Wie berechnet sich Kinderunterhalt bei selbst. Nebentätigkeit?

2 Antworten

Die Nebeneinkünfte erhöhen das unterhaltsrelevante Einkommen entsprechend der bereinigten Nettoeinnahmen.
Selbst mitteilen musst du nicht, dass du nun ein Nebengewerbe ausübst, erst bei der nächsten Einkommensauskunft.
Üblicherweise wird bei Selbstständigkeit der Durchschnitt des Einkommens aus den letzten 36 Monaten genommen. Bei einer neu aufgenommen Selbstständigkeit geht das natürlich nicht. Hier müsste dann realitätsnahe Prognose erstellt werden. Gerichtlich durchsetzbar dürften prognostizierte Schätzungen jedoch nicht so einfach sein, zumal sie, sofern der Mindestunterhalt gezahlt wird, neben einer Vollzeittätigkeit nicht gefordert werden kann. Am Besten verständigen sich alle Beteiligten also auf eine Regelung mit der alle gut leben können.

mmeier74 
Beitragsersteller
 28.02.2014, 09:03

Vielen Dank

Wenn Du bereits einer normal bezahlten Vollzeittätigkeit nachgehst, bist Du zu einer Nebentätigkeit nicht verpflichtet. Übst Du trotzdem eine Nebentätigkeit aus, handelt es sich um eine so genannte überobligatorische Tätigkeit. Die Einkünfte werden Dir dann nur teilweise angerechnet. In der Regel rechnet man die Hälfte an.