Wie Behördenwillkür bei Kfz-Zulassung entgegen gehen?

6 Antworten

Wie die Prozedur in deinem Fall aussehen müsste, weiss ich nicht.

Was ich aber weiss, ist, dass deine Frage falsch gestellt ist: Hier handelt keine Behörde willkürlich, sondern nach Vorschriften.

Willkür wäre es gewesen, wenn dir entgegen der Vorschriften eine Anmeldung ermöglicht worden wäre.

Cantoclass 
Beitragsersteller
 30.09.2014, 14:07

Ein Scheunenfund kann heute zugelassen werden. Dazu muss an Eidesstatt eine Erklärung abgegeben werden und eine Aufbietung.

Ich habe im Gegensatz zu dem Scheunenfund einen Kaufvertrag und Nummernschilder. Das kann ja nicht sein. Das ist in meinen Augen Behördenwilkür!

"Wird der Fahrzeugbrief verloren, verlegt oder gestohlen, kann der entsprechende Pkw nicht mehr abgemeldet, umgemeldet oder verkauft werden. Daher ist es unbedingt notwendig (und auch gesetzlich vorgeschrieben), eine neue Zulassungsbescheinigung zu beantragen. Dies kann bei der Zulassungsstelle oder beim Ordnungsamt erfolgen."

Der Traktor hätte Dir gar nicht verkauft werden dürfen. Einen neuen Fahrzeugbrief hätte der Erbe beantragen müssen.

http://www.toroleo.de/static/de/tipps-tricks/autotipps/fahrzeugbrief-verloren

dem verkäufer kannst aber doch mitteilen, welchen traktor du genau erworben hast und er kann das in seinen unterlagen nachschauen. da es erst 7 jahrne her ist, sollte er dazu noch unterlagen haben

Cantoclass 
Beitragsersteller
 30.09.2014, 12:33

Das war ein anderer Bauer, der hat leder keine Unterlagen mehr. Das Einzige was er an Eides statt erklären könnte, wäre, dass er nbie einen gestohlenen Traktor verkauft hat. Dass sich alles immer rechtens zugetragen hatte.

Habe einen alten Traktor.

Stimmt.

Diesen habe ich vor 7 Jahren ohne Fahrzeugbrief erworben.

Tolle Idee. Jetzt darfst Du damit bis zur Verschrottung auf Deinem Privatgrund herumkurven.

Ein Zwischenhändler, (anderer Bauer) hat mir diesen Traktor nach dem Tod des damaligen Besitzers (Bauer) verkauft, da er damals für die Maschinen sich um den Nachlass kümmerte. Ein Kaufvertrag liegt vor, in dem auch bestätigt wurde, dass dieser mir ohne Fahrzeugbrief verkauft wurde.

Aha. Der Zwischenhändler kauft also "rein zufällig" einen Traktor aus einem Nachlass ohne Brief, und sucht sich einen Dummen, der ihm den abnimmt. Das soll vorkommen, ja.

Nun wollte ich den Traktor anmelden.

Sinnlos.

Die Kfz-Zulassungsstelle wollte telefonisch ein Foto von den alten Nummernschildern haben und ich solle mit Kaufvertrag zur Zulassungsstelle gehen. Das tat ich. Dann hieß es, ich brauche die Bestätigung der Erben, dass kein Brief mehr existiert.

So ist es. Die Versicherung an Eides statt muss zwingend vom unmittelbaren Rechtsnachfolger ausgestellt werden (sonst wäre das Verfahren ja witzlos). Das Ganze dient der Vorbeugung der Hehlerei, damit nicht jeder zur ZulSt spaziert mit angeblich verlorenen Papieren, und gestohlene + verschobene KFZ zulässt.

Ich kontaktierte wieder den Käufer. Dieser wolle mir gerne helfen, weiß aber nach dieser langen Zeit leider nicht mehr um welchen Traktor es sich handelt. (Er habe mittlerweile um die 200 Traktoren verkauft).

