Darf die Versicherung Informationen bei der Polizei einholen über Personen?

6 Antworten

Natürlich. Kann ja sein, dass du dein Haus selber angezündet hast.

Wenn du auf die Regulierung verzichten willst, dann muss natürlich auch nichts eingeholt werden.

Wo ist überhaupt das Problem?

Und was die DSGVO ist, hast du offensichtlich auch nicht verstanden.

Aber sicher darf das Versicherungsunternehmen Kontakt mit der Polizei, bzw. Staatsanwaltschaft aufnehmen.

Es muss doch untersucht werden, ob nicht ein Dritter den Schaden verursacht hat.

Oder meinst du die Gebäudeversicherung würde nur auf Grund deiner Aussage, den Schaden erstatten?

Seit es die neue Datenschutzverodrnug gibt, glaubt wohl die halbe Welt, dass die Weitergabe von Daten grundsätzlich verboten ist. Dabei hat sich im Vergleich zu früher sehr wenig geändert.

Wenn jemand ein berechtigtes Interesse nachweisen kann, dann besteht durchaus das Recht, Daten abzufragen. DIe Versicherung benötigt diese Infos, um ihre Aufgabe zu erfüllen. Und eine polizeiliche Ermittlung ist ja genau dafür gedacht, Informationen zur Klärung der Ursachen zu erhalten. Eine Ermittlung könnte man sich auch sparen, wenn man die Ergebnisse dann für alle Zeit im Panzerschrank verstecken müsste.

Die DSGVO betrifft nicht die Polizei oder weitere öffentliche Behörden der Strafverfolgung.

Vielleicht hast du vorher gegenüber der Versicherung genau dem zugestimmt?

Allgemein kann eigentlich jeder mit berechtigtem Interesse Akten einsehen, in dem Fall also auch die Versicherung.

Selbstverständlich kann der Versicherer auch bei der Polizei nach der Schadensursache recherchieren.

Wenn du das dem Versicherer verbieten willst, zahlt sie eben nicht eher, als die Schadensursache definitiv feststeht.