DSGVO und EC Zahlung?
Hallo zusammen.
Nun ist die neue DSGVO da und keiner weiss bescheid. Naja, eigentlich ist das alles halb so wild aber was mich wirklich beschäftigt ist folgendes:
Ich arbeite in einem kleinen Geschäft und wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit der EC Zahlung an (nur mit Pin). Seit der Umstellung sollen wir nun laut Chef zu jeder EC Zahlung auf einem extra Zettel den Namen, Ort, Datum und Unterschrift des Kunden erfassen.
Ich bin mir ziemlich sicher das dies auch laut der neuen Bestimmungen nicht notwendig sein sollte. Die meisten Kunden sind davon zudem nicht begeistert und einige verweigerten den Kauf auch schon komplett.
Ich habe versucht irgendetwas zu dem Thema zu finden aber leider ohne Erfolg. Wenn also unter euch jemand ist der mir diesbezüglich eine Antwort geben kann (am besten aus sicherer Quelle) dann würde mir das sehr weiterhelfen.
Ich danke im Voraus! 😊
6 Antworten
Man benötigt IMMER eine rechtliche Grundlage, wenn man personenbezogene Daten erheben und / oder verarbeiten möchte. EC—Daten sind ja personenbezogene Daten.
In vielen Fällen ist diese Grundlage eine schriftliche Einwilligung. Beispielsweise wenn es um Newsletterversand geht.
Bei der Bezahlung liegt in der Regel aber ein Kaufvertrag vor. Auch mündlich, wie bei Euch. Dieser Kaufvertrag ist dann die rechtliche Grundlage, die berechtigt, die Daten zu erheben. Eine weitere schriftliche Erhebung ist also nicht notwendig.
Der zugehörige Passus findet sich im DSGVO, Artikel 6, Abschnitt 1b:
„
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
...
die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen“
Ich danke dir!
Ist absoluter Quatsch! Und auch nicht erlaubt...
Das war schon vor der neuen DSGVO so. Da soll er sich die nochmal gründlich durchlesen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Datenvermeidung_und_Datensparsamkeit
Das wäre ja genau das, was eben nicht einfach so erfolgen darf!!!
Sicher, dass das nicht ein Azubi-Joke war???
Nein, das ist leider kein Joke.
As Problem ist vermutlich eher das er es richtig machen will und eben deswegen so einen.... Blödsinn macht.
Wenn ich irgendetwas finden würde wo deutlich daraus hervorgeht wie mit der neuen DSGVO in Bezug auf EC Zahlung umgegangen werden sollte, dann würde mir das sehr helfen aber ich habe bisher nichts gefunden.
Wer das selbst nachlesen will oder die ganze DSGVO lesen will hier bitte: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32016R0679&from=DE
Die grundlegende Frage ist ja erstmal: Wozu??? Was soll der Quatsch? Das ist für die Kartenzahlung vollkommen unnötig.
Dein Chef macht ja genau das Gegenteil als die DSGVO bezwecken soll. Er erhebt ja vollkommen grundlos Daten. Und wenn er dies tut, dann hat er seine Kunden auch darüber aufzuklären zu welchem Zweck er dies tut usw.
Deswegen würde ich ja gerne irgendetwas haben was ich meinem Chef vorlegen könnte. Ich bin ja selbst der Meinung das diese Aktion nicht ok ist.