Wie funktioniert das bei Arbeitsaufnahme mitten im Monat mit Jobcenter und ALG 2?

2 Antworten

Erst einmal kommt es auf den Zufluss ( Zuflussprinzip ) an,also wann du dein erstes Einkommen auf dein Konto bekommst !

Würdest du nämlich deinen anteiligen Lohn aus Oktober erst im November aufs Konto bekommen,dann würde auf das ALG - 2 für Oktober nicht ein Cent angerechnet.

Da du es aber nach deiner Aussage noch im Oktober aufs Konto bekommen würdest,ist es auch im Oktober auf das ALG - 2 für Oktober anzurechnen.

Auf Erwerbseinkommen stehen einem ab dem 15 Lebensjahr Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu,dass wären zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag,ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibeträgen dazu.

Würdest du selber min.ein minderjähriges Kind haben bzw.in deiner BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) min.ein minderjähriges Kind leben,dann würde die letzte stufe der Freibeträge von 1000 € - 1500 € Brutto gehen,davon dann diese 10 % Freibetrag.

Dann werden diese Freibeträge addiert,theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen,ergibt dann das anrechenbare Erwerbseinkommen und wenn dann nicht noch sonstiges Einkommen wie z.B. Kindergeld usw.dazu käme,dann würde diese anrechenbare Einkommen auf deinen Leistungsanspruch angerechnet.

Wenn du also angenommen 950 € Brutto und 750 € Netto ( anteilig Oktober) bekommen würdest,dann stünden dir auf das Brutto zunächst 100 € Grundfreibetrag zu und auf die übersteigenden 850 € kämen 20 % Freibetrag = 170 € dazu.

Der gesamte Freibetrag würde dann bei 270 € liegen,abzüglich von deinen ca.750 € Netto bliebe ein anrechenbares Einkommen von ca. 480 € und das müsste dann nach schriftlicher Aufforderung zur Rückzahlung von zu unrecht bezogenen Leistungen ans Jobcenter zurück gezahlt werden.

Auf formlosen schriftlichen Antrag wäre dann ggf.auch eine Ratenzahlung möglich.

Mutter76 
Beitragsersteller
 04.10.2017, 13:28

Danke für die Antwort !

Also nehmen wir an, mir würden im Oktober 1010 € brutto ausbezahlt werden (800 netto). Und ich hätte durch einen vorhergehenden Putzjob die 100€ Freibetrag schon überschritten, dann würde ich von 1010 € nur 10 % behalten dürfen.....also 101 €.
Ich müsste also von dem Nettolohn, der bei 1010€ ja 800€ beträgt, die 101€ abziehen und dann den JC 699€ zurück zahlen. Hab ich das so richtig verstanden ?

Ich habe ein minderj. Kind, doch diese Sache habe ich nicht so ganz verstanden. Wie würde in diesem Fall die Rechnung aussehen. Also bei einem Kind und 1010€ Brutto für den halben Monat ? Wo der Freibetrag von 100€ schon durchs Putzen verbraucht wurde ?

isomatte  04.10.2017, 13:45
@Mutter76

Wenn du zu deinem versicherungspflichtigen Job noch einen Nebenjob machst,dann werden beide Einkommen addiert,also sowohl das Brutto,als auch das Netto !

Hast du also angenommen in deinem Nebenjob 390 € verdient und auch aufs Konto bekommen,wären das mit deinen 1010 € Brutto dann 1400 € Brutto gesamt.

Als Single würde die Grenze der Freibeträge auf Erwerbseinkommen derzeit bis max.1200 € Brutto gehen und das ergibt dann max.einen Freibetrag von 300 €.

Mit min.einem minderjährigen Kind geht der Freibetrag bis 1500 € Brutto,würde also dann bei 1400 € Brutto einen Freibetrag von 100 € Grundfreibetrag + 20 % von den übersteigenden 900 € über den 100 € + 10 % Freibetrag von den übersteigenden 400 € über 1000 € Brutto ergeben.

Der gesamte Freibetrag läge dann also bei 320 € pro Monat.

800 € Netto aus versicherungspflichtiger Beschäftigung + 390 € aus Nebenjob = 1190 € Netto - 320 € Freibetrag = 870 € anrechenbares Einkommen und das müsste dann zurück gezahlt werden.

Die Berechnung ist etwas aufwändiger und wird vom Brutto berechnet.

Die ersten 100 Euro sind anrechnungsfrei, zwischen 101 -1000 Euro brutto kannst Du weitere 20 % behalten. Der sich so ergebende Betrag wird vom Netto abgezogen. Den Betrag darüber musst Du zurückzahlen.

Außer Dein Oktobergehalt würde Dir erst Anfang November ausgezahlt.