Wie berechnen sich die Zuschläge im TVÖD, z.B. Sonntagsarbeit 100%, ist Grundlage immer der Stundenlohn der Stufe 1 einer Entgeltgruppe?

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Die Zuschläge findest du in § 8 TVÖD.

Hier wird auch unterschieden ob es sich um Überstunden, Nachtarbeit, Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit (ohne, bzw. mit Freizeitausgleich) handelt. Außerdem kommt es auch noch darauf an, ob es sich um einen Bereitschaftsdienst oder um eine Rufbereitschaft handelt.

Der Zuschlag bezieht sich immer auf den tatsächlichen Stundenlohn.

Sinnvoll wäre es, wenn du dir nachfolgende Broschüre kaufen würdest, denn da kannst du alles nachlesen:

https://www.walhalla.de/%C3%B6ffentlicher-dienst-&-verwaltung/tv%C3%B6d-jahrbuch-kommunen-2017.produkt.html

Aber deine genannten Zuschläge sind so nicht richtig:

Nachtarbeit = 20 %  

Sonntagsarbeit = 25 %

Die Zuschläge berechnen sich nach deinem Stundenlohn.
Der Sonntagszuschlag von 100% in Freizeitausgleich.