DSGVO und EC Zahlung?

6 Antworten

Man benötigt IMMER eine rechtliche Grundlage, wenn man personenbezogene Daten erheben und / oder verarbeiten möchte. EC—Daten sind ja personenbezogene Daten.
In vielen Fällen ist diese Grundlage eine schriftliche Einwilligung. Beispielsweise wenn es um Newsletterversand geht.

Bei der Bezahlung liegt in der Regel aber ein Kaufvertrag vor. Auch mündlich, wie bei Euch. Dieser Kaufvertrag ist dann die rechtliche Grundlage, die berechtigt, die Daten zu erheben. Eine weitere schriftliche Erhebung ist also nicht notwendig.
Der zugehörige Passus findet sich im DSGVO, Artikel 6, Abschnitt 1b:

Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
...
die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen“

MyladyMagpie 
Beitragsersteller
 03.06.2018, 22:30

Ich danke dir!

Ist absoluter Quatsch! Und auch nicht erlaubt...

Das wäre ja genau das, was eben nicht einfach so erfolgen darf!!!

Sicher, dass das nicht ein Azubi-Joke war???

MyladyMagpie 
Beitragsersteller
 03.06.2018, 22:12

Nein, das ist leider kein Joke.

As Problem ist vermutlich eher das er es richtig machen will und eben deswegen so einen.... Blödsinn macht.

Wenn ich irgendetwas finden würde wo deutlich daraus hervorgeht wie mit der neuen DSGVO in Bezug auf EC Zahlung umgegangen werden sollte, dann würde mir das sehr helfen aber ich habe bisher nichts gefunden.

Die grundlegende Frage ist ja erstmal: Wozu??? Was soll der Quatsch? Das ist für die Kartenzahlung vollkommen unnötig.

Dein Chef macht ja genau das Gegenteil als die DSGVO bezwecken soll. Er erhebt ja vollkommen grundlos Daten. Und wenn er dies tut, dann hat er seine Kunden auch darüber aufzuklären zu welchem Zweck er dies tut usw.