Wie gebe ich schwankendes Einkommen im Mietinteressentenbogen an?
Ich bin gerade auf Wohnungssuche und muss bei der Selbstauskunft ja immer mein Netto-Einkommen angeben.
Soweit ich weiß, bezieht man sich dabei ja immer auf die letzten 3 Monate, aber was passiert, wenn das Einkommen schwankt?
Ich war bei der ersten Abrechnung noch als Werkstudentin angestellt, bei der zweiten ist der Nettolohn wegen der SV-Abgaben gesunken und bei der dritten wiederum wegen Mehrarbeit und diversen Zuschlägen deutlich gestiegen.
Was wäre also die richtige Angabe? Der neueste Stand, der niedrigste oder ein Durchschnitt?
Im zweiten Monat hatte ich außerdem noch eine kurzfristige Beschäftigung bei einer Filmproduktion - mache ich zwar öfter, aber nicht regelmäßig. Darf/sollte ich den auch mit einberechnen oder lieber nicht?
Wegen dieser irrsinnigen 1/3-Regel bin ich eigentlich dazu versucht, mein Gehalt so hoch wie möglich erscheinen zu lassen, aber der potentielle zukünftige Vermieter soll sich natürlich auch nicht verarscht fühlen, wenn er dann meine Abrechnungen sieht.
Mein Freund hat ebenfalls gerade eine Gehalts- und Stundenerhöhung bekommen. Da er aber auch den passenden Vertrag dazu erhalten hat, denke ich, dass er einfach den neuesten Betrag angeben kann. In meinem Job sind Schwankungen hingegen der Normalfall, da eigentlich jeder Mehrarbeit macht und gelegentlich Feiertagszuschläge etc. bekommt.
Wie würdet ihr vorgehen?
3 Antworten
Wir verlangen immer die letzten 3 Gehaltsabrechnungen. Man kann sich ein gewisses Bild machen. Schwankendes Einkommen spielt nur dann eine Rolle, wenn ein bestimmter Betrag nicht unterschritten wird.
Die "irrsinnige 1/3-Regel" gibt es nicht. Das ist doch nur eine Richtlinie, an die sich Mieter halten sollten. In unserem Selbstauskunftsformular erklärt ein Mietinteressent, dass er die Miete stets selbst zahlen kann inkl. der Kaution. Wenn jemand nun 40 oder sogar 50 % seines Einkommens für Wohnen aufwendet, ist das seine Sache, solange das, was noch übrig bleibt, zum Leben reicht. Wenn jemand 4500 netto verdient, muss er nicht zwangsläufig eine Wohnung mieten, die 1500 pro Monat kostet und wenn jemand 3000 verdient, reichen die 1500 immer noch gut zum Leben.
Wichtig ist allemal, dass man Mietinteressenten trauen kann und wir sehen immer nach, ob es in den Unterlagen irgendwelche Widersprüche gibt, die man ggf. im Gespräch aufklären kann. Wenn alles gut nachvollziehbar ist, hat man am ehesten das Gefühl, dass man dem Interessenten auch trauen kann und das ist ein ganz wichtiger Punkt.
So hatte ein Interessent mal seine Gehaltsnachweise ohne Worte vorgelegt und die Schufa-Auskunft wollte er noch nachreichen. Als wir dann genauer hingesehen haben, stellten wir fest, dass ein Teil seines Gehalts gepfändet wird und als wir ihn darauf ansprachen und erneut um die Schufa-Auskunft baten, rückte er damit raus, dass er in Privatinsolenz wäre, was er zuvor auch nicht auf der Selbstauskunft angegeben hatte. Der Interessent hatte ab dem Moment keine Chance mehr, weil er uns anschmieren wollte und nicht offen war. Andere dagegen bekamen den Zuschlag, obwohl sie eine schlechte Schufa hatten, die sie aber äußerst detailliert vorgelegt und erklärt haben, sodass nachvollziehbar war, dass aus den Schulden keine Gefahr für die Mietzahlung erwachsen wird. Zudem hatten sie noch eine gute Referenz vorzuweisen.
Bei unserem derzeitigen Vermieter bekamen wir schon mal Probleme, als eine ehemalige Mitbewohnerin als zweite Hauptmieterin aus dem Vertrag austreten wollte. Da erzählte man mir am Telefon von der 1/3-Regel, die hier gang und gäbe sei. Mit jemandem, der weniger als das dreifache des Mietpreises verdient, werde kein Vertrag geschlossen.
