Wie gewährt man einen Zugang zum Heizraum ohne Zugang zum Haus zu gewähren?
Hallo zusammen,
wir beabsichtigen ein Haus zu kaufen. Es unterliegt dem WEG-Recht. In dem Haus (freistehendes Einfamilienhaus) ist ein Heizraum im Keller welcher Gemeinschaftseigentum mit einem anderem Haus in unmittelbarer Nähe ist. Wir würden dann mit den Besitzern des anderen Hauses zusammen eine Wohneigentumsgemeinschaft (WEG) bilden.
In der Teilungserklärung steht:
"Dem jeweiligen Eigentümer des Wohnungseigentums 2 ist jedoch der jederzeitige Zugang zum gemeinsamen Heizungsraum, der sich im Gebäude 1 befindet zum Zwecke der Bedingung und Wartung der Heizung insbesondere bei Störungen und das Betreten der Fläche gestattet, um hierüber zu seiner Sondernutzungsfläche zu gelangen."
Aufteilung: Nach betreten der Haustür kommt man nach rechts in den Wohnraum und nach links in den Keller.
Die Eigentümer des anderen Hauses mit denen wir eine WEG bilden haben uns eröffnet dass sie den Haustürschlüssel haben um in den Heizraum zu kommen.
Problem: Ich betrachte es als äußerst unangenehm wenn andere Parteien Zugang zu meinem Haus haben.
Der Anwalt von der Rechtschutzhotline hat uns gegenüber seine Ansicht geäußert dass wir den Schlüssel nur bei Abwesenheit >3 tage überlassen müssten.
Könnt ihr das bestätigen?
Idee darauf basierend: Austausch Schloss gegen Sicherheitsschloss mit Sicherheitsschlüssel (nicht einfach kopierbar), Einbau einer zweiten Tür SEPARAT ABSCHLIEßBAREN TÜR unmittelbar nach der Haustür (Windfang), Anbringung eines Schlüsseltressors mit Pincode außen wo der Schlüssel bei geplanter Abwesenheit >3 Tage hinterlegt wird.
Wäre das aus eurer Sicht ein gangbarer weg?
Weitere Fragen:
1.) Die Kellerwand ist in Richtung Straßenseite leicht feucht das Mauerwerk im Wohnzimmer darüber (Putz wurde entfernt) fühlt sich minimal feucht an, ohne das ich es beschwören könnte, die Tapete ist allerdings trocken, schimmel nicht zu sehen, im Wohnzimmer riecht es leicht modrig --> Ist hier Wasser hochgezogen? Was tun? Leider hatte ich mein Feuchtigkeitsmessgerät und mein Hygrometer nicht dabei, würde wirklich gerne wissen wie feucht der Keller ist und ob die Wand feucht ist oder trocken.
2.) Baujahr ist 1904, das Mauermaterial besteht aus unförmigen Felsbrocken und Sand --> hält das noch länger?
Das war's schon mal,
Danke im Voraus für eure Antworten
Trotz bereits gegebenem Kommentar: Ist das Haus eigentlich unter Denkmalschutz?
Nein, kein Denkmalschutz.
5 Antworten
erstens: Zutritt zum Wohneigentum geht gar nicht. Zutritt zum Gemeinschaftseigentum ist aber selbstverständlich. Das ist dann nicht DEIN Haus, sondern du bist Teileigentümer eine Gemeinschaft. Und hats alleiniges Nutzungsrecht für deine Wohnung, aber Keller, Garage, Heizung, was auch immer in der Teilungserklärung beschrieben ist, ist nicht dein alleiniges Eigentum.
Wichtig: Teilungserklärung lesen, die ist nämlich nur Einstimmig änderbar, dh ohne Zustimmung ALLER Miteigentümer ist die nie mehr änderbar.
Wenn es zwischen Wohnungseigentum und Gemeinschaftseigentum keine verschliessbare Tür ist, ist das eine sehr seltsame Konstruktion und sollte nachgebessert werden. Das sollte man aber vor dem Kauf klären.
zweitens: bei Fragen zur Bausubstanz sollte man mal 500 Euro für einen Gutachter ausgeben, das ist gut angelegtes Geld wenn man selber nicht zufällig Bauingenieur o.ä. ist. Nach dem Kaufvertrag ist es zu spät, Mängel sind dann nur zu beanstanden wenn sie vom Verkäufer absichtlich und in betrügerischer Absicht verheimlicht würden. In der Regel gibt "gekauft wie besichtigt"
Das ist wirklich nicht die richtige Stelle, um solche Fragen zu stellen. Wege- bzw. Durchgangsrecht ist immer Mist. Eine nette Einladung an die eventuell neuen Nachbarn geben und mal zusammen darüber sprechen, wie es bisher war. Dann sollte man ein Bauchgefühl bekommen, ob es sich richtig oder falsch anfühlt.
