Wie ist die Doppelschicht gesetzlich geregelt?

3 Antworten

Der Gesetzgeber geht in § 3 Arbeitszeitgesetz von einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden aus. In Ausnahmefällen kann bis zu 10 Stunden gearbeitet werden.

Wenn eine Schicht fünf Stunden beträgt, kann daher auch mal eine Doppelschicht dabei sein. Doppelschichten von je 6, 7 oder gar 8 Stunden gehen nicht.

Kunden hatten sich schon mal beschwert, als der Laden früher zu hatte.

Das ist nicht das Problem des Arbeitnehmers sondern des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann sein Problem mit der "Unterbesetzung" nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen.

Ordnet ein Arbeitgeber an gegen das Arbeitszeitgesetz zu verstoßen, ist das mindestens eine Ordnungswidrigkeit, im Wiederholfall eine Straftat (§§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz). Da "freut" sich das Gewerbeaufsichtsamt, wenn es Kenntnis davon bekommt. Vor allem, sollte evtl. sogar ein Arbeits- oder Wegeunfall des AN passieren.

 

 

Die 10 Stunden Grenze darf keinesfalls überschritten werden.

Anna0030 
Beitragsersteller
 14.09.2017, 20:33

Würde sich die Firma strafbar machen?

Sniffys  14.09.2017, 20:34
@Anna0030

Strafbar weiß ich jetzt nicht, aber sie würde wenigstens auf die Finger geklopft bekommen.