Pause direkt vor Feierabend + heimgehen
Hallo zusammen,
ich habe schon viel im Internet gesucht aber keiner scheint auf eine ähnlich Idee gekommen zu sein. Ich bin im Schnitt 9 Stunden im Büro (von 8:00 bis 17:00). Meistens brauche ich aber keine halbe Stunde Pause (die ich ja machen muss). Allerdings darf ich ja auch aus 30 Minuten Pause 2x15 Minuten machen. Ist es also erlaubt mittags 15 Minuten Pause zu machen um nicht über die 6 Stunden Arbeitszeit zu kommen und am Abend bevor man geht Pause zu "stempeln" (wir machen das über SAP) und direkt im Anschluss heimzugehen (also schon zu beginn der Pause "vorzustempeln"). Damit wäre es ja möglich bei weniger als 9 Stunden Arbeitszeit trotzdem nur 15 Minuten Pause zu machen.
Zusatzinfo: Ich bin Azubi und volljährig. Wir haben Gleitzeit.
Grüße
5 Antworten
Das solltest Du mit Deinem Chef und Deinen Kollegen klären. Vom Gesetz her spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, weil dort nur geregelt ist, dass Du zwischen 6 und 9 Stunden Arbeitszeit eine Pause von mindestens 30 Minuten haben musst. Wie Du sie aufteilst (mindestens 15 Minuten am Stück) ist dabei meiner Meinung egal. Ich habe es in meiner Ausbildung auch so gehandhabt und es war auch für meine Kollegen ok, dass ich die Pausen - falls ich sie nicht tagsüber genommen habe, am Ende einfach auf die Arbeitszeit draufgelegt habe.
Danke für die Berichtigung. Der Passus mit dem "unterbrechen" war mir nicht bekannt. Manchmal lohnt es sich doch, direkt ins Gesetz zu schauen. :) In der Praxis kann man es natürlich trotzdem mit dem Arbeitgeber und den Kollegen klären. Wenn es für alle Beteiligten in Ordnung ist, ist es zwar ein Gesetzesverstoß, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Und in dem Fall halte ich es für eine Lappalie.
Das scheint jeder anders auszulegen:
Ich schätze ich schreibe bei gelegenheit mal dem Justizministerium ob dieser Fall geregelt ist. Vielleicht antworten sie ja. :)
Ich finde in der von dir zitierten Frage keine einzige belegbare Antwort, so wie du sie gern hättest.
Und das Justizministerium wird sicher begeistert sein, dir Rechtsberatung geben zu dürfen. Frag doch zuerst mal deinen Betrieb oder den Betriebsrat.
@pgoetz - Es handelt sich hier in keiner Weise um eine Lappalie!
Hier spielen nämlich auch versicherungsrechtliche Aspekte mit hinein, z.B. dann, wenn in einer nicht ordnungsgemäß (gesetzlich vorgeschriebenen) genommenen Pause ein Arbeitsunfall passiert. Spätestens dann wird genau recherchiert und festgestellt, dass sich beide Parteien (AG und AN) nicht an die Gesetze gehalten haben...
Fazit: "Pause direkt vor Feierabend + heimgehen" ist und bleibt gesetzeswidrig (!)
Das ist richtig, wenn es sich um einen LKW-Fahrer handelt, der 16 Stunden am Stück fährt. Aber bei einem Azubi, der 15 Minuten (!) seiner rechtlich zustehenden Pause an einem 9-Stunden-Arbeitstag ans Ende legt, ist es eine Lappalie.
Tut mir leid, aber das ist Unsinn - solch eine Unterscheidung kann man nicht machen! Auch ein Azubi kann im Lager von einem herunterfallenden Gegenstand tödlich getroffen werden...
Ich bleibe dabei: @Parazetamol kann sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen Fliegen fangen - er wird an der jetzigen rechtlichen Auslegung nichts ändern!
Du hast meinen Standpunkt noch nicht verstanden. Es geht nicht darum, die rechtliche Auslegung zu ändern. Es geht lediglich darum, im Rahmen der eigenen Verantwortung bestimmte Regeln bewusst nicht einzuhalten - unter Übernahme der Verantwortung. Im Leben bricht jeder jeden Tag zig Regeln - bewusst oder unbewusst. In dem Fall, wo Regeln bewusst gebrochen werden und man sich der Konsequenzen klar ist und bereit, diese auf sich zu nehmen, sehe ich kein Problem. Ich vermute allerdings, dass Du an dieser Geschichte insgesamt gar nicht interessiert bist, sondern nur ein wenig "dagegen" sein willst. Deshalb ist hier für mich Ende der Diskussion. ;)
Ich will nicht nur "dagegen" sein - und dass ich an dem Sachverhalt nicht interessiert bin, halte ich für eine Unterstellung...!
Bei gesetzlichen Regelungen, die letztendlich dazu dienen, Arbeitsunfälle zu verhüten bzw. deren Folgen abzumildern, ist kein Platz für die Nichteinhaltung dieser Regelungen, erst recht nicht durch Übernahme von "persönlicher Verantwortung"!
