Steuerbescheinigung Bausparer bei Steuererklärung vergessen!
Hallo, mir ist heute aufgefallen, dass ich bei der letztjährigen Steuererklärung vergessen habe, die Steuerbescheinigung meines Bausparvertrages als Anlage KAP einzureichen. Gibt es da noch ne Möglichkeit, den nachträglich einzureichen, obwohl ich den Steuerbescheid schon länger bekommen habe? Wenn ja, wie?
Danke für Eure Hilfe!
4 Antworten
Seit Einführung der Abgeltungssteuer von 25 % hat man ein Wahlrecht.
Dies hast Du dahingehend ausgeübt, das Du es nicht bei der Steuer angegeben hast.
Willst Du Abgeltungssteuer anrechnen lassen, weil z.B. Dein Grenz-Steuersatz niedriger ist als 25 %, denn nur dann macht es Sinn, dann musst Du natürlich ALLE Kapitalerträge angeben die Du hast.
Wenn sich Dein zu versteuerndes Einkommen durch Kapitalerträge erhöht, so ist dies eine Anderung zu deinen Ungunsten, diese führt das Finanzamt auch nach Rechtskraft des ersten Bescheides durch.
Die Anrechnung der gezahlten Steuer erfolgt nur mit der Steuer-Bescheinigung (der Bausparkasse) im Abrechnungsteil, quasi außerhalb des Steuerbescheides.
Insoweit hast Du gute Karten, wenns passt.
vorläufig ist aber schon abgelaufen, einspruchzeit ist vorüber...
Geht es Dir nur um die Anrechnung der einbehaltenen Steuern? Das ist so lange möglich, wie noch keine Zahlungsverjährung eingetreten ist. Die Abrechnung auf dem Steuerbescheid (Steuer lt. Tabelle abzüglich Lohnsteuer, einbehaltene Kapitalertragsteuer usw.) ist nämlich ein selbständiger Teil innerhalb des Steuerbescheids und hat mit der Rechtskraft des Steuerbescheids nach einem Monat nichts zu tun. Einfach einen Brief an Dein Finanzamt schreiben, sinngemäß:" Anbei die Steuerbescheinigung 2011(?) der Bausparkasse XY mit der Bitte um Anrechnung der einbehaltenen Steuern in Höhe von ...."
Melde Dich mal, wenn es geklappt hat.
Hej,
ähnliches ist mir auch schon passiert. Wenn Dein Steuerbescheid vorläufig ist - und das sind die meist - rufst Du ggf. kurz den/die Bearbeiter/-in beim Amt an (Rufnr. steht im Briefkopf), schilderst Deine Sache und reichst die Bescheinigung ein. Dann wird der Bescheid überarbeitet und korrigiert.
LG
Das wäre ja super, werd ich gleich versuchen, vielen Dank!
Gr. Little