Wie handhaben Fotografen es mit der DSGVO auf Hochzeiten?
Gerade Fotografen trifft die neue Datenschutzgrundverordnung sehr hart.
Denn sie dürfen laut DSGVO bspw. auf Anlässe wie Hochzeiten im Vorfeld ja kein einziges Foto schießen, ohne das sie allen Gästen erst einmal die 27-seitige Datenschutzerklärung vorgelesen, allen davon eine entsprechende Kopie ausgehändigt haben und alle Gäste ihm per Unterschrift bestätigt haben, diese gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Dies setzt ja schon fast voraus, dass alle Gäste gleichzeitig anwesend sein müssen, um diese Prozedur nicht X-mal zu wiederholen.
Heißt, nicht einmal der Gang in die Kirche kann termingetreu auf Bild festgehalten werden, da der Fotograf schon bis zu einer Stunde für die Vorarbeit benötigt, wo meist längst noch nicht alle Gäste da sind.
Wenn nicht alle zur Kirche gekommen sind, müsste der Fotograf ja im Feierlokal sich gleich zu Beginn das Mikro schnappen, die Datenschutzerklärung vorlesen und alle noch fehlenden Unterschriften einholen.
Ein immenser, unmenschlicher Aufwand, der das Hochzeitspaar wie auch die Gäste derart verstimmen dürfte, dass künftig wohl kaum ein Fotograf noch ein zweites Mal irgendwo gebucht werden dürfte.
Wie gehen Fotografen eigentlich mit diesem Dilemma um?
5 Antworten
Das Fotografieren selbst unterliegt doch gar nicht der Datenschutzverordnung, der Fotograf wird die Aufnahmen ja nicht veröffentlichen.
Eine weitere Ausnahme besteht für digitale Fotoaufnahmen, wenn diese im Rahmen einer persönlichen oder familiären Tätigkeit erfolgen. Wer also bloß „hobbymäßig“ fotografiert oder Bilder im Familienumfeld erstellt, braucht sich im Regelfall nicht um die DSGVO zu kümmern. Diese Ausnahme gilt aber nur solange, wie die Bilder nicht veröffentlicht werden https://www.datenschutzkanzlei.de/fotografieren-und-dsgvo-es-geht-auch-ohne-einwilligung/
Danke fürs Sternchen!
Ich denke, da reicht ne mündliche Vereinbarung:
"Ist irgendjemand dagegen, dass Fotos gemacht werden?"
Hast ja genug Zeugen...
Das muss das Brautpaar im Vorfeld mit den Gästen klären. wo kein Kläger, da kein richter - das sollte wohl bei Hochzeiten so sein. Auch wird der fotograf diese Aufnahmen ja schwerlich veröffentlichen, sondern wenn, das Brautpaar. Trotzdem bleibt da immer eine Unsicherheitszone. Ich fotografiere sowas nicht mehr.
Doch der Fotograf ist im Auftrag des Hochzeitspaar tätig und somit muss dieser alle gemachten Bilder diesem Hochzeitspaar auch übergeben.
Außerdem, in den meisten Fällen, wird dafür kein selbständiger Fotograf benötigt. Diese Bilder machen dann Freunde und Bekannte und diese unterliegen nicht der DSGVO.
Naja. Üblicherweise bestellen Hochzeitspaare meistens ja doch einen professionellen Fotografen. So kenne ich das.
Weshalb, weder auf meiner eigenen Hochzeit vor etlichen Jahren, noch bei Hochzeiten von Freunden und Bekannten waren Fotografen auf der Hochzeit die diese Tätigkeit gewerblich betreiben. Fast jeder 2. hat doch heute schon eine Digitalkamera um selber Bilder zu schießen.
Ein Hochzeitspaar lässt meistens nur die Hochzeitsbilder die sie ihren engsten Verwandten/Freunden überreichen in dem Studio des Fotografen anfertigen.
Soweit ich weiß wurde noch nie ein Fotograf vor Gericht gezogen, weil er Fotos von Familenfeiern gemacht hat.
Das scheint mir mal wieder ein aufgebauschtes "Problem" zu sein, welches real gar nicht existiert.
Bliebe das Problem des fehlenden Nachweises, dass tatsächlich alle damit einverstanden waren.