Einheitswert - Verkehrswert

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Für den Verkehrswert gibt es drei Ermittlungsmethoden. 1) Sachwert 2) Ertragswert (richtig von saarland60 beschrieben) 3) Vergleichwert

Der Einheitswert läuft nach ähnlichen Prinzipien http://de.wikipedia.org/wiki/Einheitswert Jedoch liegt es einfach am Gutachter wie er es bewertet. Daher gibt es keinen Umrechnungfaktor Einheitswert nach Verkehrswert oder umgekehrt. Ich habe schon Gutachten erlebt, wo für ein und die gleiche Wohnung mal 38.000Eur angesetzt wurden, dann wieder 55.000Eur.

Gar nicht. Der Verkehrswert ist der Marktwert. Und der wird bestimmt nach Wertermittlungsrichtlinien, bei denen eben auch die aktuelle Marktsituation eine Rolle spielt, wobei es wiederum mehrere Wertermittlungsverfahren gibt. Wesentlich ist dabei auch - unter anderem - die Jahreskaltmiete, die mit dem Objekt erzielt wird.