Gib das untere Limit an, wie hoch das Gehalt mindestens immer ist. Mit dem höheren Betrag kann man ja nicht planen, sondern du musst die Miete auch zahlen können, wenn es wenig Einkommen ist.
Als grobe Faustformel hat die Regel schon ihren Sinn. Zumindest wenn man nicht allzu viel verdient. Bei höherem Verdienst relativiert sich das.
In deinem Fall käme es noch darauf an, wie häufig du mehr verdienst als das Minimum. Man könnte z.B. mal die Abrechnungen von den letzten 6 Monaten her nehmen. Wenn es in dem Zeiträum häufiger vorkommt, dass du einen höheren Verdienst hat, dann sagt das mehr aus. Ich meine damit, du kannst schon höher gehen mit deiner Angabe über das Gehalt, wenn es aus den Abrechnungen plausibel nachweisbar ist, dass es realistisch ist.
Wer das doppelte verdient, verbraucht ja nicht gleich das doppelte für seinen Lebensunterhalt. Ich persönlich bin während meines Studiums mit so wenig ausgekommen, dass ich jetzt nicht mal weiß, wohin mit dem "vielen" Geld. Bzw. würde ich es liebend gern für eine zentraler gelegene Wohnung ausgeben, aber hier stecke ich nun mal fest.
Vor einem halben Jahr habe ich noch während meiner Bachelorarbeit auf 450€-Basis gearbeitet. Den neuen Job habe ich seit Januar (= Wartezeit zwischen der Abgabe und Abschlusspräsentation, daher noch als Werkstudentin angestellt).
Scheint so, als müsse ich jetzt einfach die Zeit verstreichen lassen, bis meine finanzielle Aufwärtsspirale auf dem Papier sichtbar wird. Frustrierend.
Letzendlich möchte der Vermieter das Risiko einschätzen, ob er vielleicht die Miete nicht zuverlässig bekommen wird und kündigen muss. Und das ist ja allzu verständlich. Wenn du ihm diese Sorge irgend wie anderweitig nehmen kannst, auch wenn die Nachweise das noch nicht so deutlich zeigen, dann wird es auch mit der Wohnung klappen. Manchmal kann das ein zusätzlicher Vertragspartner sein, der in den Vertrag mit eintritt, oder was auch immer im Einzellfall angeboten werden kann.
Aber sie schrieb ja, dass sie in eine höhere Gehaltsstufe kam.
Davon steht in den Informationen nichts.
Es steht nur von Schwankungen aufgrund Mehrarbeit. Und mit dem höheren Gehalt durch Überstunden sollte man den Vermieter nicht blenden. Auch mit Gehalt durch die normale Arbeitszeit muss man sich die Miete immer leisten können, um nicht in Zahlungsschwierigeiten zu kommen.
Hier, hast du diesen Absatz mal gelesen?:
Ich war bei der ersten Abrechnung noch als Werkstudentin angestellt, bei der zweiten ist der Nettolohn wegen der SV-Abgaben gesunken und bei der dritten wiederum wegen Mehrarbeit und diversen Zuschlägen deutlich gestiegen.
Ja. Spielt ja aber für meine Antwort eine Rolle. Ich habe ja erklärt, warum immer die untere Grenze des nachweisbaren Lohns angeben. Wenn man mehr heraus bekommt ist immer gut.
Das hast du missverstanden. Ich habe im 2. Monat zwar eine leichte Gehaltserhöhung bekommen, aber erstmals SV-Abgaben gezahlt, sodass ich Netto sogar 20€ weniger auf der Abrechnung hatte. Seit dem 2. Monat mache ich zwar sehr viele Überstunden, aber die gingen erstmal auf das Arbeitszeitkonto. Dieses habe ich im dritten Monat so weit überschritten, dass mir über 20 Stunden ausgezahlt wurden und so wird es in den nächsten Monaten auch noch weiter gehen.
Gib ihm einfach deine 3 letzten Lohnzettel.
Beim Ausfüllen schreibe:
,,Schwankt zwischen Minimum 1.200€ - ca. 1.500€ Netto"
Also das mit dem niedrigsten Gehalt meiner Hauptbeschäftigung habe ich bei den letzten Wohnungsbesichtigungen gemacht. Und wir kamen nie weiter, was denke ich auch damit zusammenhängt, dass das Einkommen so immer knapp unter der Grenze für die 1/3-Regel lag. Das ist natürlich total ärgerlich, wenn ich in Wirklichkeit zwar immer 200-400€ mehr verdiene, aber nicht laut Vertrag.
Mal ganz davon abgesehen, dass diese Regel meines Erachtens nach sowieso schwachsinnig ist.