Sehr glaubwürdig, ja. Ein Bauer als Zwischenhändler, der in 7 Jahren über 200 Traktoren verscherbelt haben will? Und da wunderst Du Dich, dass Dir das die ZulSt nicht abkauft?

Die Zulassungsbehörde teilte mir telefonisch mit, dass so der Traktor nicht zugelassen werden kann.

So ist es. Du kannst das Teil nur ins Nicht-EU-Ausland verkaufen oder verschrotten.

Muss ich den Traktor ohne Papiere jetzt verkaufen, in dem ich im Kaufvertrag an Eides statt erkläre, dass dieser Traktor nicht gestohlen wurde und ein Kfz-Brief nicht vorhanden ist?

Ja, das kannst Du - sofern Du damit einen Käufer findest (was stark zu bezweifeln ist).

Und dann kann der Nachbesitzer diesen Traktor zulassen?

Nicht innerhalb der EU. Ersatzpapiere (Zuiassungsbescheinigung Teil 2) kann AFAIR nur der nachgewiesen letzte Besitzer bzw. sein unmittelbarer Rechtsnachfolger beantragen. Was Deine Versicherung an Eides statt anbelangt, kannst Du ja nur versichern, dass nach Deinem besten Wissen dieser Traktor nicht gestohlen wurde. Mehr nicht. Das aber ist eine Bescheinigung ohne jeden Wert - denn entscheidend wäre, dass die Bescheinigung vom letzten nachgewiesenen Besitzer (-> gemäß alter Nummernschilder) oder seinem Rechtsnachfolger stammen würde. Das aber ist nicht möglich -> ergo keine Zulassung.

Cantoclass 
Beitragsersteller
 30.09.2014, 14:11

Du kennst Dich nicht aus. Ein Scheunenfund ohne jegliche Papiere kann heute zugelassen werden!

http://www.oldtimer-markt.de/node/1046

"Keine Behördenwillkür

Über die genannten Voraussetzungen hinaus kann die Zulassungsstelle nicht eigenmächtig noch weitere Voraussetzungen aufstellen oder weitere Unterlagen verlangen! Weigert sich die Zulassungsbehörde trotzdem, eine ZBII auszustellen, bitten Sie um einen schriftlichen Bescheid. Gegen diesen können Sie Widerspruch einlegen und notfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben."

Muss also den gerichtlichen Weg beschreiten.

FordPrefect  30.09.2014, 14:21
@Cantoclass
Du kennst Dich nicht aus.

Aha. Aber Du, was man ja am Vorgehen erkennt, gelle?

Ein Scheunenfund ohne jegliche Papiere kann heute zugelassen werden!

Ja, richtig. Nur

a) handelt es sich hier nicht um einen Scheunenfund (dieser Begriff wird im von Dir selbst verlinkten Artikel nämlich auf Fahrzeuge angewandt, die überhaupt nie Papiere dieser Art besaßen, also echte Oldtimer sind); und

b) ist die Vorgehensweise der ZulSt exakt so wie im selben Artikel beschrieben korrekt. Du kannst diese eidesstattliche Versicherung eben nicht abgeben, sondern der letzte gemeldete Besitzer. Das wäre Dein Verkäufer, der das aber ablehnt. Warum zitierst Du Artikel, ohne sie überhaupt gelesen zu haben?

Zitat aus ebenda:

"Um den mit Fahrzeugpapieren möglichen Missbrauch zu vermeiden, kann die Zulassungsstelle außerdem verlangen, dass eine eidesstattliche Versicherung über die Verfügungsberechtigung und den Verbleib der Fahrzeugpapiere abgegeben wird."

(Zitat Ende), und

"Wenn Sie ein Fahrzeug ohne Papiere kaufen, machen Sie einen schriftlichen Kaufvertrag mit Anschrift des Verkäufers (Ausweis zeigen lassen!) und einer „Erklärung an Eides Statt, uneingeschränkter Eigentümer“ des betreffenden Fahrzeugs zu sein."

