KFZ Stilllegung, Fehler von der Versicherung?

7 Antworten

Bei Stillegung gilt die Versicherung noch weitere 6 Wochen ohne zu zahlen. Dann übernehmen die auch nur das Minimum. Das schreibt der Gesetzgeber vor.

Wenn Du das Fahrzeug abgemeldet hast, musst Du die Versicherung darüber informieren. Sonst zahlst Du weiter.

Nach der Abmeldung dürfen meines Wissens keine weitere Kosten von der Versicherung gestellt werden.

NamenSindSchwer  15.06.2019, 10:09
Bei Stillegung gilt die Versicherung noch weitere 6 Wochen ohne zu zahlen. Dann übernehmen die auch nur das Minimum. Das schreibt der Gesetzgeber vor.

Achja? Die Gesetzesgrundlage dafür lieferst du sicherlich noch.

schleudermaxe  15.06.2019, 11:56
@NamenSindSchwer

... wird er nicht können, denn meine Ruheversicherung kann/darf 18 Monate kostenfrei laufen bei vereinbartem Schutz.

schlappeflicker 
Beitragsersteller
 14.06.2019, 22:25

Wie gesagt, im Schreiben vom Amt steht auch ganz klar "Abmeldung"

niemand83  14.06.2019, 22:36
@schlappeflicker

Dann dürfte auch keine Zahlung mehr fällig werden ! Es sei denn, die letzte wurde nicht getätigt oder die Angabe der km war zu wenig und Du bist viel mehr km gefahren als Du der Versicherung jährlich gezahlt hast. Ich zahle für mein PKW die Versicherung bis jährliche Laufleistung von 60.000 km

schlappeflicker 
Beitragsersteller
 14.06.2019, 22:37
@niemand83

Bin gerade Mal eine Tankfüllung gefahren. Und die buchen automatisch ab. Außerdem,woher wollen die wissen wieviel ich gefahren bin? Das teilt denen ja keiner mit

wattdennnu  14.06.2019, 22:37
@schlappeflicker

Jaaaaa, aber es steht nicht vorläufige oder endgültige Abmeldung.

Die Antwort von "niemand" ist Käse.

schlappeflicker 
Beitragsersteller
 14.06.2019, 22:39
@wattdennnu

Ist mir auch aufgefallen

niemand83  14.06.2019, 22:39
@wattdennnu

Vorläufige? .. habe ich nie geschrieben.

schleudermaxe  15.06.2019, 06:31
@schlappeflicker

... und was hat ein Amt mit Deinem Vertrag am Hut?

schlappeflicker 
Beitragsersteller
 15.06.2019, 08:29
@schleudermaxe

Da steht drin dass das Fahrzeug abgemeldet und nicht stillgelegt wurde

schleudermaxe  15.06.2019, 17:04
@schlappeflicker

... aber in Deutschland schreibt kein Amt so etwas!

... nö, sie haben doch von Dir gar keine bekommen, oder lese ich die Frage falsch?

Wäre ja auch fatal, wenn ein wertvolles Stück mit der "Abmeldung" den Versicherungsschutz verliert.

Eine Ruheversicherung wie hier, natürlich kostenfrei, ist bei meiner für 18 Monate möglich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
schlappeflicker 
Beitragsersteller
 15.06.2019, 08:32

Das Fahrzeug soll ja auch nicht ruhen. Es wurde verkauft. Bei der Zulassung wurde es von mir abgemeldet und nicht stillgelegt

schleudermaxe  15.06.2019, 11:58
@schlappeflicker

... abmelden geht schon lange nicht mehr, vor wem denn auch?

Zudem, Du hast doch in Deinen Vereinbarungen mit der Versicherung vereinbart, einen Verkauf unverzüglich mitzuteilen. Warum wirst Du vertragsbrüchig?

Die Ruhensversicherung ist IMMER aktiv, wenn ein Fahrzeug abgemeldet wird. Die kostet dich NICHTS.

Wenn du es verkauft hast, wird der neue Eigentümer ja eine eigene Versicherung bei einem beliebigen Anbieter abschliessen. Dann endet deine Ruhensversicherung in der Praxis automatisch, ohne dass sich noch mal einer melden muss.

Wenn du das Fahrzeug innerhalb der nächsten Monate wieder - warum auch immer - auf dich anmelden würdest, müsstest du das bei deiner jetzigen Versicherung machen. Wird ja aber nicht passieren, da du verkauft hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
schleudermaxe  15.06.2019, 17:02

... und woher weiß eine Praxis das?

Bei meiner Versicherung habe ich vereinbart, dass die Ruheversicherung endet, wenn ich es so möchte. Eine andere Versicherung hat damit nun wirklich nichts zu tun.

hyfi01  24.06.2019, 10:13
@schleudermaxe

Das nennt sich Risikofortfall. Wenn das Kfz nicht mehr im Besitz und Eigentum ist, sondern auf einen anderen übereignet wurde und der es anmeldet, kann man anhand der Fahrzeugidentifikationsnummer sehen, dass die Ruhensversicherung entfallen kann. Ansonsten endet die Ruhensversicherung auch nach Zeitablauf von i. d. R. 18 Monaten nach Abmeldung. Im ersten Fall könnte man der Versicherung tatsächlich noch Bescheid geben, macht aber kaum einer.

Das ist ganz normal, im Gegensatz zu dem was die Laien auch hier auf gf.net immer wieder behaupter wird die Versicherung NICHT "automatisch gekündigt", sondern geht in die kostenlose Ruheversicherung über. Falls du willst, dass der Vertrag aufgehoben wird, musst du dies deiner Versicherung mitteilen.

Moin Haudegen,

es passiert häufiger, dass die Zulassungstellen nicht mehr zwischen vorläufig und endgültig abgemeldet unterscheiden.

So weiß deine Versicherung nicht, was Sache ist. Einfach am Montag anrufen und den Umstand klären.

Gruß deralte

schlappeflicker 
Beitragsersteller
 14.06.2019, 22:24

Ist mir halt noch nie passiert, und ich habe etliche Fahrzeuge an und abgemeldet bisher

wattdennnu  14.06.2019, 22:25
@schlappeflicker

Dir ist ja auch nichts passiert. Die Zulassungstelle hat es verbockt.

schlappeflicker 
Beitragsersteller
 14.06.2019, 22:27
@wattdennnu

Ich meine, mir es noch nie passiert das sich meine Versicherung in der Hinsicht vertan hat. Allein das Schreiben vom Hauptzollamt sollte ja Klarheit verschaffen

wattdennnu  14.06.2019, 22:29
@schlappeflicker

Noch einmal: Die Zulassungsstelle hat es falsch deiner Versicherung gemeldet. Deine Versicherung hat sich nicht vertan.

schlappeflicker 
Beitragsersteller
 14.06.2019, 22:34
@wattdennnu

Das ist mir jetzt auch bewusst. Nur meinte ich, dass ich das Schreiben vom Amt ja als Beweis hab