TVöD: LOB Auszahlung trotz Arbeitgeberwechsel?
Hallo,
Anfang des Jahres habe ich ein LOB-Ziel abgeschlossen, welches ich auch bis Jahresende erfüllen werde. Nun wechsle ich ab 1.1.2016 den Arbeitgeber. Die Auszahlung der LOB erfolgt ja jedoch immer erst im März (oder Mai) des Folgejahres. Dann bin ich ja bei dem jetzigen Arbeitgeber nicht mehr beschäftigt.
Mein Chef meinte, ich solle meine Aufgabe beenden, mir würde das Geld ja dennoch nachträglich im nächsten Jahr überwiesen werden - schließlich habe ich ja mein Ziel erfüllt.
Ist das so korrekt?!?!? ?
Danke für die Hilfe Julia
3 Antworten
Wenn die Vereinbarung über eine Prämie für das Erreichen des Jahresziels geschlossen wurde und Du dieses Ziel erreicht hast, steht Dir das Geld auch zu.
Lass Dir die Aussage des Chefs schriftlich geben und auch, dass Du das Jahresziel erreicht hast. Sollte man Dich dann nächstes Jahr "vergessen", kannst Du den Betrieb daran erinnern und bei Nichtzahlung Dein Geld einklagen.
Bitte, gerne
Hallo Julia,
ohne konkrete Kenntnis der zugrundeliegenden Dienstvereinbarung über das Leistungsentgelt kann man hier m.E. keine gesicherte Aussage machen. Deine Situationsschilderung klingt zwar so, dass Du dann eigentlich zum Jahresende Dein Ziel erreicht haben wirst - trotzdem kann die Dienstvereinbarung Details regeln.
Alles Gute, Martin
Ja, das wird dir dann überwiesen.
ok,super, herzlichen Dank für die hilfreiche Info! Werde ich so machen!