axa twin star rente klassik im gesteuerten Portfolio kündbar?
Hallo! Ich hatte Ende 2009 die twin star Rente Klassik im gesteuerten Portfolio abgeschlossen mit einer einmaligen Einzahlung. (Wir kannten uns damals nicht wirklich aus und vertrauten unseren damaligen Versicherungsfritzen voll...) Nun haben wir einen neuen Versicherungsberater, dieser meinte das dies ein großer Fehler war, dies alles abzuschließen. Er wollte versuchen einen Fondwechsel bzw. einen kompletten Austritt zu erlangen. Im Brief stand:
Die Anlage der Sparbeiträge zu Ihrem Vertrag erfolgt vereinbarungsgemäß in einem gesteuerten Portfolio, Sie haben die Kapitalanlage der AXA Überlassen.
Ziel dieses Protfolios ist es, gute Ertrags-u.Wachstumsaussichten unter Berücksichtigung eines ausgewogenen Risikoprofils zu verbinden. Ein Teil des Portfolios wird in Renten u./o. Immobilien bzw. vergleichbaren Anlagen investiert, was eine solide Basis der Anlage schafft. Um von günstigen Situationen an den Kapitalmärkten zu profitieren, wird ein anderer Teil des Portfolios in Anlagen investiert. Da diese Anlagen aber auch von der Entwicklung des Kapitalmarktes abhängig sind und Kursschwankungen unterliegen, ist die zukünftige Werentwicklung des Portfolios ungewiss.
Erst zum Zeitpunkt des Verkaufs der Anteile bei Rentenbeginn lässt sich die erzielte Rendite bestimmen. Gerade das Risiko, dass keine oder nur eine geringe Rendite erziehlt wird, wird durch die Garantie Rente aufgefangen.
Damit ist aber auch der Ausstieg aus diesem gesteuerten Portfolio in eine Einzelfondsanlage nicht möglich. Daher können wir Ihnen keinen Fondwechsel anbieten.
Mhh, bin ich jetzt sozusagen dort vollkommen "gefangen"?! Kann man da wieder rauskommen? Und wäre es rechtens gegen diesen Versicherungstypen anzugehen? (Für mich ist/war es ein Scheinvertrag den er uns untergejubelt hat!) Wie seht ihr das?
Denn selbst wenn ich vom Leben zurück treten sollte, bekommt MEIN GELD irgendeine Gemeinde/Institution etc. Und wenn ich überhaupt das 60igste Lebensjahr überlebe, (mom 27 J.)möchte ich gar nicht mal wissen WIEVIEL von all dem angelegten Geld noch zurück kommt! Ich finde, meine Fam. und ich wurden richtig schön vom Versicherungsfritzen über die Bank gezogen. Klar, hätte man sich vorher genauer Informieren können, das blöde war/ist ja das man sich damit zu wenig auskennt/informiert! Ich jedenfalls habe daraus gelernt!
2 Antworten
Hallo Belli,
hinter der Riesterrente Twinstar Klassik steckt zwar eine Fondsversicherung, allerdings mit einer Garantierente - diese müsste in deinem Vertrag ausgewiesen sein. Lt. meinen Unterlagen - wurde dieser Garantierente mit einem Zins von 3,25 % berechnet, was man heute auf dem Versicherungsmarkt überhaupt nicht mehr bekommen kann.
Heute sind es nur noch 1,75 % Garantiezins.
Der einzigste Grund deines neuen Versicherungsvermittler für die Auflösung dieses Vertrages wird sein, dass er an dir verdienen will. Neuer Abschluss - volle Provision zu lasten des Kunden. Die Auflösung bzw. Übernahme des Riestervertrages kostet dich dann noch einmal 100 bzw. 200 €
Zeig deinem neuen Versicherungsvertreter die rote Karte und such dir einen anderen.
Gruß Kematef
Man kann eine Versicherung immer kündigen. Allerdings macht man dabei vor allem so kurz nach Abschluss auch immer Verluste, da man nur den Rückkaufswert und nicht das gesamte angelegte Kapital zurückerhält.
Mir ist nicht ganz klar, warum hier Euer Versicherungsberater irgendwas falsch gemacht haben soll? Hat er nicht darüber aufgeklärt, was Du da abschließt? Was missfällt dem jetzigen Versicherungsberater denn an dem Vertrag (mal abgesehen von der Tatsache, dass er dafür keine Provision kassiert hat)?
Und das stand auch alles in dem Vertrag, den Du unterschrieben hast, und in dem Beratungsprotokoll nicht drin?
Puh, gute Frage an das kann ich mich nimmer so gut erinnern! Ich weiß nur, das wir unzählige Proschüren zu erhalten hatten... Müsste ich erst in den Dokumenten blättern!
Ihr habt also ganz viel Papier bekommen und habt es aber nicht durchgelesen? Wenn tatsächlich keine Aufklärung darüber erfolgte um welche Art von Anlage es sich hier handelt, könnte der damalige Vermittler möglicherweise zum Ersatz des entstandenen Schadens (dessen Höhe mal natürlich auch nachweisen muss) verpflichtet sein. Diese mangelnde Aufklärung müsste allerdings nachweisbar sein und dazu muss man halt wissen, was in den Vertragsunterlagen und dem Beratungsprotokoll vermerkt ist.
Ich bedanke mich für die Antwort SaVer79. Die Vertragsunterlagen wären kein Problem, allerdings das Beratungsprotokoll. (Das hat anscheinend nur der damalige Vermittler).
Werde mal schauen was sich da machen lässt!
Wir hatten nur wenige Infos über die Anlage erhalten. (Mir kam es später auch so vor, dass er sich ebenso gar nicht so recht auskennt). Vor allem war uns nicht bekannt das wir hier in ein Fond investieren! Ich meine: ich kann doch nicht eine Geldsparanlage an den Mann bringen, dazu sehr wenige Infos geben und die wichtigeren Sachen bei auslassen, nur um den Kunden zu foppen?!