALGII erhalte da wir noch eine kleine Wohnung vermieten und ich somit noch ein bißchen Zubrot habe. Ich will aber möglichst früh wissen, was auf mich finanziell zukommt. Alternativ überlege ich nämlich, mich mit Hilfe des Arbeitsamtes selbständig zu machen, dann muss ich mich ja auf jeden Fall versichern. Es gibt da günstige Beitragssätze für Existenzgründer. Was aber, wenn diese Selbstständigkeit nix bringt? ich möchte auf keinen Fall dann erhebliche Kosten für KV am Bein haben. Könnte ich denn dann wieder als normaler "Witwenrentenbezieher" zur KV der gesetzlichen Versicherung einsteigen? Quasi so, als hätte es keine Selbstständigkeit gegeben ?

nighthawk101  11.10.2011, 22:41
@ClaudiaW1

Ob die Beitragssätze für Existenzgründer günstiger sind, weiß ich nicht. Das kann ich dir leider nicht beantworten. Würde dringend empfehlen dich entsprechend beraten zu lassen. Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Krankenversicherung und anschließend wieder zurück ist meist nicht möglich. Ist ja auch logisch, schließlich arbeitet die gesetzliche Versicherung nach dem Solidaritätsprinzip. Wenn du dich hieraus ausklinkst und dein eigenes Süppchen (private Krankenversicherung) kochst, kannst du später nicht oder nur noch sehr eingeschränkt zurück. Sonst wäre es ja auch ein bißchen ungerecht, ne?!

ClaudiaW1 
Beitragsersteller
 16.10.2011, 18:44
@nighthawk101

Hast vollkommen Recht - Unrechtmäßigkeit ist aber in unserer Neuzeit leider immer mehr verbreitet, ne?! Danke für Deine Infos, ich arbeite an der Umsetzung :-)