Zwangspausen bei einer Arbeit unter 6 Stunden? (Minijob)?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Man fährt zur Arbeit und hat nichts zu tun und muss sich in die Pause gehen.

Das geht nicht. Pausen müssen die Arbeitszeit unterbrechen, sind deshalb nicht am Anfang und Ende der Arbeitszeit möglich.

Außerdem sagt der § 4 Arbeitszeitgesetz dass Pausen im Voraus feststehen müssen. Es ist nicht erlaubt "Leerlauf" der sich gerade ergibt von "jetzt auf gleich" als Pause anzuweisen. Außerdem muss eine Pause immer mindestens 15 Minuten betragen.

Hat ein AN auf Anweisung des AG z.B. nur 10 Minuten Pause bevor der nächste Auftrag ansteht, gilt die Pause als nicht genommen und muss als Arbeitszeit bezahlt werden.

 

trioxalatt 
Beitragsersteller
 13.03.2017, 08:11

danke für deine Antwort. bei so einem Fall an wenn muss man sich wenden? Wo steht das im Gesetz? Kann man rückwirkend die pausen bezahlt bekommen?

Hexle2  13.03.2017, 08:27
@trioxalatt

Wo steht das im Gesetz?

Wie schon geschrieben, § 4 Arbeitszeitgesetz regelt die Pausen.

Wenn Du nur den Gesetzestext liest, wirst Du keine Erläuterungen dazu finden. Die kann man in einem Arbeitrechtkommentar (z.B. von Prof. Dr. Peter Wedde) nachlesen oder auch mal googeln.

http://www.sns-anwaelte.de/recht/arbeitsrecht/ruhepause.html

Kann man rückwirkend die pausen bezahlt bekommen?

Pausen kann man nicht rückwirkend bezahlt bekommen wenn es Pausen waren. Wenn es keine Pausen im Sinne des § 4 ArbZG waren, ist das Arbeitszeit die zu vergüten wäre. Wie lange man diese rückwirkend einklagen kann, hängt auch vom Arbeits-/anwendbaren Tarifvertrag ab. Dort sind die Ausschlussfristen i.d.R. geregelt. Ohne Regelung beträgt die Frist drei Jahre.

 bei so einem Fall an wenn muss man sich wenden?

Wenn der Arbeitgeber das Arbeitszeitgesetz missachtet, kann man das dem Gewerbeaufsichtsamt melden. Die sind für die Überwachung dieser Gesetze zuständig und das geht auch anonym.

Ansonsten muss man den AG schriftlich abmahnen, seine Forderungen stellen und dann ggf. beim Arbeitsgericht klagen.

trioxalatt 
Beitragsersteller
 13.03.2017, 08:56
@Hexle2

Besten Dank

Hexle2  13.03.2017, 08:58
@trioxalatt

Bitte, gerne. Viel Erfolg

Hexle2  14.03.2017, 16:24
@Hexle2

Danke fürs Sternchen

Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wo kämen wir denn dahin? Lass dich beim Arbeitsgericht beraten oder such dir einen neuen Job.

verreisterNutzer  13.03.2017, 00:35

Das Arbeitsgericht berät nicht - das ist schlichtweg falsch!

Eine Beratung bekommt der Fragesteller (wenn nicht hier) allenfalls bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Daisy80  13.03.2017, 00:47
@verreisterNutzer

Ok, ich muss zugeben, dass ich aus Österreich komme, bei uns geht man zur Arbeiterkammer. Ich dachte das Pendant dazu wäre das Arbeitsgericht in Deutschland. Entschuldige meinen Irrtum.

verreisterNutzer  13.03.2017, 00:52
@Daisy80

Kein Problem - schöne Grüße nach Österreich :))

Ruf die Nr an 030221911004 ist eine Nr für Arbeitsrecht sind immer von Mo bis Do zu erreichen und kosten nichts die haben mir schon viel geholfen

trioxalatt 
Beitragsersteller
 13.03.2017, 08:44

danke werde ich machen

trioxalatt 
Beitragsersteller
 13.03.2017, 14:01
@trioxalatt

update: hab angerufen. eine sehr nette Dame hat sich die Zeit genommen um meine fragen zu beantworten. Sie war auch sehr hilfreich.

mietze1983  13.03.2017, 15:40
@trioxalatt

Na das ist doch super