Ich glaube das Brainstorming hier ist ganz hilfreich und hat mir echt gut getan. Auch deine Antwort bezüglich dem Durchgangsrecht. Habe mit dem Nachbarn (= Miteigentümer) heute morgen gesprochen, die hatten mit dem Vorgänger einen juristischen Streit.
Nimm's mir bitte nicht übel, aber bei einer Investition in Höhe von mehreren Hunderttausend (?) Euro würde ich solche Fragen garantiert nicht in einem öffentlichen Laienforum stellen.
Das ist richtig, wenn man denn wüsste, wer den Rat gibt, ein Experte oder ein Troll.
Und von den letzteren gibt es hier leider mehr als von den ersteren.
Ich glaube ich kann mit "gesundem Menschenverstand" ganz gut erkennen welche Meinung was taugt und welche nicht. Ich schätze hier alle Antworten bis jetzt als richtig und hilfreich ein, groben Unfug konnte ich bis jetzt (18:35) keinen vorfinden.
Das freut mich, das ist hier nämlich beileibe nicht immer so.
Zudem kannst Du auf das Profil eines Kommentators schauen und da kann man schon rauslesen, wer "vom Fach" ist. Bei kabbes und schelm ist es definitiv so (aus meiner mehrjährigen Erfahrung hier). Interessanterweise sehen wir 3 es aus rechtlicher, baulicher und Eigentümersicht alle ziemlich identisch 😉😀
Nicht unwichtiger Hinweis, aber lass den FS doch ein wenig selbst recherchieren, von wem er Input bekommt 😉
Bei darbenden Anwälten können sich im Einzelfall durchaus Trolle heraus kristallisieren.
Der jederzeitige Zugang laut Teilungserklärung ist mit Sicherheit ungleich Zugang bei Abwesenheit von mehr als 3 Tagen.
Wäre ich der andere Eigentümer und will an die Heizung und du bist für 3h shoppen -wäre der Krach vorprogrammiert.
Stellt sich also die Überlegung, ob man hier von außen einen separaten Zugang machen könnte - was zum nächsten Problem führt: WEG mit 2 Einheiten- wer hat die Mehrheit?
Alternativ nach links zum Wohnraum eine Tür einziehen. Was mich auf den genehmigten Plan für die Teilungserklärung bringt: nach der Beschreibung kann ich mir die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nur schwer vorstellen.
2er WEG ist ohne dein Feuchtigkeitsproblem bereits ein Grund für weiterzusuchen.
Das Material wird wohl halten, nur wirst du hier vermutlich immer mit aufsteigender Feuchtigkeit rechnen müssen. Details erklärt dir aber ein Bausachverständiger, welchen du zur nächsten Besichtigung mitnimmst (sofern noch erforderlich)
kabbes69 spart mir mal wieder Tipp-Arbeit. Alles richtig.
Ergänzend: wie soll das wohl laufen, wenn einer die Heizung modernisieren will und der andere nicht? Oder beide wollen es und einer bekommt einen Zuschuss und der andere nicht? oder ...
So eine Konstellation würde ich noch nicht einmal mit einem Geschwisterteil als Miteigentümer machen.
Sollte das Haus aber "das Schnäppchen Deines Lebens" sein, dann würde ich den Verkäufer anhalten, dass er eine Vereinbarung mit dem Miteigentümer macht, dass ein separater Zugang zum Heizraum von außen geschaffen wird und das bei paritätischer Kostenteilung. Dies unter der Bedingung, dass ein Käufer (Du) in diese Vereinbarung eintritt. Die Kosten sind höher als Dein Vorschlag, aber Du zahlst nur die Hälfte und hast den Zutritt aus Deinem Wohnbereich raus (inkl. separater Schließung).
Danke für deine Hinweise und auch das mit der 2er WEG --> ja, ist eine 2er WEG wo beide Einheiten die gleichen Stimmrechte haben. D.h. ich kann denen alles blockieren, sie können mir alles blockieren. Aber laut dem Anwalt müssen Blockaden von denen begründet sein. Wenn sie mir zum Beispiel einfach verbieten die Fassade zu streichen weil sie mich nicht leiden können, kann ich das vor Gericht durchsetzen.
nur noch zur Ergänzung: wenn Verkäufer und andere Einheit bereits vor Gericht waren: was ist die Ursache, was die Folge. Oder wer war warum zum Anwalt, gibt es noch Beschlüsse, die bereits gefasst und nicht umgesetzt wurden. ...
