Wie berechnen sich die Zuschläge im TVÖD, z.B. Sonntagsarbeit 100%, ist Grundlage immer der Stundenlohn der Stufe 1 einer Entgeltgruppe?
Hallo, im TVÖD sind für die Krankenhäuser (Gesundheits- und Krankenpflege) gewisse Zuschläge geregelt, z.B. Sonntagsarbeit 100 %, Nachtarbeit 20% usw. Nach welchem Stundensatz werden diese Zuschläge berechnet, gibt es da genaue Infos? Sind die Zuschläge statisch, oder ändern sie sich mit der Stufe? Das heißt, ist Grundlage der Berechnung immer Stufe 1 der Entgeltgruppe? Oder doch die aktuelle Stufe, was bedeuten würde, dass mit Aufstieg in eine Stufe die Zuschläge steigen? Wo finde ich die entsprechenden Stundensätze?
2 Antworten
Die Zuschläge findest du in § 8 TVÖD.
Hier wird auch unterschieden ob es sich um Überstunden, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit (ohne, bzw. mit Freizeitausgleich) handelt. Außerdem kommt es auch noch darauf an, ob es sich um einen Bereitschaftsdienst oder um eine Rufbereitschaft handelt.
Der Zuschlag bezieht sich immer auf den tatsächlichen Stundenlohn.
Sinnvoll wäre es, wenn du dir nachfolgende Broschüre kaufen würdest, denn da kannst du alles nachlesen:
Aber deine genannten Zuschläge sind so nicht richtig:
Nachtarbeit = 20 %
Sonntagsarbeit = 25 %
Du bist ein Jahr zu spät dran.
Das Jahrbuch 2017 gibt es nicht mehr.
Daher versuche es mal damit:https://www.walhalla.de/%C3%B6ffentlicher-dienst-&-verwaltung/tv%C3%B6d-kommunen-kommentar-2018.produkt.html
Richtig.
Die Zuschläge berechnen sich nach deinem Stundenlohn.
Der Sonntagszuschlag von 100% in Freizeitausgleich.
Der Link passt wohl nicht.