Bausparvertrag fürs Eigenheim und Unterhalt fürs Kind?
Wie sieht die Handhabung aus, wenn ich nun selber ein Eigenheim erwerben möchte und es splitte und einen Bausparvertrag auf mich abschließe. Es kann ja immer was passieren arbeitslos zu werden oder krank und man kann nicht mehr den vollen Unterhalt aufbringen, der ja stetig durch die Düsseldorfer Tabelle steigt so älter das Kind wird. Kann ich zur Auflösung gezwungen werden? Da Vertrag soll 7 Jahre beim Bausparvertrag.
8 Antworten
KINDESUNTERHALT GEHT IMMER VOR-dann musst du auf deinen bausparvertrag verzichten im notfall
ja klar, einen Bausparvertrag kann man ja jederzeit kündigen. Anders sieht es bei einem Wohnriesterbausparvertag aus. Dieser ist pfändungssicher! Man kann diesen aber auch nur zum Erwerb einer Immobilie, Umschuldung, Modernisierung oder sopäter für die Rente verwenden. Eine freie Verwendung ist bei geförderten Beiträgen ausgeschlossen
Wohnriester ist nun mal auch Riester und damit auch nicht pfändbar! Informiere dich doch bitte, bevor du meckerst!!!! Wohnriester gilt seit 2008 nun mal auch als Altersvorsorge. Da kommt niemand dran!
auch an das Bausparguthaben kommt niemand ran, solange der Unterhalt entsprechend dem Einkommen gezahlt wird!
solange entsprechender Unterhalt gezahlt wird interessiert ja niemand was man zur Seite legt, egal wo und was. Bei einer Insolvenz oder zahlungsverzug des Unterhalts durchaus. Nur geförderte Riesterbeiträge, deren Zulagen sind sicher oder jeder x-beliebiger Vertrag wenn man diesen pfändungssicher umrüstet. Dann kommt man selbst aber vor Rentenbeginn auch nicht mehr ran
Kindesunterhalt hat Vorrang. Wenn du nicht mehr Zahlungsfähig bist mußt du zum Kindeswohl den Vertrag Ruhen lassen, damit du den Unterhalt aufbringen kannst. Zum Auflösen kannst du nicht gezwungen werden, da du den ja von deinem Eigenbehalt bedient hast. Auch wird er nicht zur Berechnung des Unterhalts heran gezogen. Allerdings wird der KU ja berechnet nach deinem Einkommen und wie der Kindesunterhalt steigt auch der Eigenbehalt von zeit zu zeit. Wenn du nur ein Kind hast mußt du in der DDT eine Stufe höher ansetzen. KU ist eins der Sachen, die ich in den letzten 21 Jahren immer bezahlt habe, ob ich Arbeitslos war oder nicht. Allerdings auch nicht mehr als ich mußte. Bei Arbeitslosigkeit (gesamt 4Monate) habe ich den Unterhalt weiter gezahlt.
ja natürlich geht unterhalt vor deinen bausparvertrag, der bsv ist einfach vermögen von dir und wenn vollstreckt wird, natürlich auch darein...
btw versteigern sie dir auch dein eigenheim ohne probleme, wenn du den unterhalt nicht zahlst...
Das ist Blödsinn. Eigenheim ist Altersvorsorge und so schnell wird das nicht versteigert.
oh Mann! was hat Unterhalt mit Vermögen zu tun???
da vollstrecken sie rein, wenn du ihn nicht bezahlst...
Unterhalt hat Vorrang. Du musst ggf. die Sparleistungen einstellen, wenn du die Zahlunegn nicht mehr leisten kanns den Bausparvertrag auflösen musst du nicht.
Der Unterhalt wird ja anhand des Einkommens ( also der finanziellen Leistungsfähigkeit ) errechnet, nicht anhand des Vermögens.
Wenn du arbeitslos wirst, verringert sich der Unterhaltsanspruch entsprechend.
Quatsch, das gilt nur für einen Riester-Rentenvertrag. Nur Altersvorsorge ist unpfändbar. Ich, ggf. als Unterhaltsberechtigter würde Dir Deinen R.-Bausparvertrag sofort knacken.