Wie hilft Mir das Jobcenter eine Wohnung zu finden?
Schönen Guten Morgen!
Ich würde gerne in eine eigene Wohnung raus von meinen Pflegeeltern ziehen bei den Ich wohne. Ich wohne nur postalisch dort und bin Obdachlos. Dar Ich von Meinen Elrernhaus ausziehen möchte erwäge Ich eine eigene Wohnung. Ich bekomme das Alg 1 und 2 als einzigsten Gehalt. Mir wurde gesagt ich könne eine Wohnung haben dar Ich auch keine Mietschulden habe. Mir wurde erklärt Ich solle zum Jobcenter hingehen und Mir eine Wohnungsbestätigung holen der gleichen, den nochmal zu einem Wohnanbieter hin und her.... Wäre hilfreich wenn man Mir helfen könnte dar es Zuhause auch viel Stress gab/gibt.
Mfg!
5 Antworten
Du musst zum JC und denen deinen Auszug mitteilen. Da du bei Pflegeeltern wohnst, stellt das keinerlei Probleme dar, und man kann dich nicht auf dein leibliches Elternhaus verweisen. Du wirst auf alle Fälle eine eigene Wohnung bekommen.
Du musst dann selbst welche suchen, die sich preislich im Rahmen befinden, je nach Stadt gibt es eine andere Mietgrenze. Und als Alleinstehender stehen einem 45 qm zu.
Wenn du eine gefunden hast, holst du dir so einen gelben Zettel vom JC und lässt den vom Vermieter ausfüllen. Das Blatt dann wieder zurück zum JC. Erst wenn die dir schriftlich die Übernahme der Kosten für die Wohnung bescheinigen, kannst du den Mietvertrag unterschreiben. Vorher bitte nicht!
geh zum jobcenter und stelle deinen hauptantrag. melde dich bei deinen pflegeeltern ab und postalisch beim jobcenter als meldeadresse an. gib an das du obdachlos bist und eine wohnung brauchst. zeige an, dass du völlig mittellos bist und garnichts besitzt,.
dann stellst du die anträge:
- antrag auf leistungen alg2
- antrag auf übernahme und zusicherung der maximalen kdu
- antrag auf erstausstattung,
antrag auf renovierungskosten u. als darlehen die übernahme der kaution.
Das jobcenter wird dir nicht helfen und die werden dir auch kein Harz 4 geben. Der Grund ist ganz einfach du bist unter 25 und somit sind deine Pflegeeltern dazu verpflichtet dich finanziell zu unterstützen. Die einzige Ausnahme wäre wenn sie z.b selbst Arbeitslos wären.
Wollen deine Pflegeeltern dich rausschmeißen wenn Nein wirst du trotzdem nichts bekommen. Dem Jobcenter interessiert es nicht ob es deine Pflegeeltern sind, nur ob sie dich unterstützten.
Eine Ehe Freundin von mir war genau in der selben Situation, sie kam mit 12 in einer Pflegefamilie und wollte mit 18 ausziehen, aber weil ihre Pflegeeltern bereit waren Sie freiwillig Finanziell zu unterstützen, bekam sie nichts vom Amt. Sie musste sich schon am Jugendamt wenden, erst dann konnte sie ausziehen, und das ist nicht unüblich wenn Pflegeeltern von sich aus entscheiden ihr Pflegekind bei sich Wohnen zu lassen und es Finanziell zu unterstützen bekommen diese nichts. Warum auch? Sie bekommen ja das nötige Geld.
lol. das ist logisch. Aber wenn er sagt, er wohnt dort nur postalisch und ist obdachlos, dann wollen die Pflegeltern ihn nicht mehr und selbst wenn er dort wohnen bleiben dürfte, hätte er trotzdem Anspruch auf Leistungen, da er nicht mehr dort wohnen muss. Es sind nicht seine leiblichen Eltern, daher darf kein JC ihn zwingen, dort wohnen zu bleiben.
Informier du dich mal richtig
Gebe ich dann gerne wieder zurück :)
Das ist falsch. Bitte informiere dich über Pflegeeltern! Diese sind ab dem 18. Geburtstag laut Jugendamt keine offiziellen Pflegeeltern mehr und gegen diese kann man kein Unterhalt einklagen!!! Pflegeeltern sind nicht das gleiche wie Adoptiveltern! Und daher steht dem Fragesteller eine Wohnung zu. Er muss nicht zu seinen leiblichen Eltern ziehen.
Das sind pflegeeltern und dazu gesagt bin ich ausder jugendhilfe raus. Somit müssen meine eltern nicht mehr. Und sogesehen sind sie arbeitslos weil sie nur die rente bekomm vom papa. Alg 1und 2 bekomme ich ebendfalls.
1 Gehe zum Wohnungsamt und hole dir dort einen WBS schein und frage nahc den kosten für eine sozialwohnung und der größe.
2 Suche dir eine Wohnung un unterschreibe noch nicht den Mietvertrag sondern nimm ihn mit und laß den vom jobcneter Akzentuieren bzw. kläre dort ab wie es mit der Kaution ist. bzw nim auch den meitspiegel vom Wohnungsamt mit.
3 Mache deinem Fallmanager klar das du ausziehen mußt und für dich nicht die u25 Reglung gilt. da du nicht mal bei deinen Eltern wohnst und auch nicht bei deinen pflege Elternwohnen bleiben kannst..
Eine Wohnung musst du schon selbst suchen! Das Jobcenter macht das nicht!
Das ist mir klar. Ich will ja auch bloss wissen wie es mir helfen kann
Informier du dich mal richtig. Es stimmt schon das Pflegeeltern ab den 18 nicht mehr verpflichtet sind sich um das Kind zu kümmern, aber wenn die Pflegeeltern bereit sind sich freiwillig um ihn zu kümmern bekommt er gar nichts.