Wie ist das eigentlich, wenn jemand böswillig andere anzeigt, nur um denen das Leben schwer zu machen?
Und die Polizei oder das Ordnungsamt muss dann ja in jedem Fall der Sache nachkommen, und die Angezeigten haben zunächstmal äußerlich Umstände und sind innerlich beunruhigt und eingeschüchtert etc.
Gibt es für den Anzeigenden dann auch irgendwann mal Konsequenzen oder kann der ungeschoren einfach andere mit seiner Anzeigerei tyrannisieren?
Werden die Personen für etwas angezeigt, das sie wirklich getan haben, oder behauptet die andere Person falsche Tatsachen?
Für etwas, das wirklich getan wurde: z.B., dass Kinder tagsüber draußen spielen (wo Kinderlärm gar keine Ordnungswidrigkeit ist). Man kann ja auch erst mal reden statt Polizei.
7 Antworten
Erst einmal muss die Polizei/Ordnungsamt ja davon ausgehen, dass das den Tatsachen entspricht. Stellt sich (spätestens nach dem 2. oder 3. Mal) heraus, dass seine Anzeigen völlig aus der Luft gegriffen sind, hat er selbst eine Anzeige wegen "falscher Anschuldigung" zu erwarten.
Wenn man jemandem für etwas anzeigt, das wirklich gemacht wurde, kann man dagegen erstmal gar nichts machen, auch wenn es sehr kleinlich ist. (Geht es z. B. um kinderlärm, wird schon gesagt, dass es nicht verboten ist)
Ich meine, dass es mal Berichte über Leute gab, die beim Ordnungsamt "gesperrt" wurden, weil sie täglich dutzende Falschparker und Co gemeldet haben. Ich möchte aber bezweifeln, dass das einfach so geht, erst recht bei der Polizei.
Ich kann mir höchstens vorstellen, dass es ab einer bestimmten Intensität als Nachstellung gewertet werden könnte.
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich
1.die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2.unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3.unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person a)Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder b)Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen, oder
4.diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht oder
5.eine andere vergleichbare Handlung vornimmt.
Ich bin kein Jurist und habe auch Zweifel, dass es wirklich so ist, aber nach meinem Verständnis könnte das tagtägliche Anzeigen (wegen nichtiger Sachen) als vergleichbare Handlung gelten.
§ 164 Falsche Verdächtigung
"Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Der wichtigste Punkt hierbei ist "wider besseres Wissen". So lange der Anzeigende also tatsächlich von einer Straftat ausgeht oder diese vermuten kann, so lange darf er auch Anzeige erstatten ohne befürchten zu müssen hinterher selbst angeklagt zu werden.
Da ein Verdacht ausreicht kannst du ihn jetzt aber auch wegen genau wegen diesem Gesetz anzeigen.
Das nennt man Dan Verleumdung und das opfer kann den Verursacher anzeigen und die Polizei kann ihm ihre Arbeitszeit in Rechnung stellen!
Je nach dem was da behauptet wird kann das sogar berufliche konsequentzen haben oder auch private wie Scheidung der ehefrau!
Das kann wirklich teuer für ihn werden den das macht auch auf dauer seine Rechtsschutzversicherung nicht mit ! Auch wird es Dan oft so sein das das Gericht so jemanden die Gerichtskosten ausbrummt und wen man einen guten anwalt hat dan auch dessen kosten!
also jemand absichtlich fälschlicherweise anzeigen ist definitv eine straftat.