Wie erhalte ich eine Ausnahmegenehmigung für Pflegedienst um auf dem Gehweg zu parken?

10 Antworten

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So eine Ausnahmeregelung gibt es nicht.

Hallo Shakuhachi,

Ausnahmereglungen von der StVO und somit auch Ausnahmegenehmigungen im Bezug auf das Parken sind im Paragraphen 46 der StVO zu finden.

Unter http://dejure.org/gesetze/StVO/46.html findest Du den Inhalt des § 46 StVO.

Rein theoretisch ist es also möglich, dass Du Dich auf den § 46 berufst und eine Ausnahmegenehmigung beantragst.

Du müsstest im Antrag begründen, weshalb die ordnungsgemäße Pflege nicht durchgeführt werden kann, wenn die Parkplatzsuche mehrere Minuten in Anspruch nehmen würde.

Allerdings halte ich es für fast unmöglich, wirklich einen Grund dafür zu finden, den der Entscheidungsbeamte akzeptiert.

Eine Genehmigung auf dem Bürgersteig parken zu dürfen sieht übrigens das Gesetz nicht vor, allenfalls eine Ausnahme im Bezug (es erfolgt ein Auszug aus dem § 46 StVO):

  • auf den Bereich von den Halt- und Parkverboten,
  • vom Verbot des Parkens vor oder gegenüber von Grundstücksein” und ”ausfahrten
  • von der Vorschrift an Parkuhren nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu halten
  • von der Vorschrift im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1 und 290.2) nur während der dort vorgeschriebenen Zeit zu parken

Aber Du kannst Dich selbstverständlich an das für Dich zuständige Ordnungsamt wenden. Manchmal können die einen auch Möglichkeiten aufzeigen, die man so überhaupt nicht auf dem Zettel hatte.

Schöne Grüße
TheGrow

Es gibt solche ausnahmen für Handwerker, dann darf man im Halteverbot Parken und Fußgängerzonen befahren. I.d.R. erteilt sowas das Tiefbauamt einer Stadt (weil die sich um Schilder und Straßenverkehr kümmern) in einigen Städten ist dafür aber auch schon mal das Ordnungsamt zuständig. Für die Pflegekraft ist das vermutlich erreichbar, da es zeitlich nicht zumutbar ist, für eine Leiterin, die sporadisch zu solchen Kunden fährt oder die Kontrollbesuche macht, vermutlich eher nicht, da keine Notwendigkeit gegeben ist, das ist für den Chef der Handwerksfirma nämlich auch so, nur das Fahrzeug mit dem Werkzeug wird i.d.R. befreit. Ansprechpartner ist demnach die Stadtverwaltung.

Wieso solltest Du eine Ausnahmegenehmigung erhalten?

Ich sehe dazu keine Notwendigkeit.

Wie für jedes andere Unternehmen gelten die Regeln im Straßenverkehr auch für Dich und Deine Angestellten.

Befrage dazu das zuständige Ordnungsamt.

Eine solche Genehmigung wirst du nicht bekommen. Du kannst vielleicht eine Sondergenehmigung bekommen, die dir erlaubt im Parkverbot dein Auto abzustellen, während du Patienten betreust.

Das musst du aber mit dem Ordnungsamt klären. Bei uns kostet so eine Sondergenehmigung im Jahr 180.--€. Im Auto liegt dann hinter der Frontscheibe das Schild mit der Sondergenehmigung.