Vertraue auch beim Miteigentümer auf deine Menschenkenntnis, wenn er dir jetzt bereits unsympathisch sein sollte - lass es. Ist schlimmer wie „nur“ ein zankender, Nachbar.
@kabbes69: Hatte angeblich eine Mülltonne vor den Eingang gestellt so dass sie drum rum gehen mussten, angeblich hat er 2 Parkplätze auf einmal belegt. Ich habe mir gedacht: Was wenn ein Auto ungünstig vor dem Vor-Eigentümer stand, er hat direkt dahinter geparkt und auf einmal fährt das Auto weg und der Vor-Eigentümer steht ungünstig da? Ich habe den Vor-Eigentümer und somit den Verkäufer nicht persönlich kennengelernt weil ein Makler zwischen geschaltet war, aber mein erster Gedanke war dass die Miteigentümerin jemand ist mit dem man es sich besser nicht verscherzen sollte. Wenn ihr irgend eine Kleinigkeit nicht passt d.h. ich nicht so spure wie sie sich das vorstellt, summiert sie das im Kopf und sobald eine gewisse Schwelle überschritten ist, ist sie nicht mehr auf "Normallevel" zu bringen. Blöderweise habe ich bei den Menschen im Wohnblock noch das beste Gefühl aber da will ich eigentlich ausziehen. Häuser derzeit fast unbezahlbar und dieses im bezahlbaren Range (bei Vermietung ist keine Rentabilität mehr zu erreichen wenn man noch Kaufnebenkosten einrechnet), hatte aus genau diesem Grund (bezahlbarer Range) über 50 Besichtigungen bekommen (die Leidensfähigkeit des Maklers wurde auf eine harte Probe gestellt). Trotzdem gab es am Schluss angeblich noch weitere Interessenten, daher war am Preis nichts mehr machbar. Früher gab es für diesen Preis ein Einfamilienhaus Neubau mit riesen Grundstück in sehr guter Lage. Mit früher meine ich "vor 5 Jahren", ist aber ein anderes Thema. Was soll ich sagen --> das ganze ist ein Trauerspiel. Ok, Notarvertrag ist ja noch nicht unterschrieben.
Nachtrag: Das schlimme ist dass in meiner Region (Ballungsgebiet) jedes Haus /jede Wohnung in ImmoScout entweder eine Macke hat oder komplett überteuert ist. Aber so überteuert dass das nichts mehr mit "tiefer in die Tasche greifen" zu tun hat sondern eher mit "alter Kasten in schwieriger Nachbarschaft für den Preis einer Luxusvilla kaufen". Leider muss ich da bleiben wo die Jobs sind sonst wäre ich vielleicht schon längst in Bayern oder woanders wo es noch billig ist weil Regierungen an der Macht sind die noch Bauland freigeben (keine Ideologen).
Noch ein Nachtrag: ..oder die Häuser wenn sie denn bezahlbar sind sind mit Erbbaurecht versehen so dass man zusätzlich zur unrentablen Bude für immer und Ewig eine Art Miete zahlen muss. Die Lokalpresse und die Lokalpolitiker sehen aber keinen Grund zur Sorge. Ich zitiere den Lokalpolitiker aus der Lokalpresse: "die steigenden Immobilienpreise sind ein Ausdruck der Attraktivität unserer Stadt!" --> da bleibt einem die Spucke weg. Dafür will die Stadt jetzt etwas außerhalb Baugebiet mit einer Art Pacht (wenn ich das richtig verstanden habe) schaffen --> ganz toll. Kann man auch gleich was Mieten und spart sich das Eigenkapital (Grunderwerbssteuer wurden natürlich auch auf Maximum gehoben, ist ja klar). Könnte nur noch heulen.
letzer Nachtrag: Haben sicher schon >100 Häuser besucht, alle hatten massive Macken weil gute Sachen weg sind bevor ich besichtigen kann. Sie werden eingestellt, der Makler wird komplett mit Anfragen überhäuft, zieht nach dem Lotterieprinzip welche raus und wer das glückliche Los hat kauft sofort ohne lange zu fackeln und wenige Stunden später wird schon deaktiviert. Null Reaktion wenn man nicht zu den glücklichen Gewinnern der Ziehung gehört. Was im Immoscout stehen bleibt hat massive Probleme bei unverschämt hohen Preisen:
- Kettenrauchender Vorgänger
- Nachbarschaft alles andere als Kinderfreundlich + Hyperpampa (Dörflis) in Kombination mit fehlender Infrastruktur (änder aber nichts am Preis;-)
- Un-reparierter monate-alter Wasserschaden durchs gesamte Haus (steht natürlich nicht im Expose und der Preis lässt das auch nicht vermuten)
- Schimmel
- Feuchter Keller
- Wände komplett rissig (nicht der Putz sondern das Mauerwerk von Innen nach außen)
- Laute Straße direkt vorm Haus
- Ungünstige Teilung: Es gibt keinen Garten und der Miteigentümer fährt über den gemeinsamen Hof, eventuell in Kombination mit oben aufgeführten Punkten
- Edit: Den Zug vor dem Haus der das Gebäude schon fast zerlegt hat (durch die Vibrationen) hatte ich noch in der Aufzählung vergessen
Ich überlege schon als Makler aufzutreten um besseren Zugang zum Markt zu erhalten,also als erster Reagieren zu können. Wir werden jedenfalls bald Wahnsinnig mit der Immo-Suche.
