Was kann man gegen Lärmbelästigung vom Nachbarn machen?

15 Antworten

Ich würde dir zu einer Anzeige wegen Lärmbelästigung raten, wenn du davon schon "krank" geworden bist.Wenigstens in den Ruhezeiten sollten sie leise sein. Oder ziehe einen Anwalt zu rate. Ich fürchte der kann aber auch nicht viel bewirken, da die kinder gesetzlich geschützt sind. Aber reagierst du nicht vielleicht etwas überempfindlich? sehen deine Eltern das genauso?

Weitere Informationen : Die Nachbarn kommen aus der Türkei, wir aus Deutschland/ Albanien>

Dieser Satz ist völlig irrelevant und unnötig!

Und zu dir. Du musst dich in Behandlung begeben. Es ist nun einmal so, dass es in Haushalte mit Kinder lauter ist. Dass ihr mit dem Besen gegen die Decke klopft, ist ebenso unnötig. Deine Nachbarn können nicht wegen dir auf Socken in ihrer Wohnung umherschleichen. Die Kinder sind bestimmt gut erzogen. Kinder machen Lärm. Punkt.

Juristische Maßnahmen? Dann viel Spaß damit - du erzeugst nur zusätzlichen Stress für dich.

Ich denke, dass du aufgrund deiner Probleme zum Psychologen gehen solltest, vor allem auch wegen deiner Aggressivität. Dafür können die Kinder über dir nichts.

Taipohan 
Beitragsersteller
 16.04.2014, 14:15

Stimmt ! Dieser Satz ist völlig irrelevant und unnötig!ich versuche das zu bearbeiten. Ich entschuldige mich. Die Kinder können dafür nichts? Ich weiß aber die Eltern. Ich meine welche guten Eltern lassen Ihre Kinder noch um 1 Uhr Wach bleiben und durch die ganze Wohnung mit ganzer Kraft zu rennen ?

gegen Kinderlärm kann man in D leider herzlich wenig machen .... eigentlich müssten die Kids mal raus, sich an der frischen Luft mal richtig austoben, dann wären sie abends auch müde und ruhig ...

ich drücke Dir die Daumen, das es besser wird, wenn zumindest das erste Kind zur Schule geht ....

ansonsten bleibt für Dich wohl nur Umzug

Gym80951996  05.07.2016, 10:15

Wahnsinn wie ihr alle hier drauf seid, denen würd ich einen erzählen oder es denen selber mit Lärm heimzahlen, so einfach ist das. Nur weil solche Blagen da Lärm machen würde ich nicht ausziehen die würden mich kennenlernen

frodobeutlin100  05.07.2016, 15:56
@Gym80951996

das hat nichts damit zu tun wie wir "drauf sind", sondern wie deutsche Gerichte entscheiden ... kinder haben nahezu Narrenfreiheit .. wobei zumindest ich finde, dass Eltern auch dazu da sind Kinder zu erziehen .. z.B. auch dazu auf andere Rücksicht zu nehmen ...

Die weitere Information ist köstlich und schürt meinen fremden Hass :/ Wirklich was machen kann man da leider nicht.. Klar könnte man nun Protokollieren und die Polizei anrufen wenn es laut ist. Aber sobald die da sind ist es dann ruhig und man kommt als Spinner rüber. Da du ja schon 18 bist und vermutlich nicht für immer bei deinen Eltern wohnen willst, solltest du vielleicht doch die Möglichkeit des Ausziehens in Betracht ziehen.

Seit 2 Jahren jeden tag rum Getrampel

Das deutet auf eine mangelnde Trittschalldämpfung hin.

Von morgens 6 Uhr bis 22-23 Uhr.

Das ist vollkommen erlaubt. Nachtruhe ist nur von 22 Uhr bis 6 Uhr, ansonsten darf Lärm gemacht werden.

Manchmal auch um 1 Uhr morgens so ca 30 min.

Während der Nachtruhe sollte "Zimmerlautstärke" herrschen. Umherlaufen darf man trotzdem. Insbesondere übliche nächtliche Geräusche sind hinzunehmen. Toilettengänge, nächtliches Duschen etc. werden regelmäßig vor Gericht als normale menschliche Tätigkeiten und nicht als Ruhestörung gewertet.

1 Jahr später habe ich durch den Lärm und dauer Stress wegen dem Lärm Tinnitus und Hyperakusis bekommen. ( Schallüberempfindlichkeit )

Persönliches Pech. Begib Dich in Behandlung.

das wir in kürze, wenn es sich nicht bessert Juristische Maßnahmen ergreifen werden

Diese Drohung kannst Du dir schenken, ohne weitere Belege hast Du keine Chance vor Gericht.

Die Richtlinien für Trittschalldämpfung sind in DIN 4109 nachschlagbar. Erst wenn diese Werte überschritten werden, kannst Du einen Anspruch geltend machen.

Dann wäre als nächstes zu klären, wer für die mangelnde Dämpfung verantwortlich ist:

a) der Bauherr, weil beim Bau gepfuscht wurde?

Dann müsstest Du gegen ihn vorgehen, falls das noch möglich ist (Verjährungsfristen, geänderte Bauvorschriften, etc.)

b) der Nachbar selber (z.B. weil Laminat ohne Trittschalldämpfung verlegt wurde)

Nur in diesem Fall könntest Du gegenüber dem Nachbarn einen Anspruch geltend machen.