Wie begründet man den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil?
7 Antworten
Mit genau dem Grund, der einen daran gehindert hat, zum Termin zu erscheinen.
Ob dieser dann akzeptiert wird, hängt u.a. vom Grund ab und ob man ihn nachweisen kann und ob es wirklich keine Möglichkeit gab, einfach mal vorab Bescheid zu sagen, dass man verhindert ist.
Nein, das interessiert das Gericht überhaupt nicht.
- der Einspruch muss nicht begründet werden
- wenn man den Einspruch begründet dann geht es um die Zulässigkeit und begründetheit der Klage.
Im Gesetz steht was anderes. Nun gut, seit wann gelten Gesetze.
Dann guck dir mal genau an was dort steht...
Darüber hinaus soll er die Gründe nennen, die den Einspruch gegen das Urteil tragen
Erstens ist das nicht der Wortlaut von § 340 Abs. 3 ZPO. Zweitens folgt aus der Norm nicht die Pflicht den Einspruch zu begründen.
Aber es gibt doch diese beiden Arten:
https://de.wikipedia.org/wiki/Versäumnisurteil#Rechtsbehelfe_gegen_das_Versäumnisurteil
Und mir wurde gesagt, die obere sei sehr viel einfacher zu begründen.
Du hast gefragt, wie du es begründen sollst, und nicht, wie man dagegen angehen kann...
Und wo ist dann der Unterschied zwischen dem oberen und dem unteren?
In der Einspruchsbegründung schilderst du ganz normal, wieso Du in dem Rechtsstreit Deiner Meinung nach Recht hast (vgl. § 340 Abs. 3 S. 1 ZPO). Wenn Du der Beklagter bist, solltest Du also beschreiben, wieso der Kläger keinen Anspruch gegen Dich hat.
Je nachdem was im Verfahren bisher so geschehen ist könntest Du sogar ganz auf die Begründung des Einspruchs verzichten. Wichtig ist nur, dass der Einspruch die richtigen Anträge enthält sowie form- und fristgerecht eingelegt wird.
Aber wieso genügt das dem Gericht als Begründung dafür, dass man nicht zum Gerichtstermin erschienen ist?
Darauf kommt es beim Einspruch nicht an. Du musst dich nicht dafür entschuldigen, dass du nicht beim Gerichtstermin warst.
Also heißt das doch de facto: Wenn man keine Lust oder Zeit hat, den Gerichtstermin wahrzunehmen oder der Prozess etwas verschleppen will, das kann man da ruhig machen?
Das Versäumnisurteil wird sogar recht häufig zur Prozessverschleppung genutzt, ja. Es ist halt mit höheren Kosten verbunden, die einen dann unabhängig davon treffen ob man gewinnt oder verliert.
Das hab ich auch gemacht. Wieviel muss ich dann zahlen?
Du musst halt die Kosten zahlen die dadurch entstanden sind, dass der versäumte Termin jetzt noch einmal wiederholt werden muss. Was das konkret bedeutet kann man nicht sagen.
Fristgerecht einlegen und begründen, wie Du auch den Antrag die Klage abzuweisen, begründet hättest.
Achtung: So ein Versäumnisurteil ist meist vorläufig vollstreckbar, heißt trotz laufendem Verfahren kann der Kläger bereits jetzt die Zwangsvollstreckung betreiben, wenn einem entsprechenden Schutzantrag, der zu stellen ist, nicht stattgegeben wird.
Also heißt das, man kann einfach zu einem Gerichttermin, wenn man keine Zeit oder Lust hat, nicht hingehen?
Kann man machen, wird aber teuer (§ 344 ZPO)
Das gilt aber nur für zivilrechtliche Verfahren.
In Strafverfahren schickt der Richter auch schon mal diese blau-silbernen Taxis zu Dir nach Hause.
Ist dann immer eine Riesengaudi - für die Nachbarn.
Im Strafverfahren gibt es allerdings auch kein Versäumnisurteil
Also man mus nicht swagen, dass man bei dem Gerichtstermin wegen Krankheit gefehlt hat?
Ganz normal, so als ob es kein Versäumnis gegeben hätte. Der Einspruch ist keine Entschuldigung für ein Nichterscheinen.
In Deinem Fall gar nicht, wozu?
Es gibt keinen Grund, dort nicht zu erscheinen, zudem genügte ein Anruf bzw. eine Postkarte mit der Bitte, den Termin zu verlegen.
Das Ding zwischen den Ohren weiß das, hat es so gemacht, also stehe zu den Fehlerchen.
Nein, das ist grob falsch! Beim Einspruch gegen ein VU geht es gerade nicht darum, die Abwesenheit zu rechtfertigen!
Sehe ich weder grob noch falsch, Zitat:
Darüber hinaus soll er die Gründe nennen, die den Einspruch gegen das Urteil tragen
Was für Fehlchen? Und wieso gar nicht in einem Fall?
Selbstverständlich muss man das begründen und was für Fehlchen soll man zu stehen?
Du scheinst offenbar genau zu wissen, worums geht obwohl der TE nicht wirklich groß was dazu geschrieben hat.
Aber du weißt es natürlich....?!
Also ein Anruf hätte genügt?
Nein, das ist grob falsch! Beim Einspruch gegen ein VU geht es gerade nicht darum, die Abwesenheit zu rechtfertigen!