Fahrtkostenerstattung bei Umtausch und Geldrückgabe?
HI, ich habe vor 2 Tagen bei Expert Müller eine PS3 gekauft. Diese habe ich dann am Samstag angeschalten und 2 Minuten schien alles ok, doch dann hat es plötzlich total laut geröhrt und gebrummt, wirklich seeehr sehr laut und das ging auch nicht weg, erst als ich den strom gezogen habe. Hab es dann nochmal auf ein neues versucht, jedoch war hier das Selbe in grün! Ich werde heute wieder zu der Filiale fahren und mein Geld zurück verlangen. Weiß jemand von euch erfahrungsgemäß wie das beim Expert abläuft, ob das ohne Probleme klappt?! Des Weiteren fahre ich insgesamt (Hin- und Rückweg) 74 km um das Teil umzutauschen! Habe gehört dass ich Recht auf Fahrtkostenerstattung habe!? Was ist da dran, und wisst ihr wo/ob das gesetzlich verankert ist?? Vielen Dank fürs Lesen!
6 Antworten
Nein, du hast kein Recht auf Fahrtkostenerstattung.
Geld bekommst du auch nicht sofort zurück.
Der Erfüllungsort der Gewährleistung ist bei dir zuhause, d.h. du kannst vom Händler z.B. das Porto für Hin- und Rücksenden verlangen beispielsweise. Die Fahrtkosten sind dein Problem.
Im Rahmen der Gewährleistung muss er auch entweder reparieren oder austauschen, was davon kannst du dir aussuchen.
Der Erfüllungsort der Gewährleistung ist bei dir zuhause
Das ist grundsätzlich falsch.
Die Fahrtkosten sind dein Problem
lässt sich auch nicht mit §439 BGB Abs 2 in Übereinstimmung bringen.
fahrtkostenerstattung ist mir neu, rest sollte kein problem sein
Es handelt sich hier höchstwahrscheinlich um einen Gewährleistungsfall, also verlange Nachbesserung, heißt Reparatur oder Austausch des Gerätes. Erst wenn dies zweimal nicht gelingt kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Von Fahrtkostenerstattung in so einem Fall ist mir nichts bekannt.
§439 BGB Abs 2
Also das End´ vom Lied war, dass ich im Shop vor Ort war und habe sofort mein Geld wieder zurück bekommen, Gott sei dank ;)
Hmm... da es sich um einen technischen Defekt handelt, würde ich sagen das Müller das als Garantiefall behandeln kann. Also einschicken und auf Reparatur warten. Es gibt kein 14-tägiges Umtauschrecht beim Kauf im Laden, der Händler kann dieses Recht gewähren, muss es aber nicht.
Ich würde einfach mal anrufen oder ne Mail hin schicken! Fahrtkosten kannste knicken!
Garantiefall behandeln
Nein, Gewährleistung. Garantie ist der Hersteller, also Sony.
Also einschicken und auf Reparatur warten
Nein, man muss nicht auf Reparatur warten. Man kann auch Austausch gegen "mängelfreie Ware" verlangen.
Bitte mal informieren bzgl.: Widerrufsrecht bei Fernabsätzen, Gewährleistungspflicht des Händlers und Garantie.
Sind 3 verschiedene Paar Schuhe! =)