Wie Gas und Stromzähler ablesen?
Hallo, ich bin gerade in meine erste Wohnung gezogen und habe etwas Angst vor der Gasabrechnung. Der Gaszähler betrug bei Einzug 00566/170? Jetzt beträgt er 00568/101. Mein Stromzähler betrug bei Einzug 43736 und beträgt jetzt 43763. Könnt ihr mir sagen wie ich jeweils die derzeitigen Kosten berechne? Denn mit dem Vermieter habe ich eine Abschlagszahlung von 60 Euro vereinbart.
Vielen Dank
Martin
Das / soll die rote Makierung kennzeichen.
5 Antworten
Wenn dein Mietvertrag ausweist, dass dein Vermieter dir Elektroenergie auf Basis der Zählerablesung, also des Verbrauches, berechnet, musst du Einsicht in den Versorgungsvertrag des Vermieters nehmen können, weil sich die E-Kosten aus Grundpreis und Verbrauchspreis zusammen setzen. Gleiches gilt auch für die Heizkosten, wenn in deiner Wohnung eine Gasetagenheizung installiert ist. Die Umrechnung der Verbrauchsangaben m³ Gas in Kwh Gas wird vom Versorger erledigt. Du hast das Recht, eigene Versorgungsverträge mit Anbietern deines PLZ-Bereiches abzuschließen. Die Verbraucherportale im IN verivox oder check 24 sind behilflich.
Bisher hast du so wenig Energie E+G verbraucht, dass deine Vorauszahlung für beide Energiearten aktuell den Verbrauch beträchtlich übersteigen. Das wird sich sicher im Verlaufe des kommenden Winters drastisch ändern.
Wofür genau bezahlst Du an den Vermieter die 60 EUR genau?
Kann es sein, dass es der Abschlag für Betriebskosten ist, verschieden von Gas und Elektrizität?
Die Verrechnung von Gas und Elektrizität mit dem Vermieter ist eigentlich unüblich, wenngleich nicht ausgeschlossen.
Wer ist Messstellenbetreiber?
Günter
Das / soll die rote Makierung kennzeichen.
Was dahinter kommt sind die Kommastellen.
Der Gaszähler betrug bei Einzug 00566/170? Jetzt beträgt er 00568/101.
Das sind ca. 2 m³ bzw. 200 kWh.
Mein Stromzähler betrug bei Einzug 43736 und beträgt jetzt 43763.
Etwa 27 kWh
Könnt ihr mir sagen wie ich jeweils die derzeitigen Kosten berechne?
Mit dem Preis des Anbieters Multiplizieren.
Denn mit dem Vermieter habe ich eine Abschlagszahlung von 60 Euro vereinbart.
Aber nicht für Strom und Gas.
Dafür mußt Du selbst einen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter abschließen und an den einen Abschlag zahlen.
Dafür mußt Du selbst einen Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter abschließen und an den einen Abschlag zahlen.
Zumindest wäre das mit dem Vermieter noch eindeutig zu klären. Wenn Du die Möglichkeit hast, selbst Verträge mit Versorgern abzuschließen, solltest Du diese auch nutzen.
Ansonsten gilt:
Stromverbrauch 27 kwh = bei einem hohen Grundversorgertarif ungefäht 8 €.
Gasverbrauch: 200 kWh = c. 1 €
Wann bist Du eingezogen? Ist das der Verbrauch eines Tages oder einer Woche oder eines Monats? Beim Strom könntest Du vielleicht auf den Monats- oder Jahresverbrauch hochrechnen. Bei Gas sicher nicht, denn da geht es um die Heizung, die derzeit wohl eher nicht in Betrieb ist.
Der Zähler wird ja Regelmäßig abgelesen und dabei wird der zuletzt abgelesene Zählerstand abgezogen vom jetzigen bzw. dem Stand beim nächsten ablesen.
Aus der Differenz ergibt sich dann dein Verbrauch den du dann zahlen musst bzw. den vereinbarten Abschlag.
So kenn ich das jedenfalls
Strom und Gas rechnest Du im Normalfall mit dem Energieversorger ab, nicht mit dem Vermieter.