Arbeitgeber lässt Zwischenzeugnis offen liegen- bei Anzeige Kündigungsschutz?
Hallo zusammen,
habe vor geraumer Zeit ein Zwischenzeugnis von meinem Arbeitgeber verlangt und das ausgestellte mit ihm mehrfach besprochen, da ich nicht mit jedem Punkt einverstanden war. Wir haben uns dann schließlich mehr oder weniger geeignet. Habe nun gestern entdeckt, dass mein Arbeitszwischenzeugnis für jeden zugänglich offen auf dem Tisch lag. Habe es dann einkassiert und überlege mir nun meinen Abteilungsleiter beim Datenschutzbeauftragten zu melden beziehungsweise gar anzuzeigen.
Mache meine Arbeit aktuell eigentlich ziemlich gerne, und mir gefällt die Abteilung eigentlich auch. Wenn ich so eine Klage anstrebe, gibt es da einen gewissen Schutz oder kann ich dann folglich direkt meine Koffer packen oder halt später aus fadenscheinigen Gründen.
Lg
4 Antworten
Du genießt in dieser Zeit keinen besonderen Kündigungsschutz. Falls der Fall der Kündigung eintritt ist das jedoch natürlich ein großes Argument für die mögliche Unrechtmäßigkeit der Kündigung. Würde dir empfehlen mit deiner Gewerkschaft zu sprechen.
Danke, ich werde mal nachfragen.
Wozu willst du die Stimmung so vergiften? Klar würdest du damit auf der Abschussliste landen. Und ob der Schreibtisch eines Abteilungsleiters als "für jeden offen zugänglich" gewertet werden würde, ist auch fraglich. Ich mein, am Schreibtisch von Kollegen oder gar Vorgesetzten haben andere Mitarbeiter eigentlich nix verloren...
Schön wärs. Erschreckend wie das alle bagatellisieren. Danke für deine Meinung.
Naja versteh mich nicht falsch. Es lag nicht in seinem Büro, sondern öffentlich auf einem Arbeitstisch. Jeder meiner Kollegen oder nicht-Kollegen kam unentwegt daran vorbei. Das ist doch auch nicht in Ordnung, oder? Natürlich lande ich auf der Abschussliste, aber muss man sich alles gefallen lassen?
Man muss sich nichts gefallen lassen, vorallem nicht vom Arbeitgeber! Wenn du deine Pflichten verletzt bist du ganz schnell raus, deswegen sollte man Fehlverhalten des AG immer ernstnehmen und auch ahnden!
Gut, wenn das tatsächlich ein von vielen offiziell benutzter Arbeitstisch ist, dann geht das natürlich echt nicht. Trotzdem würde ich mir den Klageweg stark überlegen und erst mal den Schritt über ein ernstes, deutliches, aber vernünftiges Vier-Augen-Gespräch wählen. Sollte dort keine Einsicht vorhanden sein, kannst du ja immer noch den Rechtsweg bestreiten. Aber egal in welcher Situation - vor dem Klageweg sollte halt immer ein Gesprächsversuch stehen, egal ob beim Arbeitgeber, dem Nachbarn oder sonst irgendwem :).
So ein Zwischenzezgnis ist doch dafür gedacht, dass es Dritte zur Kenntnis nehmen und dass Deines ganz oben auf dem Schreibtisch lag ist doch ein Zeichen dafür, dass es oberste Priorität hat.
So lange es noch nicht unterschrieben und Dir über geben wurde, ist es noch nicht in Dein Eigentum übergegangen.
Bei Unterschlagung verstehen die meisten Arbeitgeber keinen Spass.
Leg' es einfach wieder zurück.
Das Zwischenzeugnis ist nicht für Dritte gedacht, sondern ausschließlich für mich. Ob und wem ich das Zwischenzeugnis zeige, liegt wohl auch in meiner Entscheidung. Es lag öffentlich und unterschrieben aus.
Wenn du eine Klage anstrebst, bist du früher oder später im Unternehmen Geschichte, das kann ich dir garantieren. Das Leben wird man dir bestimmt nicht leicht machen.
Höchstwahrscheinlich ja.
Wer sich im unrecht fühlt, darf natürlich prüfen lassen, ob es wirklich so ist. So wie der Fragensteller das beschrieben hat ist das wirklich ein sehr großer Verstoß des AG, dagegen muss man vorgehen, und dafür muss sich auch niemand schämen oder als Vergiftet gebrandmarkt werden.