Frage zur Räumungsklage?

4 Antworten

Die 110% Sicherheitsleistung sind nicht auf die Schulden bezogen, welche das Jobcenter bezahlt hat. Sondern du sollst 110% der Kosten der Zwangsvollstreckung (also für die Räumung der Wohnung) leisten als Sicherheit.

Es ist noch nicht endgültig entschieden, ob du aus der Wohnung fliegst. Das ist noch offen. Vermutlich wird sich das dann am 23.10. klären.

Aber nochmal von Vorne, dass du es verstehst. Ich erkläre es dir quasi auf deutsch, was da im amtsdeutsch steht.

Du hast ursprünglich mal eine Klage vom Amtsgericht bekommen, also den ersten Brief wegen Räumung. In dem stand eine Frist, die du nicht eingehalten hast. Und nur allein weil du nicht rechtzeitig auf den Brief reagiert hast, was man aber muss, wurde ein Urteil gegen dich gesprochen (Versäumnisurteil).

Nun hat dein Anwalt (ich nehme an, du hast einen) dagegen Widerspruch (Rechtsmittel) eingelegt. Diese wurden zugelassen und es besteht eine Chance, dass dann am 23.10. zu deinen Gunsten entschieden wird. Nur allein deshalb wurde die Räumung deiner Wohnung erst mal gestoppt.

Die Kosten für die Räumung deiner Wohnung musst du als Sicherheit aber hinterlegen. Grund: Du bist offenbar selber dran Schuld dass du nicht rechtzeitig dem Gericht geantwortet hattest am Anfang.

Du brauchst also nochmal ein Darlehen, um diese Sicherheitsleistung hinterlegen zu können. Das bekommst du wieder, wenn am 23.10. alles gut geht. Aber das ist noch nicht 100% sicher. Falls es doch nicht gut für dich aus geht, wird das Geld gebraucht für den Gerichtsvollzieher.

YuukiSan 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 17:11

also die Vermieterin hat mir am 23.05 fristlos gekündigt, daraufhin bin ich sofort zum Jobcenter. Diese haben mich nach meine Beantragung von Leistungen zum amt für wohnungssicherung geschickt. Dort wurde mir erklärt, das sofern in den letzten zwei Jahren nicht die gleiche Situation vorgefallen ist, sich die fristlose Kündigung mit der Zahlung der gesamten Schulden heilen lässt. der Herr meine dann ebenfalls, dass sie mir wegen dem selben Grund nicht nochmal kündigen darf. Nun wurde ja alles gezahlt wieso sollte ich jetzt aus der Wohnung fliegen... Hat mir das jobcenter und das amt für wohnzngssicherung nur Sicherheit vorgegaukelt?

Renick  12.09.2018, 17:22
@YuukiSan

Nein. Die Auskünfte sind alle richtig, die du bekommen hast.

Dein Fehler lag nur allein darin, dass du auf den ersten Brief vom Gericht mit der Klage nicht innerhalb der gesetzten Frist geantwortet hast. Einzig und allein aus dem Grund hat das Gericht gegen dich entschieden, obwohl die Schulden bezahlt wurden.

Aber weil die Schulden bezahlt sind, sind nun deine Chancen sehr gut, dass am 23.10. alles gut aus geht.

Man muss auf Briefe vom Gericht immer reagieren. Sonst hat man verloren, auch wenn man im Recht ist.

Ich lese daraus (unter Berücksichtigung Deiner Schilderungen), dass das Jobcenter 110 % der eigentlichen Forderungen leisten musste, damit die Zwangsvollstreckung und somit die Räumung abgewendet werden konnte.

Du wirst wohl jetzt gar nicht mehr "extra" zahlen müssen, hast aber nun Schulden in Höhe von 110 % der ehem. Schulden beim Jobcenter. Ob, wie, wann und in welcher Höhe du DIESE zurückzahlen musst, das musst Du mit dem Jobcenter klären.

Wenn kein Schreiben bzgl. des Gütetermins ergeht, der ja als vorangestellt zu einem Verfahren anzusehen ist, der diesen Termin widerruft, gehe ich davon aus, dass Du dazu auch erscheinen musst. Das ist aber so aus Deinen Schilderungen jetzt nicht zu erkennen.

YuukiSan 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 16:12

Das Jobcenter hat mir ein Darlehen gewährt, welches ich zurück zahlen muss, und darauf dem AG eine Übernahmeerklärung geschickt. und die schulden gezahlt. das bedeutet? fliege ich raus oder ned?

Aurelius2016  12.09.2018, 16:33
@YuukiSan

Wenn ich das richtig sehe, ist die Räumung abgewendet worden, die Kündigung aber sicherlich nicht.

Du wirst jetzt sicherlich nicht von heute auf morgen auf der Strasse landen, denn die Schulden sind beglichen, die Einstellung des Vermieters zu Dir wird sich dadurch aber wohl nicht ändern.

Ohne die Infos vorliegen zu haben, würde ich sagen, dass nun sicherlich mind. eine behelfsmässige, reguläre Kündigung ausgesprochen wird, der Du dann in den nächsten Wochen / Monaten nachkommen musst.

Somit: nein, ich denke nicht, dass DU raus fliegst, aber ich denke, dass Du nicht auf Dauer dort wohnen bleiben darfst.

Leg dieses Schreiben, dem Jobcenter vor. Die sagen dir was du machen musst. So schnell wie möglich, damit keine Einspruchsfrist verstreicht.

Bedeutet das, ich muss zum Streitwert nochmal 110% oben drauf zahlen, um nicht aus der Whg zu fliegen?

Das Jobcenter, nicht Du, hat doch bereits gezahlt. (Ggf. als Darlehen.)

Und muss ich dann noch zur Güteverhandlung am 23.10 da an sich dachte ich alles geklärt ist.

Was wir denn da verhandelt? Nachdem die Zwangsräumung abgewendet wurde, ist ja vielleicht die fristgemäße Kündigung des Mietvertrages im Raum?

Renick  12.09.2018, 16:44
Was wir denn da verhandelt?

Falls es dich interessiert, beachte in der Frage den Absatz, der mit "Gründe:" anfängt. Dort steht es. Es wurden Rechtsmittel gegen das Säumnisurteil eingelegt.

YuukiSan 
Beitragsersteller
 12.09.2018, 16:19

nein es wurde keine ordentliche Kündigung ausgesprochen nur fristlos