Darf man auf Fernsehsendungen auf YouTube reagieren?

8 Antworten

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Artikel 5 Grundgesetz sagt dazu:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Die dort genannten "Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze" sind insbesondere StGB

§ 185 Beleidigung  § 186 Üble Nachrede  § 187 Verleumdung  § 188 Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens  § 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

und UrhG

  1. § 15 Allgemeines
  2. § 19a Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, also auch das Zeigen im Internet
  3. § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen 

und die Ausnahmen von Nr. 1 bis 3:

Der Satz "Eine Zensur findet nicht statt." in Artikel 5 GG bedeutet, dass der Staat nicht zensiert. Der private Anbieter eines Mediums oder einer Medien-Verteil-Plattform hat aber natürlich das Recht, zu bestimmen, was in seinem Medium oder auf seiner Medien-Verteil-Plattform verbreitet wird!

Gruß aus Berlin, Gerd

toomuchmoon5 
Beitragsersteller
 18.03.2021, 13:51

heißt konkret? ja oder nein=

GerdausBerlin  19.03.2021, 13:29
@toomuchmoon5

Ja. Reagieren darf man. Aber auf das "Wie" kommt es an! Also auf darauf, was du konkret mit "reagieren" meinst.

Willst du sagen, ein Film wäre "schlecht" gewesen? Das darfst du! Siehe Art. 5 GG.

Willst du sagen, der Filmemacher wäre "der letzte Idiot"? Das darfst du nicht! Siehe StGB § 185 Beleidigung.

Willst du sagen, der Chef von RTL triebe es mit seinem Esel? Das darfst du nicht! Siehe StGB § 186 Üble Nachrede und § 187 Verleumdung.

Willst du einen kurzen Ausschnitt aus einem Fernsehbeitrag zeigen, nur so viel, wie unbedingt nötig ist, um eine Behauptung von dir in deiner "Reaktion" zu belegen? Das darfst du. Siehe UrhG § 51 Zitate.

Willst du einen Ausschnitt aus einem Fernsehbeitrag zeigen, um deinem Publikum auf YouTube zu zeigen, wie toll der Fernsehbeitrag ist? Das darfst du nicht! Siehe UrhG § 51 Zitate und diese Quellen:

Das Filmzitat muss einen besonderen Zweck verfolgen  – nämlich die Erläuterung der eigenen Filminhalte – und darf nicht nur um seiner selbst Willen zu bloßen Unterhaltungszwecken benutzt werden.
GerdausBerlin  19.03.2021, 13:43
@GerdausBerlin

PS. Ich lese gerade, dass manche Leute hier meinen, du meinst mit "reagieren" ->

ein Reaction Video machen

Machen darfst du das. Nur darfst du das Video nur dann öffentlich zugänglich machen, also im Internet zeigen, wenn du von den Rechte-Inhabern an dem Film im Fernsehen eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten erhalten hast, siehe dazu auch UrhG § 15 Allgemeines:

(2) Der Urheber hat ferner das ausschließliche Recht, sein Werk in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben (Recht der öffentlichen Wiedergabe).

Die Ausnahmen davon habe ich oben schon beschrieben, vor allem

Dazu kann noch kommen

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.

Soweit also euer Dialog als der "eigentliche[n] Gegenstand der [...] öffentlichen Wiedergabe anzusehen" ist,

ist der Fernsehfilm selbst nur "unwesentliches Beiwerk" und darf öffentlich wiedergegeben werden ohne eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten durch die Sendeanstalt.

Ob das so ist, darüber entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht - und nicht dieses Forum hier ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

GerdausBerlin  19.03.2021, 13:47
@GerdausBerlin

PPS. Aber mein Tipp dazu: Die Dialoge vor dem Fernsehgerät müssten dann schon erhebliche Werkqualität aufweisen! Zumindest müssten sie erheblich mehr Unterhaltungswert besitzen als die Inhalte in dem Fernsehgerät!

Ja, gibt sehr viele Youtuber die es machen ! Du solltest nur respektvoll sein und mit deiner Wortwahl aufpassen! Und solange du nicht die komplette Sendung einblendest sondern nur paar Teile dann - sollte es ok sein.

• Urheberecht

Im Rahmen des Zitatsrecht ja, komplette Sendungen nein.

ja, darf man schon, man muss aber auch auf Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte Rücksicht nehmen.

Solange man niemanden beleidigt und halbwegs sachlich bleibt und vor allem bei der Wahrheit, kann man seine Meinung in unserem Land Gott sei Dank frei äußern.

Cleanux  18.03.2021, 09:52

Solange man niemanden beleidigt

Der war lustig

HarryXXX  18.03.2021, 09:53
@Cleanux

Was ist daran lustig?

Cleanux  18.03.2021, 09:55
@HarryXXX

Eh Youtuber machen das net

JackBl  18.03.2021, 10:46
@Cleanux

ja, sie als grenzdebile Schwachmaten zu bezeichnen ist nämlich eine Beleidigung für die grenzdebilen Schwachmaten.