Bausparvertrag fürs Eigenheim und Unterhalt fürs Kind?

8 Antworten

KINDESUNTERHALT GEHT IMMER VOR-dann musst du auf deinen bausparvertrag verzichten im notfall

ja klar, einen Bausparvertrag kann man ja jederzeit kündigen. Anders sieht es bei einem Wohnriesterbausparvertag aus. Dieser ist pfändungssicher! Man kann diesen aber auch nur zum Erwerb einer Immobilie, Umschuldung, Modernisierung oder sopäter für die Rente verwenden. Eine freie Verwendung ist bei geförderten Beiträgen ausgeschlossen

Kindesunterhalt hat Vorrang. Wenn du nicht mehr Zahlungsfähig bist mußt du zum Kindeswohl den Vertrag Ruhen lassen, damit du den Unterhalt aufbringen kannst. Zum Auflösen kannst du nicht gezwungen werden, da du den ja von deinem Eigenbehalt bedient hast. Auch wird er nicht zur Berechnung des Unterhalts heran gezogen. Allerdings wird der KU ja berechnet nach deinem Einkommen und wie der Kindesunterhalt steigt auch der Eigenbehalt von zeit zu zeit. Wenn du nur ein Kind hast mußt du in der DDT eine Stufe höher ansetzen. KU ist eins der Sachen, die ich in den letzten 21 Jahren immer bezahlt habe, ob ich Arbeitslos war oder nicht. Allerdings auch nicht mehr als ich mußte. Bei Arbeitslosigkeit (gesamt 4Monate) habe ich den Unterhalt weiter gezahlt.

ja natürlich geht unterhalt vor deinen bausparvertrag, der bsv ist einfach vermögen von dir und wenn vollstreckt wird, natürlich auch darein...

btw versteigern sie dir auch dein eigenheim ohne probleme, wenn du den unterhalt nicht zahlst...

Unterhalt hat Vorrang. Du musst ggf. die Sparleistungen einstellen, wenn du die Zahlunegn nicht mehr leisten kanns den Bausparvertrag auflösen musst du nicht.

Der Unterhalt wird ja anhand des Einkommens ( also der finanziellen Leistungsfähigkeit ) errechnet, nicht anhand des Vermögens.

Wenn du arbeitslos wirst, verringert sich der Unterhaltsanspruch entsprechend.