Es tut mit noch einmal leid - ich bin nach wie vor der Ansicht, dass Deine Sichtweise keiner arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Prüfung standhalten würde. Ich empfehle Dir, Dich einmal bei einer Berufsgesnossenschaft schlau zu machen... Mit den besten Grüßen Nightstick
Nein, das ist nicht zulaessig. ArbZG § 4 schreibt eindeutiog vor, dass die Arbeitszeit zu UNTERBRECHEN ist (bei 6 bis 9 Stunden um mindestens 30 Minuten). Zwar ist eine Aufteilung auf 1 x 15 Min. waehrend der ersten 6 Stunden und 1 x 15 Min. zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der Arbeitszeit zulaessig, dennoch muss die Arbeitszeit hierfuer unterbrochen werden. Dies wuerde aber nicht erfolgen, wenn man die zweiten 15 Minuten an den Schluss der Arbeitszeit legen und dann entsprechend frueher gehen wuerde. Dann waere die Arbeitszeit eben nicht um mindestens 30 Minuten unterbrochen sondern nur um 15. Und genau das ist gem. ArbZG § 4 nicht zulaessig.
Nein,was dir vorschwebt,ist nicht möglich.
Der erste Satz des § 4 ArbZG sagt eindeutig:Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
Es steht jedem frei,die Ruhepause in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufzuteilen.
Außerdem wäre es unklug,als Azubi neue Regeln in Bezug auf die Arbeitszeit einführen zu wollen.
Inwiefern unklug? Als Azubi bin ich auch nichts weiter als ein normaler Angestellter mit dem Zusatz, dass ich im Betrieb arbeite um den Beruf zu lernen.
Ich denke, dass solltest Du mit Deinem Vorgesetzten besprechen.
Aber wenn Du 9 Stunden im Büro bist, steht Dir die Pause so zu. ich würde sie an Deiner Stelle in 2 mal 15 Min. splitten, 15 Minuten am Chef zu verschenken ist doch Schwachsinn.
Ich verschenke ja nicht Arbeitszeit, sondern Pausenzeit (die ich nicht brauche). In der Zeit wo ich in der Arbeit bin (die durch öffentliche Verkehrsmittel bestimmt wird) möchte ich natürlich so viel wie möglich arbeiten und so wenig wie nötig Pause machen. Wenn ich da die Möglichkeit habe Pause gegen Arbeit zu tauschen würde ich das natürlich gern nutzen.
Man kann eine (gesetzlich vorgeschriebene) Pause weder "verschenken" noch gegen Arbeitszeit "tauschen"! Zur Begründung siehe meinen Kommentar zur Antwort von @pgoetz.
bei uns ist das so das nach einer bestimmt dauer Anwesenheit eine "Zwangspause gestempelt wird. wird vor der festgesetzten Zeit eine Pause (Bsp.: 15 Minuten) gestempelt, passiert nix. Die Pausezeit muss am ende des tages aber trotzdem 45 Minuten bei bis 8 Stunden arbeit sein und bis 10 Stunden eine Stunde Pause. Über 10 darf man nicht arbeiten ;-) sonst gibt es mecker. Aber jeder Betrieb regelt das anders. Frag einfach nach.
Pause stempeln und gehen geht nicht. Ist auch unlogisch. Du musst die Pause schon innerhalb deines arbeitstages nehmen. es dient ja dem Zweck neue Kraft zum arbeiten zu sammeln und sollte schon genutzt werden.
Der Zweck einer Pause ist doch nicht entscheidend. Wenn ich auf dem Bau arbeite und in meiner Pause ins Fitnessstudio gehe ist das ja auch mein Problem. Erholt ist man dannach wahrscheinlich auch nicht. Und wenn ich in meiner Pause mit der SBahn fahren möchte darf ich das doch auch. Und genau das würde ich in dem Fall auch tun.
Nur dass deine Pause im beschriebenen Fall ausserhalb deiner Arbeitszeit liegen wuerde und genau das nicht erlaubt ist.
Streng genommen nicht, da ich ja erst am Ende der Pause ausstemple.
Streng genommen gerade nicht. Du kannst ja nur etwas unterbrechen, wenn du es anschliessend wieder aufnimmst. Hier nimmst du die Arbeit aber anschliessend nicht wieder auf. Du unterbrichst die Arbeitszeit somit nicht sondern brichst sie ab.
^^ genau so ist das zu verstehen
"Vom Gesetz her spricht meiner Meinung nach nichts dagegen ..."
Doch, das tut es sehr wohl. ArbZG § 4 spricht eindeutig von einer Unterbrechung der Arbeitszeit. Legt man die Pause (oder einen Teil davon)jedoch ans Ende der Aerbeitszeit und geht entsprechend frueher, dann hat man die Arbeitszeit gerade nicht unterbrochen sondern verkuerzt.