Das ganze ist das Ergebnis einer extremen Wohnungsnot in unserer Region.
Für genügend Geld gibt es dann natürlich auch was vernünftiges, also wenn man sich der Million nähert, jenseits jeglicher Rentabilität und natürlich NICHT zentral sondern außerhalb (!) ist es kein Thema etwas zu finden;-)
"Für genügend Geld gibt es dann natürlich auch was vernünftiges, also wenn man sich der Million nähert, jenseits jeglicher Rentabilität und natürlich NICHT zentral sondern außerhalb (!) ist es kein Thema etwas zu finden;-)" --> War mit dem EDIT wieder zu langsam --> das gilt natürlich alles in Kombination.
Was ich auch noch in meiner Auflistung vergessen habe, ich sehe es gerade wenn ich in Immoscout suche:
- Das Denkmalgeschützte (!!) Renovierungsbedürftige / Sanierungsbedürftige (!) Fachwerkhaus
- Alter Kasten in Kombination mit hohem Preis sowie Nachtspeicherheizung bzw. Elektroheizung
- Reihenhaus in Kombination mit exorbitant hoher Preis in Kombination mit Hyperpampa auf dem Berg in Kombination mit extremlauten Kiesverarbeitungswerk in unmittelbarer Nachbarschaft (läuft jeden Tag bis 22 Uhr)
oh weh, da ist aber jemand ganz schön gefrustet. Hier kann ich dir auch nicht raus helfen. :-).
Bleibt vielleicht noch die Wohnung nicht nach der Arbeit zu richten, sondern die Arbeit nach der Wohnung. Neuer Job, neues Glück.
Viel Glück 🍀
In der Teilungserklärung steht:
"Dem jeweiligen Eigentümer des Wohnungseigentums 2 ist jedoch der jederzeitige Zugang zum gemeinsamen Heizungsraum, der sich im Gebäude 1 befindet zum Zwecke der Bedienung und Wartung der Heizung insbesondere bei Störungen und das Betreten der Fläche gestattet, um hierüber zu seiner Sondernutzungsfläche zu gelangen."
Nur das ist bindend! Nicht die Meinung ein Anwalts, der da gerne in wirtschaftlich sehr ernsten Zeiten für Anwälte, "Honig saugen möchte".
Sie können im Hausflur, soweit machbar, zwischen Hauseingangstüre und Wohnung eine zweite Türe einbauen, die dann für den Berechtigten einen Zutritt in Ihre Wohnung verwehrt, den Zugang zur Heizung jedoch gewährleistet; dies stünde nicht im Gegensatz zur Teilungserklärung, deren Inhalt Sie sich mit dem Kauf unterwerfen.
Was die geschilderten Feuchteschäden des "alten Kastens" angeht, können Sie ja noch vom Kauf Abstand nehmen.
Suchen Sie sich was schönes und neue "Trockenes" ohne Zugangsrechte Dritter.
Genau, das mit der Tür wäre meine diplomatische Lösung gewesen und scheint mir bis jetzt die einzig mögliche. Mit dem Bausachverständigen ist das so eine Sache --> wer garantiert mir dass ich einen guten erwische und keinen "Hilfsklemptner mit Feuchtigkeitsmessgerät"? Wäre ich eine Firma die solche Sachverständigen öfters beauftragt dann könnte ich das sicher gut einschätzen wer was taugt und wer nicht, aber als privater Laie ist man immer der Gefahr ausgesetzt viel Geld zum Fenster raus zu werfen.
Bei einem Sachverständigen muss man nur nach seiner Qualifikation und Erfahrung schauen. Man kann auch den TÜV oder DEKRA nehmen und genau das vereinbaren.
Beim Neubau hat man wenigstens Gewährleistungsansprüche.
Warum denn nicht? Im Gegensatz zu falschem notgeborenen anwaltlichen Rat erfährt er hier kostenfrei teils recht sachkundigen Rat, der ihm zu denken geben dürfte!