Wie ist die Doppelschicht gesetzlich geregelt?
Hallo, ich würde gerne wissen wie lange man laut Gesetz arbeiten darf im Handel. Hab mal was von Maximal 10 Stunden gehört. Wie ist das, wenn man im Handel eine Doppelschicht übernimmt? Kennt sich da jemand aus? Kunden hatten sich schon mal beschwert, als der Laden früher zu hatte.
3 Antworten
Schau im Gesetz nach. Da hat sich der Arbeitgeber dran zu halten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz
Der Gesetzgeber geht in § 3 Arbeitszeitgesetz von einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden aus. In Ausnahmefällen kann bis zu 10 Stunden gearbeitet werden.
Wenn eine Schicht fünf Stunden beträgt, kann daher auch mal eine Doppelschicht dabei sein. Doppelschichten von je 6, 7 oder gar 8 Stunden gehen nicht.
Kunden hatten sich schon mal beschwert, als der Laden früher zu hatte.
Das ist nicht das Problem des Arbeitnehmers sondern des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann sein Problem mit der "Unterbesetzung" nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen.
Ordnet ein Arbeitgeber an gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen, ist das mindestens eine Ordnungswidrigkeit, im Wiederholfall eine Straftat (§§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz). Da "freut" sich das Gewerbeaufsichtsamt, wenn es Kenntnis davon bekommt. Vor allem, sollte evtl. sogar ein Arbeits- oder Wegeunfall des AN passieren.
Die 10 Stunden Grenze darf keinesfalls überschritten werden.
Strafbar weiß ich jetzt nicht, aber sie würde wenigstens auf die Finger geklopft bekommen.
Würde sich die Firma strafbar machen?