Zwangspausen bei einer Arbeit unter 6 Stunden? (Minijob)?
Bei UNO-Pizza wird prinzipiell so gehandelt dass solange keine Bestellungen zur Lieferung stehen müssen sich die fahrer Pause machen. Ich weiß Gesetzlich muss nach 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Min Pause gemacht werden. Aber hier wird man gezwungen pausen zu machen. Man fährt zur Arbeit und hat nichts zu tun und muss sich in die Pause gehen. Das ist die zeit die man investiert. Was besseres kann man in dieser zeit nicht machen. Muss warten bis die Bestellunge fertig ist. Diese Pausenzeiten werden auch nicht bezahlt. Darf der Arbeitgeber die Arbeitnehmer unter diesen bedingungen in die Pause schicken?
3 Antworten
Man fährt zur Arbeit und hat nichts zu tun und muss sich in die Pause gehen.
Das geht nicht. Pausen müssen die Arbeitszeit unterbrechen, sind deshalb nicht am Anfang und Ende der Arbeitszeit möglich.
Außerdem sagt der § 4 Arbeitszeitgesetz dass Pausen im Voraus feststehen müssen. Es ist nicht erlaubt "Leerlauf" der sich gerade ergibt von "jetzt auf gleich" als Pause anzuweisen. Außerdem muss eine Pause immer mindestens 15 Minuten betragen.
Hat ein AN auf Anweisung des AG z.B. nur 10 Minuten Pause bevor der nächste Auftrag ansteht, gilt die Pause als nicht genommen und muss als Arbeitszeit bezahlt werden.
Wo steht das im Gesetz?
Wie schon geschrieben, § 4 Arbeitszeitgesetz regelt die Pausen.
Wenn Du nur den Gesetzestext liest, wirst Du keine Erläuterungen dazu finden. Die kann man in einem Arbeitrechtkommentar (z.B. von Prof. Dr. Peter Wedde) nachlesen oder auch mal googeln.
http://www.sns-anwaelte.de/recht/arbeitsrecht/ruhepause.html
Kann man rückwirkend die pausen bezahlt bekommen?
Pausen kann man nicht rückwirkend bezahlt bekommen wenn es Pausen waren. Wenn es keine Pausen im Sinne des § 4 ArbZG waren, ist das Arbeitszeit die zu vergüten wäre. Wie lange man diese rückwirkend einklagen kann, hängt auch vom Arbeits-/anwendbaren Tarifvertrag ab. Dort sind die Ausschlussfristen i.d.R. geregelt. Ohne Regelung beträgt die Frist drei Jahre.
bei so einem Fall an wenn muss man sich wenden?
Wenn der Arbeitgeber das Arbeitszeitgesetz missachtet, kann man das dem Gewerbeaufsichtsamt melden. Die sind für die Überwachung dieser Gesetze zuständig und das geht auch anonym.
Ansonsten muss man den AG schriftlich abmahnen, seine Forderungen stellen und dann ggf. beim Arbeitsgericht klagen.
Besten Dank
Bitte, gerne. Viel Erfolg
Danke fürs Sternchen
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, wo kämen wir denn dahin? Lass dich beim Arbeitsgericht beraten oder such dir einen neuen Job.
Das Arbeitsgericht berät nicht - das ist schlichtweg falsch!
Eine Beratung bekommt der Fragesteller (wenn nicht hier) allenfalls bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Ok, ich muss zugeben, dass ich aus Österreich komme, bei uns geht man zur Arbeiterkammer. Ich dachte das Pendant dazu wäre das Arbeitsgericht in Deutschland. Entschuldige meinen Irrtum.
Kein Problem - schöne Grüße nach Österreich :))
Ruf die Nr an 030221911004 ist eine Nr für Arbeitsrecht sind immer von Mo bis Do zu erreichen und kosten nichts die haben mir schon viel geholfen
danke werde ich machen
update: hab angerufen. eine sehr nette Dame hat sich die Zeit genommen um meine fragen zu beantworten. Sie war auch sehr hilfreich.
Na das ist doch super
danke für deine Antwort. bei so einem Fall an wenn muss man sich wenden? Wo steht das im Gesetz? Kann man rückwirkend die pausen bezahlt bekommen?