Wie ist das mit Gleitzeit und Feiertagen?
Angenommen ich habe 38 Stunden pro Woche, die ich füllen muss. Und diese Woche ist ein Feiertag. Werden die Stunden dann trotzdem gezählt oder muss ich dann 38 Stunden auf 4 Tage schaffen? Aber dann wäre ich ja die ganze Woche plus Pause mindestens 10 Stunden auf Arbeit. Das kann ja auch irgendwie nicht richtig sein.
5 Antworten
Der Donnerstag wird gezählt wie gearbeitet.
Das steht so im Entgeltfortzahlungsgesetz. Durch Feiertage können keine Minusstunden entstehen und man muss auch nicht nacharbeiten.
Im § 2 Abs. 1 EFZG steht:
"Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der AG dem AN das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte"
Das wäre natürlich Quatsch, Feiertage werden für gewöhnlich vergütet und zwar in üblicher Soll-Menge, die ohne Feiertag Standard gewesen wäre.
Korrekt.
Angenommen ich habe 38 Stunden pro Woche, die ich füllen muss. Und diese Woche ist ein Feiertag. Werden die Stunden dann trotzdem gezählt oder muss ich dann 38 Stunden auf 4 Tage schaffen?
Im Zweifel in Deinen Arbeitsvertrag schauen.
Aber grundsätzlich ist ein Feiertag genauso "außen vor" wie die Tage am Wochenende.
Soll heissen: Wenn Du in einer 5-Tage-Arbeitswoche 38 Stunden schaffen musst, dann sind das ja 7,6 Stunden pro Tag.
Dann musst Du in einer 4-Tage-Arbeitswoche dementsprechend nur 4 * 7,6 Stunden arbeiten.
Der Feiertag wird dir als 7,6 Stunden erfüllte Arbeitszeit berechnet.
Dann arbeitest du natürlich einen Tag, also 7,5 Stunden, weniger.