Wer ist im Einzelhandel bei Vorwurf des Diebstahl in der Beweispflicht?
Angenommen, ich werde im Einzelhandel eines Diebstahl beschuldigt, da sich in meiner Tasche ein Produkt des Geschäfts befindet, welches ich aber bei diesem Besuch nicht bezahlte. Das Geschäft beschuldigt mich deshalb des Diebstahls. Ich widerspreche, da ich das Produkt bei einem vorherigen Besuch erworben habe, und es sich einfach noch in meiner Tasche befindet.
Wer ist in der Beweispflicht?
Muss das Geschäft beweisen, dass ich das Produkt tatsächlich gestohlen habe (z.B. Kameraaufzeichnung, Ladendetektiv, o.ä.)?
Oder
Muss ich beweisen, dass ich das Produkt bereits bezahlt habe (z.B. Kassenbon)?
Was geschieht, wenn ich weder einen Bon vorzeigen kann, noch das Geschäft den Diebstahl aktiv beobachten konnte?
Danke für Antworten!
5 Antworten
Beweisen muss der Staatsanwalt, nicht Du.
Alleine der Fund des Produktes in Deiner Tasche, in der ohnehin niemand was verloren hat, dürfte für eine Verurteilung nicht ausreichen.
Natürlich wäre es einfacher wenn man einen Kassenbon vorweisen könnte.
Grundsätzlich muss man dir die Schuld beweisen. Wenn du allerdings mit einem bereits früher gekauften Produkt erwischst wirst, liegt die Annahme sehr nahe, dass es gestohlen ist. Wenn du dann keinen Nachweis hast und jemand vom Personal sagt dann noch aus, dass er gesehen hat, dass du etwas eingesteckt hast (was Nahe liegt, denn ohne berechtigten Verdacht, darf niemand nach einer Taschenkontrolle fragen), wird das wohl am Ende ein Richter entscheiden. Und das könnte leicht auch gegen dich ausgehen.
Wer ist in der Beweispflicht?
Die Anklagevertretung und der Nebenkläger (in diesem Fall der Markt).
Muss das Geschäft beweisen, dass ich das Produkt tatsächlich gestohlen habe (z.B. Kameraaufzeichnung, Ladendetektiv, o.ä.)?
Ja
Muss ich beweisen, dass ich das Produkt bereits bezahlt habe (z.B. Kassenbon)?
Das ist hilfreich, wenn du das beibringen kannst, besonders, wenn es Zeugenaussagen gegen dich gibt.
Was geschieht, wenn ich weder einen Bon vorzeigen kann, noch das Geschäft den Diebstahl aktiv beobachten konnte?
In dubio pro reo.
Hausverbot kann es trotzdem geben, da Hausrecht des Ladens.
Deshalb sollte man immer einen Kassenbeleg bei sich führen.
Um nicht in diese Situation zu kommen, pass ich eber auf...