Wie begründet man den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil?

7 Antworten

Mit genau dem Grund, der einen daran gehindert hat, zum Termin zu erscheinen.

Ob dieser dann akzeptiert wird, hängt u.a. vom Grund ab und ob man ihn nachweisen kann und ob es wirklich keine Möglichkeit gab, einfach mal vorab Bescheid zu sagen, dass man verhindert ist.

DogDiego  29.05.2020, 07:54

Nein, das interessiert das Gericht überhaupt nicht.

uni1234  29.05.2020, 07:22

Nein, das ist grob falsch! Beim Einspruch gegen ein VU geht es gerade nicht darum, die Abwesenheit zu rechtfertigen!

schleudermaxe  29.05.2020, 14:00
@uni1234

Um was denn?

Der Einspruch muss ja begründet werden, mit was denn?

uni1234  29.05.2020, 14:06
@schleudermaxe
  1. der Einspruch muss nicht begründet werden
  2. wenn man den Einspruch begründet dann geht es um die Zulässigkeit und begründetheit der Klage.
schleudermaxe  29.05.2020, 14:07
@uni1234

Im Gesetz steht was anderes. Nun gut, seit wann gelten Gesetze.

uni1234  29.05.2020, 14:08
@schleudermaxe

Dann guck dir mal genau an was dort steht...

schleudermaxe  29.05.2020, 14:08
@uni1234

Darüber hinaus soll er die Gründe nennen, die den Einspruch gegen das Urteil tragen

uni1234  29.05.2020, 14:19
@schleudermaxe

Erstens ist das nicht der Wortlaut von § 340 Abs. 3 ZPO. Zweitens folgt aus der Norm nicht die Pflicht den Einspruch zu begründen.

Ollil1979 
Beitragsersteller
 29.05.2020, 06:33
Ollil1979 
Beitragsersteller
 29.05.2020, 06:34
@Ollil1979

Und mir wurde gesagt, die obere sei sehr viel einfacher zu begründen.

Schnoil  29.05.2020, 06:35
@Ollil1979

Du hast gefragt, wie du es begründen sollst, und nicht, wie man dagegen angehen kann...

Ollil1979 
Beitragsersteller
 29.05.2020, 06:52
@Schnoil

Und wo ist dann der Unterschied zwischen dem oberen und dem unteren?

In der Einspruchsbegründung schilderst du ganz normal, wieso Du in dem Rechtsstreit Deiner Meinung nach Recht hast (vgl. § 340 Abs. 3 S. 1 ZPO). Wenn Du der Beklagter bist, solltest Du also beschreiben, wieso der Kläger keinen Anspruch gegen Dich hat.

Je nachdem was im Verfahren bisher so geschehen ist könntest Du sogar ganz auf die Begründung des Einspruchs verzichten. Wichtig ist nur, dass der Einspruch die richtigen Anträge enthält sowie form- und fristgerecht eingelegt wird.

Ollil1979 
Beitragsersteller
 29.05.2020, 08:04

Aber wieso genügt das dem Gericht als Begründung dafür, dass man nicht zum Gerichtstermin erschienen ist?

uni1234  29.05.2020, 08:06
@Ollil1979

Darauf kommt es beim Einspruch nicht an. Du musst dich nicht dafür entschuldigen, dass du nicht beim Gerichtstermin warst.

Ollil1979 
Beitragsersteller
 29.05.2020, 08:13
@uni1234

Also heißt das doch de facto: Wenn man keine Lust oder Zeit hat, den Gerichtstermin wahrzunehmen oder der Prozess etwas verschleppen will, das kann man da ruhig machen?

uni1234  29.05.2020, 08:14
@Ollil1979

Das Versäumnisurteil wird sogar recht häufig zur Prozessverschleppung genutzt, ja. Es ist halt mit höheren Kosten verbunden, die einen dann unabhängig davon treffen ob man gewinnt oder verliert.

Ollil1979 
Beitragsersteller
 29.05.2020, 08:20
@uni1234

Das hab ich auch gemacht. Wieviel muss ich dann zahlen?

uni1234  29.05.2020, 08:36
@Ollil1979

Du musst halt die Kosten zahlen die dadurch entstanden sind, dass der versäumte Termin jetzt noch einmal wiederholt werden muss. Was das konkret bedeutet kann man nicht sagen.

Fristgerecht einlegen und begründen, wie Du auch den Antrag die Klage abzuweisen, begründet hättest.

Achtung: So ein Versäumnisurteil ist meist vorläufig vollstreckbar, heißt trotz laufendem Verfahren kann der Kläger bereits jetzt die Zwangsvollstreckung betreiben, wenn einem entsprechenden Schutzantrag, der zu stellen ist, nicht stattgegeben wird.

Ollil1979 
Beitragsersteller
 29.05.2020, 08:09

Also heißt das, man kann einfach zu einem Gerichttermin, wenn man keine Zeit oder Lust hat, nicht hingehen?

uni1234  29.05.2020, 08:12
@Ollil1979

Kann man machen, wird aber teuer (§ 344 ZPO)

DogDiego  29.05.2020, 10:44
@uni1234

Das gilt aber nur für zivilrechtliche Verfahren.

In Strafverfahren schickt der Richter auch schon mal diese blau-silbernen Taxis zu Dir nach Hause.

Ist dann immer eine Riesengaudi - für die Nachbarn.

uni1234  29.05.2020, 11:29
@DogDiego

Im Strafverfahren gibt es allerdings auch kein Versäumnisurteil

Ollil1979 
Beitragsersteller
 29.05.2020, 08:05

Also man mus nicht swagen, dass man bei dem Gerichtstermin wegen Krankheit gefehlt hat?

Ganz normal, so als ob es kein Versäumnis gegeben hätte. Der Einspruch ist keine Entschuldigung für ein Nichterscheinen.

In Deinem Fall gar nicht, wozu?

Es gibt keinen Grund, dort nicht zu erscheinen, zudem genügte ein Anruf bzw. eine Postkarte mit der Bitte, den Termin zu verlegen.

Das Ding zwischen den Ohren weiß das, hat es so gemacht, also stehe zu den Fehlerchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
uni1234  29.05.2020, 07:21

Nein, das ist grob falsch! Beim Einspruch gegen ein VU geht es gerade nicht darum, die Abwesenheit zu rechtfertigen!

schleudermaxe  29.05.2020, 14:00
@uni1234

Sehe ich weder grob noch falsch, Zitat:

Darüber hinaus soll er die Gründe nennen, die den Einspruch gegen das Urteil tragen

Ente4711  28.02.2022, 05:18

Was für Fehlchen? Und wieso gar nicht in einem Fall?

Selbstverständlich muss man das begründen und was für Fehlchen soll man zu stehen?

Du scheinst offenbar genau zu wissen, worums geht obwohl der TE nicht wirklich groß was dazu geschrieben hat.

Aber du weißt es natürlich....?!

Ollil1979 
Beitragsersteller
 29.05.2020, 06:20

Also ein Anruf hätte genügt?