Dürfen Nachbarn einen Obdachlosen, der auf privaten Grundstück zeltet, die Polizei rufen?
Angenommen ich bin obdachlos und frage bei einem Bauernhof den Bauer, ob ich auf seinem Grundstück mein Zelt aufschlagen darf. Dann schlafe ich dort im Zelt und "wohne" sozusagen dort, der Bauer ist damit einverstanden.
Können jetzt Nachbarn des Bauern die Polizei rufen und mich dort verscheuen oder Platzverbot oder sowas erteilen?
19 Antworten
Ich lese hier viel Unsinn.
Also:
Natürlich darf man wegen sowas die Polizei rufen.
Kommt hinzu, dass wegen allerlei Unfug die Polizei gerufen wird, seien das unsichtbare Männlein, die in der Wohnung ihr Unwesen treiben oder aber der Nachbar einem Giftgas durch das Heizungsthermostat in die Wohnung sprühen soll, spukende Geister und natürlich der Typ, der einem durch das Fernsehen immer in die Wohnung kuckt...... (aua!)
Warum dann nicht, weil auf dem Nachbargrundstück einer zeltet, zumal die Nachbar ja eventuell gar nicht wissen, dass der da mit Einwilligung des Hausrechtsinhabers zeltet. Könnte ja auch anders sein, also nachschauenswert ist sowas sicherlich schonmal.
Also kommt die Streife angerückt, schaut sich das an, hält einen Plausch mit dem Grundstückinhaber, der bestätigt, dass er einverstanden sei und schon rücken die wieder ab - ohne Platzverweis. Warum auch, kann doch jeder im Garten Campen, solange der Inhaber das zulässt. Natürlich werden die Personalien überprüft, weil wer wo dauercampt, könnte ja auch gesucht sein - reine Routine.
Sodele. Ergibt der Plausch jedoch, dass der das nicht gut findet, wird selbstverständlich der Dauercamper des Grundstückes verwiesen, durch die Polizei. Wär ja auch noch schöner, Zeltet einer ohne Einwilligung auf Privatgrund und die Polizei könnte nichts machen.
Ach, und das ist jetzt ne sinnvolle Antwort? Und du hast auch ganz bestimmt dier Frage gelesen? Das Einverständnis der Grundbesitzers war bereits vorausgesetzt.
Also wenn der Bauer es auf seinem Grund und Boden gestattet, kann man nichts tun. Es ist ja "Privatgelände". Anders wäre es wenn es öffentlich zugänglich wäre. "Wildes Campen" ist nicht erlaubt. Die Nachbarn können leider nichts dagegen unternehmen. Polizei auch nicht wenn niemand gestört wird z.B. Nachtruhe etc. . Ein Feuer machen ist aber wieder was anderes beim Campen^^
Kommt darauf an was dort passiert. Sicherlich ist "leider" nicht das richtige Wort. Eher, sie können nichts tun, ausser zuschauen. ;-)
oder wegschauen, wenn ihnen nicht gefällt, was sie sehen.. ;).
Gehört den Nachbarn das Grundstück, so dass sie darüber verfügen dürfen?
Du schreibst, es gehört dem Bauern. Der darf dir das Zelten erlauben oder verbieten - unabhängig davon, ob du obdachlos bist oder nicht.
Nein, die Polizei kann nur auf öffentlichen Plätzen Platzverbot erteilen. Auf Privatgrund haben die nur serh bedingt was zu suchen. Wenn der Bauer dich nach angemessener Zeit polizeilich anmeldet, kannst du solange im Zelt leben, wie er es erlaubt. Als Gast darf er dich viele Wochen (kannst du ggoglen) beherbergen oder dich Zelten lassen. Ohne polizeiliche Anmeldung.
PS: Das gilt nur auf dem Hofgrundstück. Auf seinen Wiesen, Feldern oder Wäldern geht das nicht, da gibts auch für Bauern/Besitzer Auflagen und Vorschriften, da kann er nicht machen, was er will.
Nein! Der Grundstückseigentümer hat das Hausrecht. Nachbarn geht das nichts an, solange von dem Grundstück keine Strörung der übrigen Nachbarn ausgeht. Der Betrieb eines gewerbsmäßigen Campingplatzes wäre anmelde- und genehmigungspflichtig; christliche Nächstenliebe hingegen nicht, schließlich lassen die Städte zugewiesene Flüchtlinge auch in Zelten campieren, wenn kein anderer Ausweg da ist.
. . . erst einer, dann zwei, dann drei und jeder zahlt ein wenig Geld dafür . . .
Wann wird es ein gewerbsmäßiger Campingplatz?
Warum leider? Was ist schlimm, wenn jemand im Zelt schläft?