Nach Bewusstlosigkeit am Steuer nun Verwarnungsgeld von 35 Euro?
Hallo, im Dezember bin ich allein mit meinem Pkw auf der Autobahn Ohnmächtig geworden. Zum Glück ist nix weiter passiert. ich habe nur die Leitplanken einmal rechts und einmal links getroffen. Diese waren auch nicht sehr beschädigt, weil ich sie nur gestriffen habe. Nun bekam ich einen Brief das ich ein Verwarnungsgeld von 35 Euro zahlen soll. Ist das normal? ich mein ich habe ja nix fahrlässig getan wie falsch geparkt oder so? Ich kann auf der Rückseite Stellung zu nehmen wenn ich mit damit nicht einverstanden bin. Aber ich wollte erstmal wissen was ihr dazu sagt. lg Hasi77
9 Antworten
Ich zitiere mal § 12 Abs. 2 OWiG:
Nicht vorwerfbar handelt, wer bei Begehung der Handlung [...] wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung [...] unfähig ist, das Unerlaubte der Handlung einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Das entspricht fast wörtlich der Definition von Schuldunfähigkeit in § 20 StGB, nur dass wir uns hier im Ordnungswidrigkeitenrecht befinden, wo man von Vorwerfbarkeit spricht, obwohl dasselbe gemeint ist.
Ich stimme mit dir überein, dass du die plötzliche Bewusstlosigkeit nicht vorhersehen konntest. Warum solltest du daher für den verursachten Unfall verantwortlich sein?
Andererseits: Hast du der Polizei vor Ort von deiner Ohnmacht erzählt? Wenn ja, ist sie verpflichtet, nach § 2 Abs. 12 StVG der Fahrerlaubnisbehörde Informationen zu übermitteln über Tatsachen, die "auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen". Es kann dann nämlich irgendwann von der Behörde eine Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens kommen. Das ist zwar keine MPU, kann aber preislich auch schon im unteren dreistelligen Bereich liegen.
Dann würde aber auch nichts dagegen sprechen, dass du auf dem Fragebogen Angaben zum Grund deines Verstoßes machst, am besten mit einem Arztbrief als Beweis.
Falls noch keiner davon weiß, würde ich auch keine schlafenden Hunde wecken. Dann solltest du das Verwarnungsgeld einfach bezahlen.
Entscheiden musst nun du: Theoretisch hast du eine Möglichkeit, die 35 Euro aus der Welt zu schaffen, allerdings könnten dann Konsequenzen im Verwaltungsrecht (o.g. ärztliches Gutachten) auf dich zukommen, wobei das auch nicht sicher ist. Es ist jedenfalls unwahrscheinlich, dass dadurch deine Fahrerlaubnis in Gefahr gerät, wenn es keinen konkreten Befund gibt.
Falls du den Fragebogen ausfüllst, wird die Bußgeldstelle deine Einlassung prüfen und das Verfahren einstellen, wenn sie sie für glaubhaft hält.
Anderenfalls wird sie einen Bußgeldbescheid erlassen, der neben den 35 Euro noch 28,50 Euro als Verfahrenskosten enthält. Gegen diesen Bescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen und deine Sicht vor dem Amtsgericht vortragen. Normalerweise müsstest du spätestens dort freigesprochen werden.
Langer Rede kurzer Sinn: Ich kann dir weder klar zum einen noch zum anderen raten. Der Weg des geringsten Widerstands ist natürlich die Bezahlung des Verwarnungsgeldes, auch weil damit keine Punkte verbunden sind.
Das Verwarnungsgeld ist rechtens. Du hast einen Schaden verursacht. Eine Rechnung für den Schaden an den Leitplanken wirst du zusätzlich noch bekommen.
Wer sagt, dass du ohnmächtig warst? Du selbst???? Wenn du am Steuer ohnmächtig wirst, bist du eine Gefahr für den Straßenverkehr. Du riskierst, dich und andere zu verletzen. Wenn du trotzdem fährst, ist das hochgradig verantwortungslos.
Wenn du den Anhörungsbogen nicht ausfüllst, wirst du die € 35 bezahlen müssen. Füllst du ihn aus, wird der Sachverhalt geprüft. Aber du kannst nicht davon ausgehen, dass dir die Strafe erlassen wird, denn immerhin ist unstrittig, dass du einen Unfall verursacht hast.
Ausserdem bin ich nicht mal 30 und kerngesund!!! Wenn ich irgendeine Krankheit hätte oder so, wäre ich auf jeden Fall nicht gefahren, weil ich VERANTWORTLICH bin!
Mir ging es ja auch die ganze Zeit gut. Es war von der einen Sekunde zur anderen. Hatte wohl was mit der Schwangerschaft zu tun. Die Ärzte konnten es auch nicht genau sagen. Gibt verschiedene Ursachen.
korrekt, man hätte durchaus auch was anderes nehmen können, 315c oder so
Die Anwendung von § 315c StGB scheitert mindestens schon an der Begehungsweise, die "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" sein muss, eventuell sogar an der fremden Sache von bedeutendem Wert (laut Rechtsprechung mindestens 750 Euro).
Aber mir ist das ja noch nie passiert. Das könnte jedem passieren. Ich muss dazu sagen das ich Schwanger bin, aber man kann ja einer Schwangeren nicht verbieten Auto zu fahren. Bin danach auch nicht mehr gefahren. War dann auch 24 Stunden im Kh zur Überwachung.
Wegen der Leitplanken warten wir noch ob was kommt oder nicht. Wie gesagt, man sah da nix dran. Der Versicherung wurde es gemeldet und ich wurde schon hochgestuft.
Du bist ja gerade so wie eine Tante von mir: Die ist in einen Zug gefahren und hat sich dann noch aufgeregt, dass sie Strafe an die Bahn zahlen musste... Ihr war wie durch ein Wunder nichts passiert. Aber einen Schaden hatte sie verursacht. Und dafür muss man nun mal bezahlen.
Ob du nun kurz ohnmächtig warst, einen Sekundenschlaf hattest, oder ganz einfach unaufmerksam warst - du hast den Schaden verursacht - also musst du auch bezahlen.
Und warum ist deine Tante in den Zug gefahren? Ausserdem zahle ich ja für den Schaden, also die Leitplanke. Durch meine versicherung. Hier geht es nicht um den Schaden.
Weil sie angeblich nicht gesehen hatte, dass die Halbschranke unten war... Meiner Meinung nach war das schon vorsätzlich, die Schranke zu umfahren.
Hallo
War dann auch 24 Stunden im Kh zur Überwachung.
oha, dann ist es also bekannt, dass du kurz ohnmächtig wurdest!
das ist schlecht bezüglich deiner Fahrerlaubnis!
denn die Polizei ist verpflichtet solche Umstände (der Paragraf hat @adk710 ja schon genannt) der Fsst zu melden!
du wirst in kurzer Zeit ein Schreiben der Fsst erhalten, entweder wird nur ein ärztliches Gutachten verlangt oder gleich die MPU
außerdem könnte die Fsst dir sofort die Fahrerlaubnis entziehen da die Ohnmacht ja jederzeit wieder auftreten könnte.
Musst wahrscheinlich eine Bestätigung vom Arzt geben lassen, aber am besten entweder die zuständige Behörde, oder deinen Anwalt fragen.
woher soll man denn bevor man losfährt wissen, dass man dann und dann ohnmächtig wird?