Kleinunternehmer Verkauf aus Inventar?
Moin, wenn ich aus meinem Inventar ( Verleih von Veranstaltungstechnik) gebrauchte Technik verkaufe, wirkt sich der Verkaufswert auf meinen Gewinn aus? Laut Steuerberater gibts n Trick, wie ich die verkauften Dinge aus meinem Umsatz rausnehmen kann. D.h. ich würde 2016 auch nicht über die Kleinunternehmergrenze von 17.500€ kommen.
Kann mir da jemand genauere Tipps zu geben?
LG
4 Antworten
Ich denke, er meint damit, dass ein Überschreiten der 17.500 € Grenze unproblematisch ist, wenn sie ohne den Verkauf eingehalten worden wäre. Der Verkauf von Anlagevermögen gehört nämlich nicht zur Bemessungsgrundlage für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung. Somit könntest du auch in 2017 die Kleinunternehmerregelung im Anspruch nehmen.
Einkommensteuerrechtlich wird der Verkauf allerdings, je nachdem ob dabei ein Gewinn/ Verlust entsteht, versteuert.
Danke ,Genau das meinte ich :)
Aus dem Umsatz: Ja.
Aber aus dem Gewinn: Nein.
Die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert ist Gewinn und unterliegt der Einkommensteuer und möglicherweise auch der Gewerbesteuer.
Die Kleinunternehmergrenze gilt nur bei der Umsatzsteuer (§19 (1) UStG.
Die Umsatzgrenze darf auch überschritten werden, wenn im darauf folgendem Jahr die Grenze wieder Unterschritten wird.
Sonderumsätze sollten nicht in die Umsatzberechung mit einbezogen werden.
Die Umsatzgrenze darf auch überschritten werden, wenn im darauf folgendem Jahr die Grenze wieder Unterschritten wird.
Ja, die Umsatzgrenze darf eigentlich immer überschritten werden! Es gibt keine Vorgaben, wie hoch der Umsatz maximal sein darf. Einzige Folge: im Folgejahr kann die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch genommen werden. Wenn man die Grenze nur einmal überschreitet dann muss man also auch nur ein Jahr lang Umsatzsteuer ausweisen.
Von den 'Sonderumsätzen' natürlich abgesehen ;)
Sonderumsätze bedeutet?
Laut Steuerberater gibts n Trick, wie ich die verkauften Dinge aus meinem Umsatz rausnehmen kann.
Dann lass dir doch von deinem Steuerberater diesen 'Trick' erklären.
§ 19 Abs. 1 S. 2 UStG: Gesamtumsatz ohne die Umsätze aus Anlagevermögen.
Genau!