(Zitat Ende)

Das ist genau das, was die ZulSt von Dir will. Du kannst aber diese Erklärung nicht beibringen, also das Fahrzeug somit auch nicht zulassen.

Cantoclass 
Beitragsersteller
 30.09.2014, 20:10
@FordPrefect

Nein, ein Scheunenfund enthält überhaupt keine Daten über den Vorbesitzer. Ich habe im Gegensatz dazu Nummernschilder und Kaufvertrag gebracht.

Im Übrigen: Jetzt weiß ich wie ich vorgehen muss. Sie müssen mir die Absage schriftlich erteilen, dann kann ich schriftlich widerspruch nach &12 einlegen und falls sie es immer noch nicht zulassen wollen, Klage beim Verwaltungsgericht erheben. (Kostenrisiko etwa 200.- Euro), Das ist es mir Wert.

Was soll ich noch tun, mehr ist nicht mehr möglich?

Neuzulassung inkl. TÜV-Gutachten, was sonst?

Kann es sein, dass jeder Scheunenfund zugelassen werden kann, ich aber meinen Traktor, bei dem ich altes Nummernschild und Kaufvertrag vorweisen kann, nicht angemeldet werden kann?

Nein...

Muss ich den Traktor ohne Papiere jetzt verkaufen, in dem ich im Kaufvertrag an Eides statt erkläre, dass dieser Traktor nicht gestohlen wurde und ein Kfz-Brief nicht vorhanden ist? Und dann kann der Nachbesitzer diesen Traktor zulassen?

Nein...

Sorry, aber wer ein Fahrzeug ohne Kfz-Brief kauft, ist schön blöd, da hat der Voreigentümer ja einen Dummen gefunden...

Cantoclass 
Beitragsersteller
 30.09.2014, 12:30

Deine Antwort ist absolut unreflektiert und ohne Kenntnis.

Mephisto2342  30.09.2014, 12:40
@Cantoclass

Und Dein Kommentar ohne Begründung völlig sinn- und wertlos...

Und die Antwort von pino77 bestätigt, dass meine Antwort völlig korrekt ist...

Also: Wenn Du eh alles besser weißt, frag doch einfach erst gar nicht un d mach Deinen Kram weiterhin alleine...

Cantoclass 
Beitragsersteller
 30.09.2014, 20:16
@Mephisto2342

Ich stelle hier eine Frage, um eine "kompetente" Antwort zu erhalten und nicht irgend welche subjektiven Meinungen, die ohne Kenntnis der Sachlage sind.

Du willst eine Begründung?

Hier, Du schreibst:

Sorry, aber wer ein Fahrzeug ohne Kfz-Brief kauft, ist schön blöd, da hat der Voreigentümer ja einen Dummen gefunden..>

Zeigt, Du hast nicht einmal die Frage gelesen, sonst wüßtest Du, der Vorbesitzer ist verstorben.

FordPrefect  01.10.2014, 14:25
@Cantoclass

Käse. Der verstorbene Eigentümer, der zuletzt das Fahrzeug zugelassen hatte, ist doch nicht derjenige, von dem Du das Fahrzeug gekauft hast. Der seltsame Zwischenhändler ist der Vorbesitzer, und der hätte

a) die Ersatzpapiere besorgen müssen und
b) dazu die Versicherung an Eides statt abgeben müssen, ehe er Dir das Fahrzeug verkaufte.

Mephisto2342  06.10.2014, 14:51
@Cantoclass

Ich stelle hier eine Frage, um eine "kompetente" Antwort zu erhalten

... und genau die hast Du von mir bekommen...

Zeigt, Du hast nicht einmal die Frage gelesen, sonst wüßtest Du, der Vorbesitzer ist verstorben.

Der Vorbesitzer ist nicht verstorben, zumindest nicht vor dem Verkauf, es sei denn, Du hast den Traktor von einer Leiche gekauft... 'rolleyes'

Das zeigt lediglich, dass Du selbst Deine eigene Frage nicht verstanden hast...

Lass doch einfach das Fragen stellen, wenn Du zu blöd bist, die Antworten zu verstehen...