Muss ich Wasser anmelden?
Hallo!
Also ich bin diese Woche in eine neue Wohnung eingezogen. Bei der Wohnungsübergabe wurden die Stände vom Wasserzähler usw. abgelesen, aber die Ausfertigung des Übergabeprotokolls wird mir per Post erst noch zugeschickt.
Meine frage: wie ist es denn mit dem Wasser? Beim Strom muss man sich ja selber beim Stromversorger anmelden - ist das mit der Wasserversorgung genauso? Oder sorgt der Vermieter selber dafür, dass das Haus mit Wasser beliefert wird? Um die Heizung kümmert er sich ja normal auch selber...
22 Antworten
Also Du musst Dich nicht beim Stromversorger anmelden, Dein Vemieter wird dem Stromversorger in eigenem Interesse (sonst müsst er weiter zahlen) Deinen Einzug mitteilen und Du wirst dann dort als Kunde geführt. Es ist daher nicht nötig, dass Du Dich selbst dort anmeldest, obwohl es natürlich Sinn machen kann, weil Du Dir dann evtl. einen günstigeren Tarif aussuchen kannst.
Beim Wasser verhält es sich ähnlich, wenn der Zähler, den Ihr abgelesen habt, dem Versorger gehört. In vielen Mietshäusern gehört aber nur der zentrale Zähler dem Versorger und die Zähler für die einzelnen Wohnungen dem Vermieter. Das läuft dann so, dass der Vermieter die Wasserrechnung für das ganze Haus bezahlt und dann sich über die Nebenkostenabrechnung das Geld von den einzelnen Mietern wiederholt. In diesem Fall hättest Du gar keinen Vertragsbeziehung mit dem Versorger.
Es geht nicht darum, ihn irgendwo anzumelden, sondern man teilt dem Grundversorger mit, wer in der Wohnung wohnt. Für leerstehende Wohnungen zahlt der Vermieter den Strom und wenn der neu eingezogene Mieter sich nicht anmeldet, dann zahlt der Vermieter weiter.
Ist es eine "offizielle" Wasseruhr, d.h. ist sie vom Versorger direkt, dann mußt du Dich unter Angabe der Wasseruhrennummer beim Versorger anmelden, oder ist es eine "Verteileruhr", d.h. rechnet der Vermieter nach Zählerstand mit mehreren Mietparteien ab da er beim Versorger das Wasser (und somit auch das Abwasser) bezahlt. Da der Vermieter die Zählerstände abgelesen hat, lässt sich stark vermuten, dass die 2. Variante zutrifft. Genaues kann Dir aber nur Dein Vermieter sagen. Ruf ihn doch einfach an.
Wasser ist doch in den Nebenkosten enthalten. Das SChreibt sich der Vermieter auf, um die Nebenkostenabrechnung am Jahresende ordnungsgemäß machen zu können. Du bracuhst da nix machen. Schreibt man sich nur auf, um die Abrehcnung der Vermieters im Nachhinein kontrollieren zu können.
Die Abrechnung des Wasserverbrauchs erfolgt in der Regel über den Vermieter bzw. Hausverwaltung. Wasser musst Du nirgendwo anmelden. >> Genau wie mit der Heizung.
Hallo, ich würde das mit dem Vermieter abklären, weil es unterschiedliche Varianten gibt.
Hier bei uns ist ein E-Werk für Wasser und Strom verantwortlich, bei meinem Sohn in Leverkusen muß er für die Stromanmeldung sorgen und der Vermieter regelt das mit dem Wasser.
Soweit sind wir also noch lange nicht! Wir Vermieter suchen für die Mieter keinen Stromversorger aus und melden ihn auch nirgendswo an. Also bitte!