Wie berechnet man den Einheitswert?
Wenn sich ein Stpfl. sich ein Haus kauft, welches er z. B. vermietet, so erhält man vom FA einen vorläufigen Einheitswertbescheid. Der Einheitswert wird vom alten Bescheid übernommen. Doch wie kommt dieser zustande? Wie wird dieser berechnet?
Gibt es eine Differenz zwischen Einheitswert und dem Ergnis eines Ertragswertermittlung? Wie komme ich vom Ertragswert zum Einheitswert?
2 Antworten
Der Einheitswert wurde 1964 (so ungefähr) bundesweit ermittelt.
Es gibt keine Überleitrechnung vom Einheitswert zu Ertrags- oder Verkehrswert oder umgekehrt.
Ok... dann komme ich somit wirklich nicht weiter. Aber das ahnte ich irgendwie schon. Danke Dir...
Wenn du ein Grundstück kaufst, wird dir der Einheitswert mit einem Einheitswertbescheid im Wege der Zurechnungsfortschreibung zugerechnet.
Der Einheitswert selbst ist dann bereits rechtkräftig in einem früheren Bescheid ermittlet worden. Wende dich deswegen an die Bewertungsstelle des Finanzamts, das den Bescheid erlassen hat, und frage danach, wie er berechnet wurde.