Kfz Versicherungswechsel = Zulassungsstelle?

6 Antworten

.... welche Fristen laufen denn da ab? Und wie kann gewechselt werden, wenn es noch gar keine gibt?

Papi möge seinen Vertrag beenden und das Kind möge eine neue Versicherung abschließen und gut ist. Nichts muss da umgeschrieben/zugelassen werden.

Und wenn Dein Berater/Makler noch in der Lehre ist, hat er bestimmt einen über sich.

Merke: Gehe nicht zum Krümel, gehe zum Brot, wenn denn der Hunger kommt.

Der Typ von Papas Versicherung hat anscheinend keine Ahnung. Du bist doch bereits Halter. Was soll denn umgemeldet werden??

Da muß nur eine andere EVB hin, die jedoch von deinem neuen Versicherer übermittelt wird. Die bekommst du nicht in die Hand, weil du sie nicht brauchst.

Such dir eine günstige Versicherung und fülle den Antrag aus. Beginn muß der 01.01. sein, weil dein Vater ja zum 01.01. kündigt. Du mußt nicht bei der alten Gesellschaft bleiben.

Jedoch ist es hilfreich, sich das Angebot vorher von einem der sein Handwerk versteht einzuholen. Ich nehme an, daß auch ein SFR übertragen werden soll. Vom Vater auf dich. Frag einen Versicherungsmakler, der hat die Tarife im Pc. Kostet nichts.

Zulassungsbescheinigung Teil 2 brauchst du dafür nicht.


Unicorndoll 
Beitragsersteller
 24.11.2017, 23:18

Das war nicht Papas versicherungstyp, sondern leider der von der, die ich haben möchte... muss Papa denn kündigen? Ich dachte immer, dass das automatisch geschieht, sobald ein anderer Anbieter in Anspruch genommen wird.. :)

schleudermaxe  25.11.2017, 16:29
@Unicorndoll

.... so weit kommt es noch, dass "Fremde" in meinen Verträgen einfach nur so rumfummeln können.

BenniXYZ  25.11.2017, 19:29
@Unicorndoll

Ja natürlich, dein Vater muß seinen Vertrag kündigen. Du bist Halter und er ist VN, also hat die Versicherung abgeschlossen.

Wenn er nicht kündigt, wird das Auto ja 2mal versichert.

Der den du haben möchtest. Hm, du hast doch sicher ein Angebot. Such dir einfach einen anderen Berater, einen der dieses Angebot auch umsetzen kann. Frag einen Versicherungsmakler, der hat das Angebot bestimmt auch.

Den Fahrzeugbrief als Verloren melden, Ersatzbrief beantragen  bei der Zulassungsstelle  aber das dauert  ja einige Zeit.

Wenn das Fahrzeug auf deinen Namen läuft und der Versicherungsnehmer dein Vater ist kann es sein das die Einreichung einer neuen Doppelkarte ( EBV Nummer ausreicht aber das kannst / Solltest Du bei der Zulassungsstelle erfragen  wenn der Ersatzbrief  beantragt wird.

Joachim

Nein das stimmt nicht. Papa muss seinen Vertrag fristgerecht kündigen und dann kannst du auf deinen Namen eine neue Versicherung abschließen.

Wenn du allerdings wechseln möchtest dann muss Papa kündigen und du musst zur Zulassung. Soweit ich es kenne kann nach einer Verlustanzeige von Fahrzeugpapieren 2 Wochen nichts geändert werden.