Wie ist das Umtauschrecht bei Minderjährigen? [Fall: Geld zurück anstatt eines Gutscheines!]

10 Antworten

Das Geschäft darf dir nicht generell einen Gutschein aufzwingen. Das Kaufrecht des BGB sagt dass der Käufer bei Umtausch die Wahl hat, ob er einen Gutschein akzeptiert oder sein Geld zurück haben möchte. Was ich jedoch fraglich finde ist, ob du überhaupt ein Umtausch- oder Rückgaberecht hast, nur weil die Sachen jetzt nicht in die Tasche passen? Wenn der Artikel nicht beschädigt ist, ist es reine Kulanz des Verkäufers ob er die Tasche überhaupt zurück nimmt und wenn es reine Kulanz ist, musst du dich auch mit einem Gutschein abfinden.

Je nach Kaufpreis könnte nun ein Erziehungsberechtigter mit der Tasche in den Laden wandern und aufgrund deines Alters darauf bestehen, dass der Kauf rückgängig gemacht wird. Was dann widerum eine Rückzahlung des Kaufpreises zur Folge hätte. Ob das durchsetzbar sein kann, wird Einzelfallabhängig sein. Und wenn der Verkäufer sich quer stellt..... will man dafür Geld zum Anwalt tragen? Lohnt sich wahrscheinlich eher nicht.

Pennylane11  29.12.2011, 18:27

das bgb regelt aber kein recht zum umtausch, sondern mängelgewährleistungsrecht. das ist ein riesengroßer unterschied. und außerdem regelt es, dass der käufer, wenn ein mangel vorliegt, nachbesserung oder geld zurück verlangen kann. das sind die optionen. gutscheine sind da garantiert nicht geregelt :D

Obbah25 
Beitragsersteller
 29.12.2011, 13:47

Danke für die bisher aufschlussreichste Antwort. Allerdings wurde die Tasche bisher weder getragen, noch beschädigt. Es wurde nicht einmal das Preisschild entfernt! Also sollte es mit dem Kaufrecht des BGB klappen...

ralosaviv  29.12.2011, 13:56
@Obbah25

Da hast du was falsch verstanden. Es besteht nur eine Pflicht zur Rücknahme oder zum Umtausch, wenn der Artikel fehlerhaft ist. Im vorliegenden Fall ist ein Tausch reine Kulanz. Der Verkäufer kann ja nun nichts dafür, dass du die falsche Größe gekauft hast.

Obbah25 
Beitragsersteller
 29.12.2011, 14:14
@ralosaviv

Achso, okay. Nochmals danke :D

Goodnight  29.12.2011, 13:47

Das Geschäft darf sehr wohl dem Kunden einen Gutschein "aufzwingen", die Ware ist nicht Fehlerhaft oder beschädigt. Das Geschäft müsste in diesem Fall grundsätzlich die Wahre nicht zurück nehmen. Das ist eine nette Geste des Verkäufers, ausser der Taschengeld § ist anwendbar, weil sie erst 14 ist.

ralosaviv  29.12.2011, 13:54
@Goodnight

Nichts anderes habe ich geschrieben. Hätte helfen können, den Text komplett und zu Ende zu lesen.

Obbah25 
Beitragsersteller
 29.12.2011, 13:55

!4-jährige sind nach § 110 kaufberechtigt. Nein Dein junges Alter schützt Dich nicht vor Fehlkauf und auch junge Leute dürfen bei Kauf ein Rückgaberecht aushandeln. Dann gibt es immer Geld zurück.

jockl  29.12.2011, 13:46

§ 110 BGB

Die Gutscheinregelung ist vom Geschäft festgelegt und hat nichts mit dem Alter vom Kunden zu tun. Freundlich fragen, vielleicht bekommst du ja doch Bargeld und nicht den Gutschein.

Es gibt kein Sonderrecht für Minderjährige. Umtausch ist reine Entgegenkommen des Verkäufers.

das hat doch nichts mit dem alter zu unn ...oh man xD