Wie hoch darf Konventionalstrafe bei Privatperson sein?
Hallo, ich habe Privat über einen kauf einen Kaufvertrag abgeschlossen und ich habe diesen heute erhalten, dort steht, sofern ich den Vertrag nicht erfülle, muss ich als Konventionalstrafe 12.500 Euro bezahlen, die Summe des Kaufvertrags ist 25.000 Euro. Ist das überhaupt in so einer höhe möglich? Ich meine 50% konventionalstrafe bei einem privaten kaufvertrag (Garage). Danke
3 Antworten
Steht das in einer AGB? weil wenn ja
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam (Vertragsstrafe) eine Bestimmung, durch die dem Verwender für den Fall der Nichtabnahme oder verspäteten Abnahme der Leistung, des Zahlungsverzugs oder für den Fall, dass der andere Vertragsteil sich vom Vertrag löst, Zahlung einer Vertragsstrafe versprochen wird § 309 Nr 6 BGB
bist du dir sicher das diese Klausel nicht vielleicht mehrfach verwendet werden soll? Auch Privatpersonen können AGB benutzen
Ob das verhältnismäßig ist oder nicht entscheidet das zuständige Gericht für Dich - da musst Du Dir also keine Gedanken mehr machen.
Wenn du den so unterschreibst, ist das so vereinbart.
Nicht alles was in Verträgen steht hält der Inhaltskontrolle vor Gericht stand.
ruhig Blut brauner, das kann noch locker kippen ;)
Privatperson hat keine AGB gemacht, das ist für ihn nicht notwendig.