Kostenausgleichungsantrag...muss ich zahlen?
hallo ich hatte einen gerichtsverhandlung wo es um einen angeblich von mir abgeschlossenden vodafone mobilfunkvertrag ging.es gab vor dem amtsgericht einen termin im april,zu dem ich nicht gekommen bin.dann wurde ein versäumnisurteil gegen mich gesprochen.gegen diese hatte ich einspruch eingelegt und beim 2. termin wurde ich freigesprochen. nun waren wir 3 wochen im urlaub und nun hatte ich gestern ein schreiben im briefkasten vom vodafone anwalt.dieser will kosten in höhe von 69 euro haben.termingebühr und auslagenpauschale.ist das für den termin wo ich im april nicht erschienen war? dazu steht dort noch..die nicht verbrauchten gerichtskosten bitten wir an infoscore zu erstatten? was hat das zu bedeuten?
3 Antworten
Bei einem freispruch brachst du in der Regel nicht den Anwalt der Gegenpartei zu zahlen. Frage einfach beim Amtsgericht nach was das zu bedeuten hat.
kann sein, aber du hast doch ein Aktenzeichen. Rufe da am Montag einfach mal an.
nach Deiner Schilderung gehe ich davon aus, dass Du den Antrag der Gegenseite vom Gericht zur Stellungnahme übersandt bekommen hast.
Du solltest Dir genau die Entscheidung des Gerichts anschauen u n d was dort über die Kosten steht (wahrscheinlich steht drinnen, dass D u die Kosten des versäumten Termins zu tragen hast).
Wenn dem so ist, wird das Gericht einen Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen, dass Du z. B. die 69,00 EUR an die Gegenseite zu erstatten hast.
Bei Unklarheiten - einfach die Geschäftsstelle des Gerichts anrufen. Die beißen nicht und können Dir konkret weiterhelfen.
Erst einmal müsste man in die Kostenentscheidung des Gerichts schauen, was dort geregelt wurde. Dort wird aber stehen, dass du die Kosten der Säumnis trägst. Das ist auch nur folgerichtig, denn du bist beim ersten Termin nicht erschienen. Somit hast du auch die auf diesen Termin entfallenden Gerichts- und Anwaltskosten zu erstatten. Ob die der Höhe nach stimmen, kann man von hier nicht beurteilen.
kann man da einfach vorbeifahren oder anrufen?kann das denn sein das die gegenseite die anwaltskosten für den einen termin wo ich nicht da war wieder haben möchte?