Kostenausgleichungsantrag...muss ich zahlen?

3 Antworten

Bei einem freispruch brachst du in der Regel nicht den Anwalt der Gegenpartei zu zahlen. Frage einfach beim Amtsgericht nach was das zu bedeuten hat.

anjahro 
Beitragsersteller
 29.07.2017, 11:40

kann man da einfach vorbeifahren oder anrufen?kann das denn sein das die gegenseite die anwaltskosten für den einen termin wo ich nicht da war wieder haben möchte?

wikinger66  29.07.2017, 12:01
@anjahro

kann sein, aber du hast doch ein Aktenzeichen. Rufe da am Montag einfach mal an.

nach Deiner Schilderung gehe ich davon  aus, dass Du den Antrag der Gegenseite vom Gericht zur Stellungnahme übersandt bekommen hast.

Du solltest  Dir genau die Entscheidung des Gerichts anschauen   u n d  was dort über die Kosten steht  (wahrscheinlich steht drinnen, dass D u die Kosten des  versäumten Termins zu tragen hast).

Wenn dem so ist,  wird das Gericht  einen Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen, dass Du z. B. die 69,00 EUR an die Gegenseite zu erstatten  hast.

Bei Unklarheiten - einfach die Geschäftsstelle des Gerichts anrufen. Die beißen nicht und können Dir konkret weiterhelfen.

Erst einmal müsste man in die Kostenentscheidung des Gerichts schauen, was dort geregelt wurde. Dort wird aber stehen, dass du die Kosten der Säumnis trägst. Das ist auch nur folgerichtig, denn du bist beim ersten Termin nicht erschienen. Somit hast du auch die auf diesen Termin entfallenden Gerichts- und Anwaltskosten zu erstatten. Ob die der Höhe nach stimmen, kann man von hier nicht beurteilen.