Wer ist im Einzelhandel bei Vorwurf des Diebstahl in der Beweispflicht?

5 Antworten

Beweisen muss der Staatsanwalt, nicht Du.

Alleine der Fund des Produktes in Deiner Tasche, in der ohnehin niemand was verloren hat, dürfte für eine Verurteilung nicht ausreichen.

Natürlich wäre es einfacher wenn man einen Kassenbon vorweisen könnte.

Grundsätzlich muss man dir die Schuld beweisen. Wenn du allerdings mit einem bereits früher gekauften Produkt erwischst wirst, liegt die Annahme sehr nahe, dass es gestohlen ist. Wenn du dann keinen Nachweis hast und jemand vom Personal sagt dann noch aus, dass er gesehen hat, dass du etwas eingesteckt hast (was Nahe liegt, denn ohne berechtigten Verdacht, darf niemand nach einer Taschenkontrolle fragen), wird das wohl am Ende ein Richter entscheiden. Und das könnte leicht auch gegen dich ausgehen.

Wer ist in der Beweispflicht?

Die Anklagevertretung und der Nebenkläger (in diesem Fall der Markt).

Muss das Geschäft beweisen, dass ich das Produkt tatsächlich gestohlen habe (z.B. Kameraaufzeichnung, Ladendetektiv, o.ä.)?

Ja

Muss ich beweisen, dass ich das Produkt bereits bezahlt habe (z.B. Kassenbon)?

Das ist hilfreich, wenn du das beibringen kannst, besonders, wenn es Zeugenaussagen gegen dich gibt.

Was geschieht, wenn ich weder einen Bon vorzeigen kann, noch das Geschäft den Diebstahl aktiv beobachten konnte?

In dubio pro reo.

Hausverbot kann es trotzdem geben, da Hausrecht des Ladens.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Deshalb sollte man immer einen Kassenbeleg bei sich führen.

Um nicht in diese Situation zu kommen, pass ich eber auf...