Wieso dürfen RTW sämtliche Verkehrsregeln missachten?

9 Antworten

Wenn die Feuerwehr, Polizei oder in deinem Falle halt der Rettungsdienst sich auf einer Einsatzfahrt befindet hat er ein so genanntes Sonder und Wegerecht.

„(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
‚Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen‘.“

– Auszug aus § 38 StVO

Zum Sonder und Wegerecht gehören folgende Rechte:

  • Überschreiten des Tempolimits oder langsames Fahren auf der Autobahn (z. B. Straßenreinigung)
    • Halten oder Parken im Haltverbot
    • Fahren bei Rotlicht
    • Befahren der Gegenfahrbahn
    • Befahren einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung oder Rückwärtsfahren in einer Einbahnstraße

Demnach hat der Fahrer des RTW nichts falsch gemacht.

Da im Paragraph 38 STVO gesagt wurde das alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort Platz machen müssen hast du mit dem Ausweichen auf den Gehweg das richtige gemacht hättest dort allerdings nicht weiterfahren dürfen. Aber normalerweise musst du nicht ausweichen da der RTW fahrer dir ausweicht indem er halb auf die gegenüberliegende Spur zieht weil die dortigen Verkehrsteilnehmer ja auch Platz machen.

Ein RTW im Einsatz muss schnellstmöglich sein Ziel erreichen, da es bei ihm oft um Sekunden geht. Daher muss er sich auch nicht an die Verkehrsregeln halten. Trotzdem darf er natürlich keine anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen.

Wenn sich ein Rettungswagen mit Sondersignal naehert (oder Polizei oder Feuerwehr) sollst du ja auch nicht neben der Strasse weiterfahren sondern Platz machen und erforderlichenfalls anhalten. Wenn's nicht anders geht, darfst du (bzw. musst du) dann auch zum Anhalten auf den Gehweg ausweichen. Fahren darfst du da aber nicht.

Richtig waere es also gewesen, deine Geschwindigkeit bereits beim Auftauchen des Rettungswagens zu verringern und dann halt wenn noetig entweder am Strassenrand oder - wenn das immer noch zu eng gewesen waere - auch auf dem Gehweg oder sonstwo neben der Fahrbahn anzuhalten.

baindl  11.08.2013, 11:24

Absolut beste und gleichzeitig richtige Antwort!

Fahrzeuge, die sich auf einer Einsatzfahrt befinden, können Sonderrechte in Anspruch nehmen und damit die allgemeinen Verkehrsvorschriften vorübergehend für sich außer Betrieb setzen. Dazu ist eingeschaltetes Blaulicht und Martinshorn vorgeschrieben.

Das bedeutet aber nun nicht, dass die Fahrer Narrenfreiheit haben und sich rambomäßig verhalten dürfen: Bei Einsatzfahrten ist besondere Vorsicht geboten - ggf. muss man eben auch mal abbremsen oder sogar anhalten, um nicht andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Kommt ers bei einer Einsatzfahrt zu einem Unfall, wird sehr streng und genau geprüft, ob ein Mitverschulden des Fahrers eines Einsatzfahrzeuges vorliegt.

Wenn es so zutrifft, wie von dir geschildert - ich hätte nicht bezahlt und es darauf ankommen lassen.

Neon20Neon30 
Beitragsersteller
 11.08.2013, 11:22

Bin noch in der Probezeit, ich war froh das ich kein Aufbauseminar machen musste, oder gleich den Schein abgeben.

Bin noch in der Probezeit, ich war froh das ich kein Aufbauseminar machen musste, oder gleich den Schein abgeben.

Was genau wurde dir denn vorgeworfen?

Sollte es sich um einen sogenannten "A-Verstoß" handeln, dann muss ich dich leider enttäuschen. Bei einem "A-Verstoß" (oder zwei "B-Verstößen") der/die mit einem Bußgeld ab 40 Euro geahndet werden, sind Probezeitmaßnahmen (Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit) unausweichlich, sobald der entsprechende Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

Probezeitmaßnahmen werden allerdings nicht von der Polizei und auch nicht von der Bußgeldstelle sondern von der für dich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde angeordnet, die aber erst von dem Verstoß erfahren muss. Das kann durchaus mehrere Wochen bis Monate dauern. Die Anordnung der Probezeitmaßnahmen ist selbst dann noch möglich, wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist.

Die einzige Chance, den Probezeitmaßnahmen zu entgehen ist, dass du dafür sorgst, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird, indem du Einspruch einlegst. Ob du damit erfolgreich sein wirst, hängt unter anderem auch von dem Vorwurf ab, der dir gemacht wird.