Wie ist die Rechtslage?

5 Antworten

Kommt sehr stark auf die Umstände an, die du NICHT geschrieben hast. Sind es die ersten Straftaten? Warum wurden die Straftaten begangen (Eigennutz, Beschaffungskriminalität, krankhaftes Verlangen, wurde der Täter erpresst...)? In welchen Umständen lebt der Täter (hat das Umfeld möglicherweise dazu beigetragen, oder ist eine Besserung zu erwarten, wenn er weiter in diesem Umfeld bleibt)?

Nach dem was du geschrieben hast, ist von ein paar Sozialstunden über die Anordnung einer Therapie (z.B. zur Behandlung eines eigentlich ursächlichen Drogenproblems oder Kleptomanie), Unterbringung in einem Heim, bis hin zu Arrest oder Jugendstrafe (=Knast) eigentlich alles drin

Ersttäter?

Da versucht das Jugendgerricht eher erzieherisch als strafend zu reagieren, sprich Sozialstunden und Co.

Wiederholungstäter? Bereits polizeilich bekannt?

Da kann das schon mal Jugendarrest geben...

Es kommt darauf an, was sonst noch so anliegt. Ein Jugendrichter könnte auch mal auf die Idee kommen, Wochenendarrest zu verhängen. Sozusagen als Schuss vor den Bug

Sozialstunden sollte reichen

Sozialstunden, bis hin zur Heimunterbringung, zumindest ging das früher.

Ist auch richtig so.