Wie kann ich die Anschaffungskosten berechnen?
Wie berechne ich die Anschaffungskosten,wenn nur die Nutzungsdauer von drei Jahren und die nach dreimaliger linearer Abschreibung fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von 52.800,00€ gegeben sind?
Bei Google konnte ich für diese Gegebenheiten nichts genaues finden. Danke im voraus :)
4 Antworten
Bei der linearen Abschreibung hat das Wirtschaftsgut am Ende der Nutzungsdauer einen rechnerischen Restwert von 0 Euro bzw. 0 Währungseinheit (WE). Der Vermögenswert wäre komplett abgeschrieben, während der Gegenstand noch im Unternehmen existiert. Da das gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung verstößt, wurde ein Erinnerungswert von 1 WE eingeführt, mit dem der Vermögensgegenstand in den Büchern geführt werden konnte. Später wurden jedoch im Anlagengitter die Anschaffungskosten mit aufgenommen. Dadurch ist der Erinnerungswert nicht mehr erforderlich. Solange das Wirtschaftsgut noch vorhanden ist, sind die entsprechenden Anschaffungskosten im Anlagengitter enthalten. Fällt das WG weg, so werden im Anlagengitter die AHK als Abgang ausgewiesen. Dadurch ist auch bei einem Buchwert von 0 WE der Abgang ersichtlich.
Wenn du eine Nutzungsdauer von 3 Jahren hast, kann nach 3 maliger Abschreibung keine 52.800 Euro über sein, dann müsste der Wert 0 sein.
Und welche Methode?
Wenn linear ist es einfach, denn da wird ja jedes Jahr der gleiche Betrag abgeschrieben.
Du hast den buchwert, 6 Jahre muss noch, also teilst du durch 6 und multiplizierst mit 9.
Bei degressiv musst du 100 geteilt durch die Nutzungsdauer rechnen, dann hast du den Afa Satz, dann kannst du mit dem Dreisatz rückwärts rechnen.
Hab vergessen dazu zu schreiben das die eigentliche Nutzungsdauer 9 Jahre beträgt und 3 schon vorbei sind
Die jährliche Abschreibung ist 52.800/3 Die Anschaffungskosten selbst hast du doch schon selbst angegeben :P
Das sind die Anschaffungskosten bzw Buchwert nach 3 mal Abschreibung
Du hast doch schon dreimal abgeschrieben, also musst du noch sechsmal abschreiben. Bei der linearen Abschreibung sind die Abschreibungsbeträge jährlich gleich. Also: 52800 durch 6 ist 8800. Du schreibst also jedes Jahr 8800 ab. Also 8800 mal 9 gleich 79200. Das sind dann die Anschaffungskosten.