Wie hoch ist der Ausgleichsanspruch für pflegende Angehörige nach § 2057a BGB?
Ich habe meinen verstorbenen Vater bis zu seinem Tode gepflegt. Wie hoch ist der Ausgleichsanspruch "Stundenlohn" für die geleistete Pflege. ?
4 Antworten
(1) 1Ein Abkömmling, der durch Mitarbeit im Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers während längerer Zeit, durch erhebliche Geldleistungen oder in anderer Weise in besonderem Maße dazu beigetragen hat, dass das Vermögen des Erblassers erhalten oder vermehrt wurde, kann bei der Auseinandersetzung eine Ausgleichung unter den Abkömmlingen verlangen, die mit ihm als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen; § 2052 gilt entsprechend. 2Dies gilt auch für einen Abkömmling, der den Erblasser während längerer Zeit gepflegt hat.
(2) 1Eine Ausgleichung kann nicht verlangt werden, wenn für die Leistungen ein angemessenes Entgelt gewährt oder vereinbart worden ist oder soweit dem Abkömmling wegen seiner Leistungen ein Anspruch aus anderem Rechtsgrund zusteht. 2Der Ausgleichungspflicht steht es nicht entgegen, wenn die Leistungen nach den §§ 1619, 1620 erbracht worden sind.
(3) Die Ausgleichung ist so zu bemessen, wie es mit Rücksicht auf die Dauer und den Umfang der Leistungen und auf den Wert des Nachlasses der Billigkeit entspricht.
(4) 1Bei der Auseinandersetzung wird der Ausgleichungsbetrag dem Erbteil des ausgleichungsberechtigten Miterben hinzugerechnet. 2Sämtliche Ausgleichungsbeträge werden vom Werte des Nachlasses abgezogen, soweit dieser den Miterben zukommt, unter denen die Ausgleichung stattfindet.
…………………………………………………………………………………………………………………….
Es gibt keinen Stundenlohn.
Alles was du wissen musst steht im Gesetz.
Bei der Erbauseinandersetzung kannst du dies vorbringen, möglicherweise entscheidet dies dann das Gericht.
-hilfsweise vortragen:(Mindest-)Lohn zzgl.Erschwerniszuschläge XStunden
-von einigen Pflegediensten möglichst fallvergleichbare Angebote einholen
-erhaltene Geld-/sonstige Leistungen abziehen/wichten-> Betrag ermitteln ?!
Ich unterhalte kein Freundschaften auf gf. Da deine Frage von allgemeinem Interesse ist:
§ 2057b Abs. 2 BGB-E konkretisiert die Höhe des Anrechnungsbetrags, indem er auf die in § 36 Abs. 3 SGB XI vorgesehenen Beträge für die jeweilige Pflegestufe/-grad mit den Sätzen der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige verweist.
Ein Anspruch auf die Pflege Stunden besteht nicht. Als alleiniger Erbe steht dir aber dein Pflichtanteil zu.
Welchen Pflegegrad hatte Dein Vater.
III
Hatte schon diesen Pflegegrad als er das Testament verfasst hat oder hat er einen Pflegegrad bevor er das Testament verfasste.
Man sollte nicht Äpfel mit Birnen verwechseln
Das machst Du ständig.
Eine gutachterin hat 200 Stunden Pflege bestätigt. Gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung über die Höhe des Anspruchs gemessen an den Stunden?