Steuerbescheinigung für IngDiba Privatkonto - Wofür ist das?
Hallo! Ich bin seit vielen Jahren bei der IngDiba und fülle das Konto mit Geld. Nun habe ich (zum ersten Mal) in dieses Postfach auf der Seite geschaut und da ist u.a. eine Steuerbescheinigung drin für mein Privatkonto, wo drin steht dass für das Jahr 2016 bestimmte Angaben bescheinigt sind. Unter dem Punkt Höhe der Kapitalerträge ist eine nicht unbeachtliche gewisse Summe X aufgeführt und unter Kapitalertragssteuer auch noch mal ein Betrag y.
Was sagt mir das jetzt aus, wofür ist diese Bescheinigung? Soll ich die bei der Steuererklärung vorlegen und bekomme iwie Geld zurück oder was ist das? Ich kenne mich damit 0 aus... Nicht dass mir da iwie jedes Jahr Geld flöten geht?
4 Antworten
Auf Erträge Gewinnauschüttung, Dividende und auch auf Kursgewinne werden Kap Ertr. Steuer fällig, 25 % und Soli zuzügl. Kirchensteuer wenn für Dich zutreffend. Wird sofort bei Zahlung abgezogen. Damit ist Deine Steuerschuld schon bezahlt, da es eine Quellensteuer ist.
1. Fall : Du hast weniger als die steuerpflichtige Grenze im Jahr an Einkommen erzielt. Irgendwas bei um 8000 Euro Geamt Jahresbrutto, dann kriegst alle Kap Ertr Steuer für das Jahr zurück mit Einreichung der Steuererklärung
2. Fall Du hast ein Steuersatz von weniger 25 % auf Dein gesamtes Einkommen. Dann machst Du Steuererklärung mit Deiner Steuerbescheinigung dabei und beantragst Günstiger Regelung, bekommst dann Differenz Dein Steuersatz zu den 25 % zurück.
3. Fall Du bist Großverdiener, Dann ist trotzdem mit der Kap Ertr Steuer die Kapitalerträge bezahlt, auch wenn Dein Steuersatz ansonsten höher ist. Allerdings können Kapitalerträge Dich dann in der Progression nach oben bringen und den Steuersatz für das andere Einkommen erhöhen.
Resümmee Die Kap ErtragSteuer ist eine Steuer, die bereits abgegolten ist und keine Nachzahlung nach sich zieht, wenn Du Deine Gutschrift von der Bank hast. Einzige Ausnahme steigende Progression für Großverdiener in den anderen Einkommenssparten.
Aber weglassen ist Steuerverkürzung und strafbar.
Hallo!
Folgendes... diese Bescheinigung ist, wie du es schon erahnt hast, für die Steuererklärung... und zwar für das Jahr 2016.
Zwar haben die Anderen hier es einigermaßen erklärt, aber ich möchte auch meinen Senf dazugeben, mit möglichst einfacher und Praxisnaher Erklärung ;)
,,Unter dem Punkt Höhe der Kapitalerträge ist eine nicht unbeachtliche gewisse Summe X aufgeführt und unter Kapitalertragssteuer auch noch mal ein Betrag y."
Ok... sagen wir mal deine Bescheinigung weist folgendes aus:
- Kapitalerträge: 600,00 €
- Kapitalertragssteuer: 150,00 €
- Solidaritätszuschlag: 8,25 €
So. Angenommen, du hast ausschließlich nur bei der ING-Diba Kapitalerträge erhalten... dann ist die Sache ganz leicht. Füge die Steuerbescheinigung 2016 deiner Einkommensteuererklärung 2016 in Original bei und fülle die Anlage KAP aus (auf der Bescheinigung steht bereits drauf, in welche Zeile du welche Zahl einzutragen hast).
Folgendes passiert: Es greift der sog. Sparer-Pauschbetrag. Dies ist ein Freibetrag im deutschen Einkommensteuergesetz, der Kapitaleinkünfte (z.B. Einnahmen aus Zinsen und Dividenden) bis zur Höhe von 801,00 € im Rahmen der Einzelveranlagung bzw. 1.602,00 € bei zusammenveranlagen Personen pro Jahr steuerfrei stellt.
Das heißt, im Rahmen der Einkommensteuer, bekommst du 158,25 € hiervon zurück, da 600,00 € unter dem Freibetrag von 801,00 € liegen. Es wird gleichnamig gemacht.. Netto sind dir 441,75 € gutgeschrieben worden, obwohl dir die 600,00 € zustünden. Durch die Erklärung bekommst du die Differenz von 158,25 € somit zurück.
Habe ich den Nagel auf dem Kopf getroffen, oder besteht noch Klärungsbedarf, weil ich von einer falschen Annahme ausging?
Mfg MickyFinn
Ich weiß nicht wie hoch dein sonstiges Einkommen ist und ob du noch weitere Zinserträge hast.
Es kann sich durchaus lohnen, diese in der Steuererklärung anzugeben.Bei mir lohnt es sich.
801€ bzw. 1602€ sind sowieso steuerfrei. Dafür kannst du einen Freistellungsauftrag stellen
Du kannst das in deiner Steuererklärung angeben. Wenn dein Steuersatz unter 25% ist, bekommst du einen Teil Geld zurück.
Oder wenn du einen nicht genutzten Freistellungsauftrag hattest irgendwo.
sonst ist egal.